Beschlussvorlage - 0861/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgestellten Ausbauplanung für den Kinderspielplatz Düppelstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt den Ausbau baldmöglichst durchzuführen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Der Kinderspielplatz „Düppelstraße“ steht auf der Prioritätenliste für Grundüberholung von Kinderspielplätzen auf Rang 7. Er soll sobald die Mittelfreigabe erfolgen kann kurzfristig grundüberholt werden.

 

 

Lage und Bestand

 

Der vorhandene Kinderspielplatz erstreckt sich auf einem nur ca. 11 m breiten und 50 m langen Grundstück.

Der schlauchartige Charakter der Anlage wird verstärkt durch die hohen Stützmauern direkt auf der westlichen Grenze, deren Fundamente auch noch bis zu einer Höhe von 60 cm mit Bahnschwellen abgestützt werden.  Des weiteren gibt es einen reichlichen Gehölzbestand auf dem Grundstück.

 

Der Spielplatz wurde Anfang der 80er Jahre für Kinder und Jugendliche ausgebaut.

Aufgrund der Raumaufteilung und der versteckten Lage hat sich der Spielplatz zum sozialen Brennpunkt mit entsprechender Verschmutzung entwickelt.

Der größte Teil der Spielgeräte war altersbedingt defekt und abgenutzt und musste inzwischen aus Sicherheitsgründen abgebaut werden.

 

 

Planungsziel

 

Der nächste Kinderspielplatz befindet sich in der Dreieckstraße und spricht eher größere Kinder an.

Unter Berücksichtigung des Nutzerpotentials und der Flächengröße wird der Spielplatz in der Düppelstraße als  Kleinkinderspielplatz geplant.

Außerdem soll der Spielplatz barrierefrei zugänglich sein und so auch für behinderte Kinder nutzbar.

Die Einsehbarkeit soll wieder hergestellt werden.

 

 

Planung

 

Unter Berücksichtigung des Platzangebotes sind 3 Spielbereiche geplant:

Im 1. Drittel des langen Grundstückes sind wegbegleitend eine Kleinkinderschaukel, eine Balancierschlange und ein Glücksrad geplant.

 

 

 

Der mittlere Bereich beherbergt eine Sandspielfläche mit einer Einfassung aus verschiedenen Spielelementen wie Verkaufstheke, einem Spieltisch mit Bank und Rechenschieber. Außerdem gibt es hier auch Sitzgelegenheiten für Erwachsene. Dieser Spielbereich ist mit der hinteren Spielfläche über eine „Telefonanlage“ bestehend aus  2 Telefonsäulen verbunden.

 

Das hintere Drittel des Spielplatzes weist außer einer Telefonsäule eine Spielgerätekombination in der Form eines Trailers auf. Die Spielelemente bestehen aus verschieden hohen Podesten, Kriechröhre, Rutsche, Leiteraufstieg, Fernrohr und Steuerrad. Als Fallschutz wird Kies vorgesehen. Als Einzelspielgerät gibt es hier außerdem ein Rollstuhlfahrerkarussell. Weitere Sitzgelegenheiten sind vorgesehen.

 

Bis auf die Balancierschlange sind alle Spielgeräte mit und teilweise auch ohne Hilfe von im Rollstuhl sitzenden kleinen Kindern zu benutzen. Ein integratives Spiel zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern ist möglich.

 

Bisher ist eine Zufahrt auf den Spielplatz durch Pflegefahrzeuge nicht vorhanden. Diese soll mit dem Umbau neu geschaffen werden. Dazu muss ein im Straßenbereich befindlicher Ahorn gefällt und ein großes Baumbeet verkleinert werden. Der Bordstein wird abgesenkt und die Fußgängerüberfahrt gepflastert. Als Ersatz für den Ahorn wird auf dem Spielplatz ein neuer Baum gepflanzt.

Auf dem Grundstück befinden sich 2 Bäume, die aus Verkehrssicherungsgründen ersatzlos gefällt werden müssen. Von einem Ahorn ist ein größerer Kronenteil abgestorben und von einer Zierkirsche gehen Gefahren durch einen Druckzwiesel im Stammbereich aus. Außerdem wachsen beide Bäume im Kronenbereich von 2 dominanten Kastanien.

Auf dem Spielplatz werden die maroden Schwelleneinfassungen entlang der westlichen Länge mit L-Steinen  ersetzt. Die hier befindlichen hohen Sträucher werden gerodet und die Fläche statt dieser mit niedrig wachsenden Gehölzen bepflanzt.

 

 

Finanzierung

 

Die Gesamtkosten für Spielplatz und Parkplatz belaufen sich  auf    115.000.-  €.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

115.000,00€

a)  Zuschüsse Dritter

0,00€

b)  Eigenfinanzierungsanteil

115.000,00€

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

36.60

, Teilfinanzstelle

5000064

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

115.000,00 €

0,00 €

0,00 €

 

  115.000,00€

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

    Ergebnisplan

 

Produktgruppe

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

8.050,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

7.666,66€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

22.88.2008

anzuerkennen

 

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Beschlüsse

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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11.11.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Beschluss über die Ausbauplanung des Kinderspielplatzes Düppelstraße wird bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Bebauung der Fläche zurückgestellt.

 

2.    Die durch den möglichen Verkauf des Grundstücks entstehenden Einnahmen sind für die Umgestaltung des Kinderspielplatzes Dreieckstraße einzusetzen. In diesem Fall ersetzt die Bezirksvertretung Hagen-Mitte den Kinderspielplatz Düppelstraße auf der Prioritätenliste für die Erneuerung von Kinderspielplätzen durch den Kinderspielplatz Dreieckstraße

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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16.12.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt