Beschlussvorlage - 0771/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt das im Betreff genannte Verfahren nach der 4. BIMSchV (wesentl. Änderung der Stahlgießerei) : Stilllegung der Nassgussformerei und Errichtung und Betrieb einer neuen Kaltharzformerei auf dem Grundstück In der Geweke 15 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgendes Verfahren vor:

 

Verfahren nach der 4. BIMSchV (wesentl. Änderung der Stahlgießerei): Stilllegung der Nassgussformerei und Errichtung und Betrieb einer neuen Kaltharzformerei auf dem Grundstück In der Geweke 15

Gemarkung Haspe, Flur 29, Flurstück 10.

 

Baugesuchskonferenz vom 28.8.08

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. GE zu beurteilen.

 

In der Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Das „Eisenwerk Geweke“ hat Bestandschutz.

Bei dem o.g. Vorhaben handelt es sich um ein moderneres und umweltfreundlicheres Verfahren.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen