Beschlussvorlage - 0743/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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16.10.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Hebesatz für die
Gewerbesteuer soll ab 01.01.2009 von 450 Prozentpunkten auf 465 Prozentpunkte
angehoben werden. Dieser Vorschlag des Mentors wurde im Rat der Stadt Hagen mit
Mehrheit am 19.06.2008 im Rahmen des ersten Sparpaketes beschlossen.
Die Hebesätze für die
Grundsteuer A und B bleiben unverändert bestehen.
Für die Umsetzung des
Ratsbeschlusses vom 19.06.2008 ist eine Änderung der Satzung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze erforderlich.
Satzung über die
Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom
Aufgrund des §25 des
Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973(BGBl. I S.965/BGBl. III 611-7) in der
Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für
Öffentlich Private Partnerschaften vom 01.09.2005(BGBl. I S.2676), des §16 des
Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002(BGBl. I
S.4167), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz 2008 vom
20.12.2007(BGBl. I S.3150) und des §1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für
die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV NRW S. 732/SGV NRW
611) in Verbindung mit §7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994(GV NRW S.666/SGV NRW 2023),
zuletzt geändert durch Art. I Gesetz vom 09.10.2007(GV NRW S.380) hat der Rat
der Stadt Hagen in seiner Sitzung am __________ die nachstehende Satzung
beschlossen:
§1
Die Hebesätze für die
Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden für das Haushaltsjahr 2009 wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 245
v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 495
v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Ertrag 465 v. H.
§2
Diese Satzung tritt am
01.01.2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze in der Stadt Hagen vom 01.03.1998 außer Kraft.
