Vorschlag zur Tagesordnung - 0819/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Für alle Schulgebäude und die ggf. angeschlossenen Sporthallen wird über die bislang vorliegenden Informationen hinaus eine Aufstellung der außerschulischen Nutzungen erstellt.

 

2.      Die Diskussion über Standortschließungen wird über den Schulausschuss hinaus auch in den Bezirksvertretungen und dem Stadtentwicklungsausschuss geführt. Deren Stellungnahmen müssen auch die durch die Gebäudeschließungen wegbrechenden Angebote für den Stadtteil und ggf. räumliche Kompensationsmöglichkeiten berücksichtigen und gehen in gleicher Weise in die Entscheidung des Rates ein wie die Empfehlungen des Schulausschusses.

 

3.      Sofern durch Schulschließungen auch Ganztagsangebote wegfallen, wird der Einzugsbereich für die Erreichbarkeit der nächstliegenden OGS-Angebote genauso bzw. nach dem gleichen Entfernungsradius geschnitten wie der vom Schulverwaltungsamt zugrunde gelegte Radius für die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Schulen der gleichen Schulform. Insofern sind die räumlichen Möglichkeiten zur Durchführung von OGS-Angeboten ebenfalls ein wichtiges Kriterium für Standortschließung oder –erhalt.

 

4.      Die Bündelung aller Kriterien zu einem abgestimmten Vorschlag erfolgt in einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Stadtentwicklungsausschuss.

 

5.      Vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat wird der Vorschlag öffentlich angemessen kommuniziert. Den betroffenen Schulen und den außerschulischen Nutzern der betreffenden Gebäude ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

(Allgemein)

Angesichts der demografischen Entwicklung und der Haushaltslage ist unbestritten, dass Infrastrukturen insbesondere im städtischen Gebäudebestand verringert werden müssen. Dies wird auch Schulgebäude betreffen müssen. Bisher wurde die Diskussion jedoch ausschließlich unter finanzwirtschaftlichen und rein schulfachlichen Gesichtspunkten geführt. Dies trägt der exponierten Bedeutung von Schulstandorten in den Stadtteilen nicht hinreichend Rechnung. Wenn schmerzliche Entscheidungen wie Schulschließungen öffentlich vermittelbar sein sollen, muss nachgewiesen und kommuniziert werden, dass alle wesentlichen Kriterien angemessen berücksichtigt wurden.

 

Zu 1)

Schulgebäude haben eine Reihe von außerschulischen Funktionen. Gerade in Zeiten, wo keine neuen Mittel für Stadtteilhäuser, Treffpunkte etc. zu erwarten sind, muss die Bedeutung dieser Gebäude für den jeweiligen Stadtteil vor einer Schließung mit ins Kalkül gezogen werden.

 

 Zu 2)

Erst die Zusammenführung der bisherigen Informationen (schulische Nutzung, Gebäudezustand etc.) mit den neu zu erhebenden Informationen über außerschulische Nutzungen ergeben eine sachgerechte Beurteilungsgrundlage für die Schließung von Standorten. Die Entscheidung über diese Standortschließungen kann auf der Basis aller wesentlichen Informationen nicht alleine Aufgabe der Schulentwicklungsplanung sein. Angesichts der über die Schule hinausgehenden Funktionen dieser Gebäude ist dies auch eine Frage von Stadt- und insbesondere Stadtteilentwicklung.

 

Zu 3)

Ein zentrales für das Leben im Stadtteil wichtiges außerschulisches Angebot ist in vielen Schulen der Offene Ganztag. Die gesicherte Teilnahme hieran muss genauso in zumutbarer Entfernung vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden wie der Schulbesuch an sich.

 

Zu 4)

Wenn alle erforderlichen Informationen zusammengetragen worden sind, beruht die Entscheidung über Schließung von Schulstandorten auf drei Kriterien: Baulicher Zustand/Sanierungsbedarf, schulfachliche Bedarfsbeurteilung und außerschulische Funktionen der betreffenden Gebäude für die Stadt(teil)entwicklung. Diese Kriterien müssen abgewogen und gebündelt werden, um zu einem sachgerechten Vorschlag zu kommen. Das kann nicht im Plenum des Rates erfolgen. Deswegen schlagen wir vor, die zuständigen Fachgremien in dieser Frage gemeinsam tagen zu lassen.

 

Zu 5)

Die bisherige Beschäftigung mit diesem Thema war geprägt von in hohem Maße unzulänglicher Öffentlichkeitsarbeit mit den absehbaren Effekten wie Bürgerprotesten, Verunsicherung der Eltern und Rückgängen  bei den Anmeldungen an Schulen, die schon ohne erfolgten Schließungsbeschluss ins Gerede gekommen sind. Um überhaupt eine Akzeptanz für die letztlich erfolgenden Maßnahmen zu erzeugen, müssen die Vorschläge erheblich sensibler kommuniziert und schlüssiger erklärt werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.09.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Wurde mit dem Tagesordnungspunkt I.6.1 beraten