Beschlussvorlage - 0768/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Hochdruckflüssigkeitschromatographen mit Massenanalysator - hochauflösend - gemeinsam mit ERK und MK (Kuratorium "Chemisches Untersuchungsamt")
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 54 Chemisches Untersuchungsamt
- Bearbeitung:
- Rosemarie Muhlmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Beschaffung der o.g. analytischen
Großanlage notwendigen Vorbereitungen (incl. der Verhandlungen über
Leasingmöglichkeiten) zu tätigen und das Ergebnis zur Beschlussfassung einer
Beschaffung im HHjahr 2009 dem HFA vorzulegen.
Hinweis: In Vorgesprächen
haben die beteiligten Träger (Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) der o.g.
Verfahrensweise zugestimmt.
Umsetzung bis 15.10.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Beschaffung der
analytischen Großanlage ist zur Sicherstellung eines einwandfreien Nachweises
und der Bestimmung von gesundheitsrelevanten und risikobehafteten Kontaminanten
zwingend notwendig. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind durch die
amtliche Lebensmitteluntersuchung gem. gesetzlichem Auftrag zu erfüllen.
Gemeinsam mit den Trägern des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen
(Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis) muss diese Anschaffung realisiert
werden.
Es sollen die für die
Beschaffung notwendigen Voraussetzungen getätigt werden.
Begründung
Das CUA Hagen ist im
Rahmen der Kooperation der Untersuchungseinrichtungen im Regierungsbezirk
Arnsberg zuständig für die Analytik der Kontaminanten (Acrylamid, Furan,
PAK’s, Chlorpropanole, Weichmacher etc.), die in geringsten Spuren in
Lebens- und kosmetischen Mitteln auftreten, die aber eine hohe gesundheitliche
Brisanz besitzen. Gleiches gilt für sog. Minorkomponenten, die in Lebensmitteln
nur in geringsten Mengen vorkommen. Diese Stoffe analytisch exakt nachweisen
und bestimmen zu können, setzt eine hochempfindliche Technik voraus, die das zu
beschaffende Gerät nachweislich bietet. Seine Anschaffung ist zwingend
notwendig, da auf anderem Weg die Bestimmung der kritischen und z.T.
gesundheitlich höchst bedenklichen Stoffe nicht möglich ist. Zur
uneingeschränkten Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben im Sinne des
Verbraucherschutzes ist eine solche analytische Anlage unbedingt erforderlich.
Mit dieser Technik ist
eine sehr selektive Messung von Fragment-Ionen der gesuchten Substanzen
möglich. Hierüber können deren Gehalte und deren Identität präzise bestimmt
werden, zudem können in einem Arbeitsgang erheblich mehr Stoffe gleichzeitig
erfasst werden. Außerdem steht diese Technik dann auch den Kooperationsämtern
für spezielle Anwendungen offen.
Das zu beschaffende
Gerätesystem der neuen Generation ermöglicht eine um den Faktor 50 bis 100
empfindlichere und deutlich selektivere Messung von aktuellen Kontaminanten und
Rückständen in den Proben. Dies bedeutet einen deutlichen Zugewinn an für den
Verbraucherschutz notwendigen Informationen.
Gesundheitlich kritische
Kontaminanten müssen bis in den unteren Nanogramm-Bereich eindeutig messbar und
sicher nachweisbar sein.
Nur mit diesem neuen Gerät
können im Chemischen Untersuchungsamt erstmals auch unbekannte Stoffe eingehend
untersucht werden, da es möglich ist, Ionen-Spektren aufzunehmen. Nur dadurch
ist eine Strukturaufklärung von unbekannten Stoffen realisierbar, die eine
Aussage über die Art des Stoffes und die von ihm ausgehenden möglichen Gefahren
ergibt. Denn Verbraucherschutz erstreckt sich neben einer schnellen Reaktion
auf neu auftretende Probleme insbesondere auch auf das Aufdecken von neuen
Problemfeldern, die häufig im unteren Spurenbereich zu finden sind, wie
beispielsweise das aktuell diskutierte Glycidamid. Damit kann ein
unverzichtbarer Beitrag zum Schutze der Gesundheit von 3,7 Millionen
Verbrauchern in Hagen und dem weiteren Einzugsgebiet der Kooperationspartner
des Chemischen Untersuchungsamtes Hagen geleistet werden.
Es handelt sich um eine
seit einigen Jahren eingesetzte, ausgereifte und robuste Technologie, die von
vielen Untersuchungseinrichtungen mit Erfolg angewendet wird.
Insbesondere die
steigenden Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Analyseergebnissen,
nicht nur aus nationalen, sondern vermehrt auch aus europäischen
Rechtsvorgaben, erfordern eine Analysetechnik, die es uns im Rahmen unseres
Auftrages erlaubt, diese Anforderungen unter effizientem Einsatz der zur
Verfügung stehenden Mittel im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes zu
erfüllen.
Finanzierung: Die Investitionen des Amtes 54 werden gemäß
Kuratoriumsvertrag einwohnerbezogen umgelegt. Die Umlage für die Stadt Hagen
beträgt derzeit ca. 20 %. Das Analysensystem wird max. 500.000 € kosten.
Der Gesamtaufwand für die Stadt Hagen beträgt somit max. 100.000 €. Die
Finanzierung könnte über einen Leasingvertrag mit 5-jähriger Laufzeit erfolgen.
Danach würde der jährliche
Kostenanteil für die Stadt Hagen bei ca. 20.000 € über 5 Jahre liegen.
Der Anteil der Stadt Hagen an den jährlichen Investitionen des Amtes 54 beträgt
z.Z. ca. 40.000 €. Damit würde lediglich die Hälfte der jährlichen
Investitionen, die die Stadt Hagen für das Amt 54 mitfinanziert, in Anspruch
genommen.
Es wird um Zustimmung
gebeten.
