Beschlussvorlage - 0747/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das mit dem Landesjugendamt erarbeitete Planungskonzept, für den „Kinderschutz in Hagen“, wird wie dargestellt umgesetzt.

 

Ein erster Zwischenbericht erfolgt vor den Sommerferien 2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die in den letzten Jahren aufgetretenen schweren Fälle von Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern, sowie die tragischen Todesfälle haben in der Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für das Thema „Kinderschutz“ geführt. Um zukünftig die Angebote und Leistungen im Kontext von „Kinderschutz“ dem Hagener Bedarf entsprechend anbieten zu können, soll das in der Vorlage dargestellte, mit dem Landesjugendamt entwickelte, Planungskonzept zur Anwendung kommen.

 

 

Begründung

 

Die in den letzten Jahren aufgetretenen schweren Fälle von Misshandlungen und Vernachlässigungen von Kindern, sowie die tragischen Todesfälle führten in der Öffentlichkeit zu einer Sensibilisierung für dieses Thema.

Der Gesetzgeber novellierte 2005 den § 8a im Kinder und Jugendhilfegesetz, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen besser zu gewährleisten.

Auch in Hagen begaben sich öffentliche und freie Träger auf den Weg, den Schutz für Kinder und Jugendliche zu verbessern.

Der Fachbereich Jugend und Soziales entwickelte ein eigenes Handlungs- und Dokumentensystem, dass in Fällen von Kindeswohlgefährdung die Bewertung und Beurteilung sowie die erforderlichen Handlungsschritte des Allgemeinen Sozialen Dienstes standardisiert und optimiert.

In einer ausführlichen Organisationsuntersuchung im Jahr 2008 zur Feststellung der Personalbemessung in der Abteilung „Erzieherische Hilfen“ wurde deutlich, dass der Allgemeine Soziale Dienst dringend eine Personalaufstockung benötigt. Eine Umsetzung dieser Personalerhöhung erfolgt momentan und wird bei der Unterstützung von Familien, besonders von Risikofällen, eine verbesserte Betreuung ermöglichen.

 

Mit den freien Trägern und privaten Anbietern von Jugendhilfemaßnahmen wurden Vereinbarungen zur Sicherstellung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII abgeschlossen.

Die fünf Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII in Hagen sowie die Schulen erarbeiteten Konzepte, nach denen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung zu verfahren ist.

Aus den Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII gründete sich die Arbeitsgemeinschaft, „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. In dieser Arbeitsgemeinschaft wurden die einzelnen Handlungskonzepte bei Verdacht auf Kinderwohlgefährdung zusammengetragen und erörtert. Des Weiteren entstand für Hagen in der Arbeitsgemeinschaft ein Profil, für die vom Gesetzgeber vorgeschriebene „ insoweit erfahrene Fachkraft“.

Auf verschiedenen Fachtagungen in Hagen erhielten die Mitarbeiter/innen der öffentlichen und freien Träger die Möglichkeit sich über das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen, zu informieren und fachlich auszutauschen.

 

Auch die Zusammenarbeit und Vernetzung von Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitswesen baute sich weiter aus, um u.a. ein verbessertes Frühwarnsystem sowie Frühe Hilfen besonders für Risikofamilien zu entwickeln.

Mit der Umsetzung eines Bausteins wurde im April 2008 begonnen. In Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheitswesen startete der Kinderschutzbund „Willkommensbesuche“ für Hagener Familien mit neugeborenen Kindern.

 

In vielen der in Hagen bestehenden Arbeitskreise, in Bezirksjugend- und Stadtteilkonferenzen sowie andere Netzwerke hat die Frage des Kinder- und Jugendschutzes ebenfalls eine noch höhere Bedeutung erhalten. Der Bedarf an Informationen über Angebote im Kinder- und Jugendschutz, über Kooperationsmöglichkeiten sowie Netzwerken erhöhte sich erheblich.

Obwohl in Hagen viele Angebote und Netzwerke bestehen, gestaltet sich diese Angebots- und Vernetzungslandschaft unübersichtlich sowie unzureichend strukturiert und geplant.

Um eine ganzheitliche Übersicht bzgl. der Angebote, Ressourcen  und Vernetzungsstrukturen zu erhalten und um Schwachstellen aufzuspüren, ist deshalb eine zentrale Planung erforderlich.

Im Frühjahr 2008 begann die Jugendhilfeplanung die ersten Schritte zur Planung eines ganzheitlichen Kinderschutzkonzeptes für Hagen zu erarbeiten.

Die Planungsüberlegungen dafür orientierten sich u.a an den Empfehlungen des vom „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ gegründeten „Nationalen Zentrums für Frühe Hilfen“.

So empfiehlt das Nationale Zentrum, als einen der wichtigsten Schritte für den Ausbau von Frühwarnsystem und Frühen Hilfen, zuerst die Analyse der lokalen Angebotspalette und die Ermittlung der Bedarfe. Erst darauf aufbauend sollte dann die Erstellung eines lokalen Kinderschutzkonzeptes mit präventiven und interventiven Anteilen/ Maßnahmen beginnen.

 

Bereits in der Anfangsphase der Überlegungen für das Hagener Kinderschutzkonzept wurde deutlich, dass sich diese Planung viel umfangreicher, vielfältiger und unübersichtlicher darstellt, als erwartet.

Deshalb erfolgte beim Landesjugendamt eine Anfrage um professionelle Begleitung, die von Seiten des Landesjugendamtes auch zugesichert wurde. Die Erstellung eines gemeinsamen Planungskonzeptes zusammen mit dem Landesjugendamt begann im Juli 2008.

 

 

Planungskonzept

 

Um eine umfassende Planung der Angebote, Leistungen und Dienste im Kontext von „ Kinderschutz“ durchführen zu können, ist die Beteiligung der strategischen Ebene (Leitungsebene der öffentlichen und freien Träger), als auch der Handlungsebene (operative Ebene) notwendig. In einem klassischen Planungs-Dreischritt soll in enger Zusammenarbeit mit den Trägern in Hagen der Bestand erhoben, die Bedarfe ermittelt und die fehlende Angebote sowie Maßnahmen aufgezeigt und geplant werden. Das Landesjugendamt ist bereit die notwendigen Workshops sowie den gesamten Prozess zu moderieren und zu unterstützen.

 

Die Entscheidung zur Umsetzung des nachfolgend dargestellten Planungskonzeptes erfolgt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2.9.2008.

 

 

Planungsprozess und Planungsschritte

 

Im ersten Schritt der Planung erfolgt die Bestandserhebung, mit dem Ziel alle vorhandenen Angebote im Kontext zum „Kinderschutz“ zu erfassen und darzustellen.

Dabei sind zunächst die für die Bestandserhebung erforderlichen standardisierten Fragebögen durch die Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung des Landesjugendamtes zu erstellen. Vor Versand der Fragebögen an die Leitungsebenen der Jugendhilfeanbieter, werden diese Bögen in Infoveranstaltungen den Anbietern vorgestellt sowie erläutert. Für jeweils thematisch ähnliche Arbeitsbereiche ist je eine Infoveranstaltung geplant, so dass insgesamt ca. 4-5 Veranstaltungen vorgesehen sind.

Nach Rücklauf der ausgefüllten Fragebögen durch die Jugendhilfeanbieter erfolgt die Auswertung durch die Jugendhilfeplanung.

Dieser Planungsschritt wird ca. Ende Feb. 2009 abgeschlossen sein.

 

Mit dem zweiten Planungsschritt, der Bedarfermittlung, werden die Angebots- und Leistungslücken aus Sicht der Praktiker aufgezeigt und durch die Jugendhilfeplanung analysiert.

Zunächst ist für jeden Hagener Stadtteil ein Workshop mit der operativen Ebene, d.h. den dort agierenden Einrichtungen und Diensten geplant. Für zentrale Anbieter in Hagen ist ein gesonderter Workshop vorgesehen.

Die Ergebnisse dieser Workshops werden in Verbindung mit dem im ersten Schritt, erforschten Bestand sowie den ebenfalls zu erhebenden Sozialraumdaten durch die Jugendhilfeplanung analysiert.

Dieser Planungsschritt wird ca. Ende Mai. 2009 abgeschlossen sein und ein Zwischenbericht an den Jugendhilfeausschuss kann noch vor den Sommerferien 2009 erfolgen.

 

Der dritte Planungsschritt beinhaltet die Planung von veränderten bzw. neuen Angeboten und Maßnahmen.

Zur Planung der Angebote ist zunächst ein Workshop mit der Leitungsebene möglicher Anbieter von zukünftigen Maßnahmen vorgesehen.

Die Ergebnisse dieses Workshops werden von der Jugendhilfeplanung aufgelistet und unter den Gesichtspunkten der Finanzierung, möglicher Anbieter der Maßnahmen sowie evtl. Ressourcenverlagerungen oder Zusammenführungen aufgearbeitet.

Dieser Planungsabschnitt könnte nach den Sommerferien 2009 beginnen und Ende Oktober 2009 abgeschlossen sein.

 

Die Vorstellung der Ergebnisse des dritten Planungsschrittes kann im November 2009 im Jugendhilfeausschuss erfolgen, so dass eine politische Entscheidung und Prioritätensetzung für neue sowie veränderte Angebote, Leistungen und Maßnahmen möglich wird.

 

 

Zeitlicher Rahmen

 

Termine

 

Erläuterungen

02.09.2009

 

Vorstellung und Entscheidung des Planungskonzeptes im JHA

Ende Feb. 2009

1.

Planungsschritt, Bestandserhebung abgeschlossen

Ende Mai 2009

2.

Planungsschritt, Bedarfsermittlung abgeschlossen

Juni 2009

 

Zwischenbericht im JHA

Ende Okt. 2009

3.

Planungsschritt, Maßnahmenplanung abgeschlossen

Nov. 2009

 

Vorstellung der Ergebnisse des dritten Planungsschrittes, evtl. politische Entscheidung über umzusetzende Angebote

 

Mit der Umsetzung der Planungsergebnisse und der Verwirklichung möglicher neuer Maßnahmen sowie der evtl. erforderlichen Ressourcenverlagerung könnte Ende 2009 begonnen werden.

 

Zur Realisierung des aufgezeigten Zeitrahmens sind neben der Begleitung durch das Landesjugendamt ebenfalls die zu erbringenden Arbeitskapazitäten der Jugendhilfeplanung in Hagen zu berücksichtigen.

Unter Einbeziehung Ihrer weiterhin zu bearbeitenden Aufgaben in anderen Planungsbereichen stehen Arbeitskapazitäten von Frau Haack und Frau Simon anteilig zur Verfügung. Während sich Frau Haack mit einem Viertel ihrer Arbeitskapazitäten einbringen kann, bearbeitet Frau Simon die restlichen dreiviertel der Arbeitsanteile. Allerdings können deshalb in der Zeit der Planungsumsetzung die anderen Aufgaben von Frau Simon nur mit eingeschränktem Aufwand bearbeitet werden.

 

 

Weitere Planungsüberlegungen

 

Wie aus dem Planungskonzept ersichtlich, sind zwei wichtige Bestandteile des Planungsprozesses die Bestandsabfrage und Bedarfsermittlung.

Im Bereich der Bedarfe wurden teilweise, durch bereits bestehende Arbeitskreise in Hagen, Angebots-/Maßnahmenvorschläge schon im Vorfeld der Planungsüberlegungen aufgezeigt.

Als sehr engagiert zeigt sich ein Arbeitskreis, der den Bedarf einer Kinderschutz - ambulanz für Hagen anmeldet.

Der Arbeitskreis beschäftigte sich unter anderem mit der Überlegung, wie der tatsächliche Bedarf für eine Kinderschutz-Ambulanz in Hagener Kinder- und Jugendeinrichtungen zu ermitteln ist. Dabei wurden über Umfragen in Form von Fragebögen oder Interviews nachgedacht.

Da diese Umfragen, unabhängig von ihrer Form, viele Zeit- und Arbeitskapazitäten binden und eine große Bedarfsermittlung in dem mit dem Landesjugendamt erarbeiteten Planungskonzept ebenfalls vorgesehen ist, sollte von einer gesonderten  Umfrage zum Thema Kinderschutzambulanz Abstand genommen werden.

 

Stellt sich jedoch bei der gesamten Bedarfsermittlung und Analyse heraus, dass eine Maßnahme mit den Zielformulierungen der Kinderschutzambulanz erforderlich ist, kann das Einrichten einer solchen Institution, bedingt durch die gute Vorarbeit des Arbeitskreises, beschleunigt werden.

 

Im Arbeitskreis wurde des Weiteren erörtert, dass Hagen zu den Kommunen in NRW gehört, die nicht nur einen nicht genehmigten Haushalt haben, sondern zusätzlich auch über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügt, so dass bei Wünschen nach zusätzlicher finanzieller Unterstützung für Maßnahmen jedweder Art die finanzielle Situation der Stadt Hagen zu berücksichtigen ist .

Unter diesem Gesichtspunkt stellte sich der Arbeitskreis die Frage, ob nicht evtl. freie Kapazitäten und Ressourcen aus anderen Bereichen der Jugendhilfe, u.a. auch aus dem Bereich Kinder- und Jugendschutz, für die Kinderschutzambulanz eingesetzt werden können.

 

Um jedoch freie Kapazitäten und Ressourcen sowie den tatsächlichen Bedarf für neue Maßnahmen darstellen zu können, ist zunächst eine Bestandsdarstellung, eine Bedarfsermittlung sowie eine Bedarfanalyse, wie in dem mit dem Landesjugendamt erarbeiteten Planungskonzept vorgesehen, erforderlich.

 

Sowohl das Landesjugendamt als auch das „Nationale Zentrum für Frühe Hilfen“, stützen mit ihren Empfehlungen den dargestellten Planungsverlauf für das Konzept   „ Kinderschutz“ in Hagen. Es ist daher sinnvoll, vor dem Aufbau neuer Angebote den vorgestellten Planungsweg in Hagen umzusetzen. Dadurch ist nicht nur ein Identifizieren von Schwachstellen der Angebote möglich, sondern auch das Entwickeln von Maßnahmen, die dem ermittelten Bedarf sowie dem Abbau von Schwachstellen entsprechen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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02.09.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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14.10.2008 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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11.11.2008 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen