Beschlussvorlage - 0749/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der I. Nachtrag zum Tarif vom 21.Dezember 2005 zu § 1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen- Nr. 0749/2008 vom 28.08.2008) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.11.2008

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster  62

 

Nach Auskunft des Amtes 62 kann die Tarifstelle 21.2 im Teil B Besonderer Teil Jagdkataster ersatzlos gestrichen werden, da der Gebührentatbestand „Auszug aus dem Jagdkataster“ durch die Tarifstelle 19 „Abgabe von analogen und digitalen Auszügen…“ komplett abgedeckt wird.

 

Bauordnungsamt  63

 

Aufgrund von Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Festlegung der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes ist die Tarifstelle Nr. 23 im Teil B Besonderer Teil für das Bauordnungsamt anzupassen. Der Tarif wird von bisher 15 Euro auf 16,50 Euro erhöht.

 

Fachbereich f. Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken  66

 

Die Tarifstelle Nr. 25 bedarf einer redaktionellen Änderung, da sich der Bezug auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert hat.

 

Die Deutsche Telekom AG bzw. die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH bereitet zurzeit den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes „T-Home“ auf dem Gebiet der Stadt Hagen vor. Es handelt sich hierbei um umfangreiche und komplexe Baumaßnahmen, die im Zustimmungsverfahren nach § 68 Abs. 3 TKG mit einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Da der festgesetzte Gebührenrahmen nicht ausreichend ist, sollte die Tarifstelle durch einen Zusatz erweitert werden, der es ermöglicht, Gebühren über den vorgesehenen Tarifrahmen in begründeten Ausnahmefällen zu erheben. Dies entspricht auch dem Vorschlag des Deutschen Städtetages im Schreiben vom 11.02.2003.

 

Alte Fassung :

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

25

Zustimmung nach § 50 Abs.3 TKG

75,- bis 130,-

 

Neue Fassung :

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

25

Zustimmung nach § 68 Abs.3 TKG

75,- bis 130,-

 

In besonders gelagerten Einzelfällen kann für einen nachgewiesenen

 

 

außergewöhnlichen hohen Verwaltungsaufwand eine höhere Gebühr

 

 

erhoben werden.

 

 

 

I. Nachtrag vom                       zum Tarif vom 21.12.2005 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12. 2005 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. I Gesetz vom 09. Oktober 2007(GV NRW S.380) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969(GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Art. X Gesetz vom 09. Oktober 2007(GV NRW S.392) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________folgenden I. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

Die Tarifstelle 21.2 wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Tarifstelle 23 und 25 erhalten folgende Fassungen:

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Bauordnungsamt 63

 

 

 

 

23

Bereitstellung einer Akte nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens

 

bzw. nach der Mikroverfilmung; Bereitstellung der Mikrofiche zur Einsichtnahme

16,50

 

 

 

 

Fachbereich f. Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken 66

 

 

 

 

25

Zustimmung nach § 68 Abs.3 TKG

75,- bis 130,-

 

In besonders gelagerten Einzelfällen kann für einen nachgewiesenen

 

 

außergewöhnlichen hohen Verwaltungsaufwand eine höhere Gebühr

 

 

erhoben werden.

 

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2009 in Kraft.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen