Beschlussvorlage - 0773/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S, 141, S. 216 und S. 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in GV NRW 2007  S. 327)

die Widmung der Straße

 

„Römers Hof“.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Haspe Flur 34 Flurstück 67 und 83. Sie erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße – verkehrsberuhigter Bereich) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Die Straße „Römers Hof“ wurde aufgrund des Erschließungsvertrages „Roderberg (nördl. Teil) ausgebaut. Die Straße ist in dem Vertrag als öffentliche Straße festgesetzt und soll nach Übernahme durch die Stadt nunmehr förmlich gewidmet werden.

 

 

Begründung

Die Herstellung der Straße „Römers Hof“ erfolgte aufgrund des Erschließungsvertrages „Roderberg (nördl. Teil)“. Sie wurde am 01.11.2007 von der Stadt übernommen.

Die Straße ist im Vertrag als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs.1 StrWG NRW gewidmet werden. Nachdem die Stadt Eigentümer der Straße ist (s.o.) liegen die Voraussetzungen für die Widmung vor.

Durch die Widmung nach § 6 StrWG NRW erhält die Verkehrsfläche „Römers Hof“ die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne von § 2 StrWG NRW und es wird der Allgemeinheit als Folge der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt die Unterhaltung bzw. die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW der Stadt Hagen.

 

 

 

 

Anlage:    Übersichtsplan

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.09.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen