Beschlussvorlage - 0861/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbauplanung Kinderspielplatz Düppelstr.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB55 - Jugend und Soziales; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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04.11.2008
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09.12.2008
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.11.2008
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16.12.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Kinderspielplatz
„Düppelstraße“ steht auf der Prioritätenliste für Grundüberholung
von Kinderspielplätzen auf Rang 7. Er soll sobald die Mittelfreigabe erfolgen
kann kurzfristig grundüberholt werden.
Lage und Bestand
Der vorhandene
Kinderspielplatz erstreckt sich auf einem nur ca. 11 m breiten und 50 m langen
Grundstück.
Der schlauchartige Charakter
der Anlage wird verstärkt durch die hohen Stützmauern direkt auf der westlichen
Grenze, deren Fundamente auch noch bis zu einer Höhe von 60 cm mit
Bahnschwellen abgestützt werden. Des
weiteren gibt es einen reichlichen Gehölzbestand auf dem Grundstück.
Der Spielplatz wurde Anfang
der 80er Jahre für Kinder und Jugendliche ausgebaut.
Aufgrund der Raumaufteilung
und der versteckten Lage hat sich der Spielplatz zum sozialen Brennpunkt mit
entsprechender Verschmutzung entwickelt.
Der größte Teil der
Spielgeräte war altersbedingt defekt und abgenutzt und musste inzwischen aus
Sicherheitsgründen abgebaut werden.
Planungsziel
Der nächste Kinderspielplatz
befindet sich in der Dreieckstraße und spricht eher größere Kinder an.
Unter Berücksichtigung des
Nutzerpotentials und der Flächengröße wird der Spielplatz in der Düppelstraße
als Kleinkinderspielplatz geplant.
Außerdem soll der Spielplatz
barrierefrei zugänglich sein und so auch für behinderte Kinder nutzbar.
Die Einsehbarkeit soll wieder
hergestellt werden.
Planung
Unter Berücksichtigung des
Platzangebotes sind 3 Spielbereiche geplant:
Im 1. Drittel des langen
Grundstückes sind wegbegleitend eine Kleinkinderschaukel, eine Balancierschlange
und ein Glücksrad geplant.
Der mittlere Bereich
beherbergt eine Sandspielfläche mit einer Einfassung aus verschiedenen
Spielelementen wie Verkaufstheke, einem Spieltisch mit Bank und Rechenschieber.
Außerdem gibt es hier auch Sitzgelegenheiten für Erwachsene. Dieser
Spielbereich ist mit der hinteren Spielfläche über eine
„Telefonanlage“ bestehend aus
2 Telefonsäulen verbunden.
Das hintere Drittel des
Spielplatzes weist außer einer Telefonsäule eine Spielgerätekombination in der
Form eines Trailers auf. Die Spielelemente bestehen aus verschieden hohen
Podesten, Kriechröhre, Rutsche, Leiteraufstieg, Fernrohr und Steuerrad. Als
Fallschutz wird Kies vorgesehen. Als Einzelspielgerät gibt es hier außerdem ein
Rollstuhlfahrerkarussell. Weitere Sitzgelegenheiten sind vorgesehen.
Bis auf die
Balancierschlange sind alle Spielgeräte mit und teilweise auch ohne Hilfe von
im Rollstuhl sitzenden kleinen Kindern zu benutzen. Ein integratives Spiel zwischen
behinderten und nicht behinderten Kindern ist möglich.
Bisher ist eine Zufahrt auf
den Spielplatz durch Pflegefahrzeuge nicht vorhanden. Diese soll mit dem Umbau
neu geschaffen werden. Dazu muss ein im Straßenbereich befindlicher Ahorn
gefällt und ein großes Baumbeet verkleinert werden. Der Bordstein wird abgesenkt
und die Fußgängerüberfahrt gepflastert. Als Ersatz für den Ahorn wird auf dem
Spielplatz ein neuer Baum gepflanzt.
Auf dem Grundstück befinden
sich 2 Bäume, die aus Verkehrssicherungsgründen ersatzlos gefällt werden
müssen. Von einem Ahorn ist ein größerer Kronenteil abgestorben und von einer
Zierkirsche gehen Gefahren durch einen Druckzwiesel im Stammbereich aus.
Außerdem wachsen beide Bäume im Kronenbereich von 2 dominanten Kastanien.
Auf dem Spielplatz werden
die maroden Schwelleneinfassungen entlang der westlichen Länge mit
L-Steinen ersetzt. Die hier befindlichen
hohen Sträucher werden gerodet und die Fläche statt dieser mit niedrig
wachsenden Gehölzen bepflanzt.
Finanzierung
Die Gesamtkosten für
Spielplatz und Parkplatz belaufen sich
auf 115.000.- €.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
115.000,00€ |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00€ |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
115.000,00€ |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
36.60 |
,
Teilfinanzstelle |
5000064 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
115.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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115.000,00€ |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
8.050,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
7.666,66€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
22.88.2008 |
anzuerkennen |

09.12.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Beschluss über die
Ausbauplanung des Kinderspielplatzes Düppelstraße wird bis zur endgültigen
Entscheidung über eine mögliche Bebauung der Fläche zurückgestellt.
2. Die durch den möglichen
Verkauf des Grundstücks entstehenden Einnahmen sind für die Umgestaltung des
Kinderspielplatzes Dreieckstraße einzusetzen. In diesem Fall ersetzt die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte den Kinderspielplatz Düppelstraße auf der
Prioritätenliste für die Erneuerung von Kinderspielplätzen durch den
Kinderspielplatz Dreieckstraße