Beschlussvorlage - 0768/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Beschaffung der o.g. analytischen Großanlage notwendigen Vorbereitungen (incl. der Verhandlungen über Leasingmöglichkeiten) zu tätigen und das Ergebnis zur Beschlussfassung einer Beschaffung im HHjahr 2009 dem HFA vorzulegen.

 

Hinweis: In Vorgesprächen haben die beteiligten Träger (Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) der o.g. Verfahrensweise zugestimmt.  

 

Umsetzung bis 15.10.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Beschaffung der analytischen Großanlage ist zur Sicherstellung eines einwandfreien Nachweises und der Bestimmung von gesundheitsrelevanten und risikobehafteten Kontaminanten zwingend notwendig. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind durch die amtliche Lebensmitteluntersuchung gem. gesetzlichem Auftrag zu erfüllen. Gemeinsam mit den Trägern des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen (Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) muss diese Anschaffung realisiert werden.

 

Es sollen die für die Beschaffung notwendigen Voraussetzungen getätigt werden. 

 

 

Begründung

 

 

Das CUA Hagen ist im Rahmen der Kooperation der Untersuchungseinrichtungen im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig für die Analytik der Kontaminanten (Acrylamid, Furan, PAK’s, Chlorpropanole, Weichmacher etc.), die in geringsten Spuren in Lebens- und kosmetischen Mitteln auftreten, die aber eine hohe gesundheitliche Brisanz besitzen. Gleiches gilt für sog. Minorkomponenten, die in Lebensmitteln nur in geringsten Mengen vorkommen. Diese Stoffe analytisch exakt nachweisen und bestimmen zu können, setzt eine hochempfindliche Technik voraus, die das zu beschaffende Gerät nachweislich bietet. Seine Anschaffung ist zwingend notwendig, da auf anderem Weg die Bestimmung der kritischen und z.T. gesundheitlich höchst bedenklichen Stoffe nicht möglich ist. Zur uneingeschränkten Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des Verbraucherschutzes ist eine solche analytische Anlage unbedingt erforderlich.

 

Mit dieser Technik ist eine sehr selektive Messung von Fragment-Ionen der gesuchten Substanzen möglich. Hierüber können deren Gehalte und deren Identität präzise bestimmt werden, zudem können in einem Arbeitsgang erheblich mehr Stoffe gleichzeitig erfasst werden. Außerdem steht diese Technik dann auch den Kooperationsämtern für spezielle Anwendungen offen.

 

Das zu beschaffende Gerätesystem der neuen Generation ermöglicht eine um den Faktor 50 bis 100 empfindlichere und deutlich selektivere Messung von aktuellen Kontaminanten und Rückständen in den Proben. Dies bedeutet einen deutlichen Zugewinn an für den Verbraucherschutz notwendigen Informationen.

 

Gesundheitlich kritische Kontaminanten müssen bis in den unteren Nanogramm-Bereich eindeutig messbar und sicher nachweisbar sein.

 

Nur mit diesem neuen Gerät können im Chemischen Untersuchungsamt erstmals auch unbekannte Stoffe eingehend untersucht werden, da es möglich ist, Ionen-Spektren aufzunehmen. Nur dadurch ist eine Strukturaufklärung von unbekannten Stoffen realisierbar, die eine Aussage über die Art des Stoffes und die von ihm ausgehenden möglichen Gefahren ergibt. Denn Verbraucherschutz erstreckt sich neben einer schnellen Reaktion auf neu auftretende Probleme insbesondere auch auf das Aufdecken von neuen Problemfeldern, die häufig im unteren Spurenbereich zu finden sind, wie beispielsweise das aktuell diskutierte Glycidamid. Damit kann ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutze der Gesundheit von 3,7 Millionen Verbrauchern in Hagen und dem weiteren Einzugsgebiet der Kooperationspartner des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen geleistet werden.

 

Es handelt sich um eine seit einigen Jahren eingesetzte, ausgereifte und robuste Technologie, die von vielen Untersuchungseinrichtungen mit Erfolg angewendet wird.

 

Insbesondere die steigenden Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Analyseergebnissen, nicht nur aus nationalen, sondern vermehrt auch aus europäischen Rechtsvorgaben, erfordern eine Analysetechnik, die es uns im Rahmen unseres Auftrages erlaubt, diese Anforderungen unter effizientem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes zu erfüllen.

 

Finanzierung: Die Investitionen des Amtes 54 werden gemäß Kuratoriumsvertrag einwohnerbezogen umgelegt. Die Umlage für die Stadt Hagen beträgt derzeit ca. 20 %. Das Analysensystem wird max. 500.000 € kosten. Der Gesamtaufwand für die Stadt Hagen beträgt somit max. 100.000 €. Die Finanzierung könnte über einen Leasingvertrag mit 5-jähriger Laufzeit erfolgen.

 

Danach würde der jährliche Kostenanteil für die Stadt Hagen bei ca. 20.000 € über 5 Jahre liegen. Der Anteil der Stadt Hagen an den jährlichen Investitionen des Amtes 54 beträgt z.Z. ca. 40.000 €. Damit würde lediglich die Hälfte der jährlichen Investitionen, die die Stadt Hagen für das Amt 54 mitfinanziert, in Anspruch genommen.

 

Es wird um Zustimmung gebeten.     

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen