Beschlussvorlage - 0772/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) werden folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahmen beschlossen:

 

1.                 Die Grundschule Spielbrink wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Friedrich-Harkort bestimmt.

 

2.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Hegemann wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Funckepark bestimmt.

 

3.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Vinckeschule wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Helfe bestimmt.

 

4.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Reh wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Im Kley bestimmt.

 

5.                 Die Gemeinschaftshauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Remberg bestimmt.  Nach Auflösung der Hauptschule Dahl soll das Schulgebäude durch den  Grundschulverbund Volmetal (bisher Grundschule Dahl und Grundschule Rummenohl) als Schulstandort genutzt werden. Die beiden bisherigen Grundschulstandorte in Dahl und Rummenohl werden dadurch frei. Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob eine zusätzliche Unterbringung der Förderschule Erich-Kästner (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule Dahl möglich ist.

 

6.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Kückelhausen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Hestert bestimmt.

 

7.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Boloh wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Emst bestimmt.

 

8.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Regenbogen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Heideschule Hohenlimburg bestimmt.

 

9.                 Die katholische Grundschule Overberg wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die katholische Grundschule Goethe bestimmt.

 

10.             Die Gemeinschaftshauptschule Heubing wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch bestimmt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung (SEP) mit dem Planungszeitraum 2005/ bis 2010 soll beginnend mit dieser Vorlage rechtzeitig vor Ende des Planungszeitraumes fortgeschrieben werden.

Konkreter Anlass für die neue SEP ist das „Programm zur Sanierung der städtischen Gebäude“ und der Ratsbeschluss vom 19.06.2008, wonach im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 1 Mio. € Betriebskosten pro Jahr durch die Aufgabe von Schulstandorten eingespart werden soll.

Der Schulausschuss hat für die SEP eine Kommission eingerichtet, die in 5 Arbeitgruppensitzungen schulorganisatorische Vorschläge erarbeitet hat.

Die SEP bezieht sich auf die Grundschulen sowie die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II. 

Grundlage der schulorganisatorischen Überlegungen waren Schülervorausberechnungen, die den vorhandenen Raumkapazitäten gegenübergestellt wurden. Dabei sind im Bereich der Grund- und Hauptschulen Überkapazitäten erkennbar geworden.

Die Maßnahmevorschläge, die aus dem Beschlussvorschlägen ersichtlich sind,    wurden anhand eines Kriterienkataloges erarbeitet.

Der Vorlage sind insgesamt 11 Anlagen beigefügt, die insbesondere die zahlenmäßige Erarbeitung der SEP darstellen. 

 

 

 

Begründung

 

 

Einleitung

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung (SEP) aus dem Jahre 2000 umfasst den Planungszeitraum 2005 bis 2010.  

Im Sinne einer kontinuierlichen SEP sollte rechtzeitig vor Ende des Planungszeitraumes eine fortgeschriebene SEP vorliegen, bei der die aktuellen Schülerzahlenentwicklungen und ggf. daraus resultierenden Maßnahmeplanungen  Berücksichtigung finden.

Zudem machen  zwei anlassbezogene Gründe eine neue SEP erforderlich. 

Zum einen gibt es über das „Programm zur Sanierung der städtischen Gebäude“ im Hinblick auf die Einsparung von Sanierungsmitteln das Erfordernis, nur den Gebäudebestand zu erhalten, der dauerhaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt wird.

Weiterhin hat der Rat der Stadt Hagen, ausgehend von insgesamt rückläufigen Schülerzahlen,  in seiner Sitzung am 19.06.2008 auf Vorschlag des Mentors auch die Einsparung von 1 Mio. € Betriebskosten pro Jahr durch die Aufgabe von Schulstandorten beschlossen.

 

 

 

Grundsätzliche Vorgehensweise

Zur Erarbeitung dieses Aufgabenfeldes hat der Schulausschuss im Spätsommer 2007 eine Kommission eingerichtet, die sich aus Vertretern aller Fraktionen sowie Mitarbeitern der Verwaltung zusammensetzt. Im Ergebnis hat die Kommission  in 5 Arbeitsgruppensitzungen schulorganisatorische Vorschläge zur weiteren Beratung erarbeitet.   

 

 

 

Schwerpunkte der Schulentwicklungsplanung

Die SEP bezieht sich auf die Grundschulen sowie die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufen I und II. 

Da bei den Berufskollegs und den Förderschulen im Planungszeitraum noch keine größeren Schülerrückgänge zu erwarten sind, die schulorganisatorische Maßnahmen erfordern, werden diese Schulformen inhaltlich nicht mit einbezogen. Ebenfalls nicht das Rahel-Varnhagen-Weiterbildungskolleg. Gleichwohl erfolgt die Betrachtung der Grundschulen sowie der Schulen der Sekundarstufe I und II selbstverständlich im Kontext aller Schulstandorte.

 

 

Inhalte der bisherigen Schulentwicklungsplanfortschreibung

Wie bereits erwähnt, hat die Kommission in 5 Arbeitsgruppensitzungen schulorganisatorische Vorschläge erarbeitet.

Schwerpunkt der 1. Arbeitsgruppensitzung waren die  Schülerzahlenentwicklungen in Hagen. Auf Grundlage der sogenannten regionalisierten Schülerzahlen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS)  erfolgte für die aufgeführten Schulformen jeweils eine Schülerzahlenvorausberechnung bis zum Schuljahr 2016/2017 (Anlage 1).

In der 2. Arbeitsgruppensitzung wurden die zuvor mit den Schulleitungen abgeglichenen Raumkapazitäten dargestellt und dem ermittelten Bedarf nach den prognostizierten Schülerzahlen gegenübergestellt. Daraus wurden als  „mathematisches“ Zwischenergebnis bestehende und  perspektivisch weiter zunehmende Raumüberhänge im Bereich der Grundschulen und Hauptschulen deutlich (Anlage 2).

Im Hinblick auf eine ausgewogene Entscheidung, welche Schulstandorte ggf. aufgegeben werden sollten, wurde in der 3. und 4. Arbeitsgruppensitzung ein Kriterienkatalog aufgestellt und mit den dazu entsprechenden Sachinformationen versehen.  Der Kriterienkatalog umfasst insbesondere die Aspekte Schulwege unter 2 km, Entwicklung der Schülerzahlen und den voraussichtliche Sanierungsaufwand gemäß der Vorlage „Programm zur Sanierung der städtischen Gebäude“.

(Anmerkung: Über 2 Km Schulwegentfernung hat der Schulträger Schülerfahrtkosten zu übernehmen.)

Zudem erfolgte eine erste Bewertung (Anlage 3). In der 5. Arbeitsgruppensitzung wurden alle Sachinformationen abschließend bewertet  und daraus Maßnahmevorschläge erarbeitet. Einzelheiten dazu können der Niederschrift der Arbeitsgruppensitzung vom 02.06.2008 (Anlage 4) entnommen werden.


Nachfolgend werden die Maßnahmevorschläge tabellarisch kurz dargestellt:

Stadtbezirk

Läuft ab 2009 aus

Läuft ab 2012 aus

Haspe

GS Spielbrink

GS Kückelhausen,

HS Heubing

Mitte

GS Erwin-Hegemann

GS Boloh

Nord

GS Vincke

1 kath. Grundschule

Hohenlimburg

GS Reh

GS Regenbogen

Eilpe / Dahl

HS Dahl*

 

*Das Gebäude der HS Dahl ist instandgesetzt worden, bietet Turnhalle und Lehrschwimmbecken und könnte mithin für den Grundschulverbund Dahl-Rummenohl und die Förderschule Erich-Kästner als Schulgebäude erhalten bleiben.

 

 

 

In Abwägung mit anderen Schulstandorten wurden folgende Gründe bei den einzelnen Schulen entscheidend  berücksichtigt:

 

GS Spielbrink:

  • Starker Schülerrückgang  von 222 (im Jahr 1997) auf 117 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die 2 km durch die benachbarten Schulen versorgt
  • Keine OGS, mithin keine Versorgung von OGS-Kindern erforderlich
  • Sanierungsstau: 50.000  € Turnhalle

 

GS Kückelhausen:

  • Schülerrückgang von 316 (1997) auf 237 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die 2 km durch die benachbarten Schulen versorgt
  • OGS-Kinder können derzeit nicht anderweitig untergebracht werden.
  • Sanierungsstau: 150.000 € Brandschutz und neue Türen
  • Im Verhältnis zur  GS Kückelhausen wurde die GS Hestert betrachtet. Zugunsten der GS Hestert spricht, dass dieser Schulstandort über eine eigene Turnhalle verfügt, die GS Kückelhausen hingegen nicht. Nach Auflösung der Grundschulbezirke ist eine stärkere Annahme der GS Hestert erkennbar, bei der GS Kückelhausen eine zurückgehende Annahme.

 

GS Erwin Hegemann:

  • Schülerrückgang von 292 (1997) auf 220 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die 2 km durch die benachbarten Schulen versorgt
  • Nur sieben OGS-Kinder können derzeit noch in OGS Funckepark untergebracht werden.
  • Die Schule verfügt über keine eigene Turnhalle am Gebäude.
  • Im Verhältnis zur GS Erwin-Hegemann wurde die GS Funckepark betrachtet. Da der Einzugsbereich der GS Funckepark bis in die Mittelstadt reicht, kann unter dem Aspekt einer schulischen Versorgung in die „Fläche“ auf diesen Schulstandort nicht verzichtet werden.
  • Sanierungsstau: 350.000 Fassaden- und Bodensanierung

 

GS Boloh:

  • Starker Schülerrückgang von 359 (1997) auf 229 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die Bereiche Hohenlimburger Straße und Hinterherbeck nicht innerhalb von 2 km versorgt.
  • OGS-Kinder könnten derzeit nur zum Teil in OGS Karl-Ernst-Osthaus (Filiale Halden, 14 Plätze) und OGS Emst (10 Plätze) untergebracht werden.
  • Im Verhältnis zur GS Boloh wurden die GS Emst und die GS Karl-Ernst-Osthaus (Lützowstraße) betrachtet.  Beide Grundschulen befinden sich auf einem gemeinsamen Grundstück mit einer Realschule.  Bei Aufgabe einer dieser Grundschulen wären die Möglichkeiten einer Nachfolgenutzung durch den Verbleib der Realschule stark eingeschränkt. 
  • Sanierungsstau: 3.285.000 € Fassaden-, Dach- und Betonsanierung an Schule, 255.000 € Sporthalle

 

GS Vincke:

  • Starker Schülerrückgang von 316 (1997) auf 180 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die 2 km durch die benachbarten Schulen versorgt
  • OGS-Kinder könnten derzeit nicht in der näheren Umgebung untergebracht werden
  • Im Verhältnis zur GS Vincke wurde die GS Helfe betrachtet.  Zu Gunsten der GS Helfe spricht, dass der Schülerrückgang in den letzten Jahren deutlich geringer ausgefallen ist, wie bei der GS Vincke und die katholische GS Goethe den Einzugsbereich der  GS Vincke teilweise mitversorgt. 
  • Sanierungsstau: 100.000 € Schimmelbeseitigung

 

GS Overberg:

  • Im Stadtbezirk Hagen Nord gibt es z. Zt.  4 Gemeinschaftsgrundschulen und 3  katholische Grundschulen. Perspektivisch gibt es Überhänge in der Kapazität von 2 GS. Um weiterhin ausrechend Plätze an Gemeinschaftsgrundschulen vorhalten zu können, musste auch die Aufgabe einer katholischen GS in die Betrachtung mit einbezogen werden.
  • Unter Berücksichtigung einer verbleibenden Versorgung in der Fläche kann am ehesten die GS Overberg aufgegeben werden. So wäre eine Versorgung durch die katholischen Grundschulen Meinolf und Goethe möglich.  Die Verwaltung hat dazu  Sondierungsgespräche mit der katholischen Kirche geführt.
  • Die Schließung der zentral gelegenen 3-zügige GS Goethe kommt hingegen aufgrund der Versorgung des Kernbereichs  Boele nicht in die nähere Betrachtung.  Die GS Liebfrauen befindet sich auf dem gemeinsamen Schulgrundstück der GS Freiherr-vom-Stein.  Bei Aufgabe der GS Liebfrauen wäre die Möglichkeit einer Nachfolgenutzung durch den Verbleib der GS Freiherr-vom-Stein stark eingeschränkt. 
  • Da durch die ebenfalls vorgeschlagene Schließung der GS Erwin-Hegemnann eine stärkere Frequentierung der Nachbargrundschulen zu erwarten ist, könnten die Räumlichkeiten der GS Overberg als Raumpuffer der  Hermann-Löns-GS genommen werden. Insbesondere könnten die ausgebauten OGS-Räume der GS Overberg (2 Gruppen = 50 Plätze), die sich im Gebäude der Hermann-Löns-GS befinden, als Betreuungsräume weiterhin genutzt werden. Unter diesem Aspekt würde eine Schließung der GS Overberg keine anteilige Rückforderung von OGS-Fördermittel nach sich ziehen.
  • Bei perspektivisch weiter rückläufigen Schülerzahlen an den Grundschulen könnten die jetzigen Schulräume als Ersatz für die alten „aufgebrauchten“ Pavillons der benachbarten Fritz-Reuter-Schule (Förderschule) genutzt werden.

 

GS Reh:

  • Schülerzahlen unverändert: 186 (1997) und 187 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die 2 km durch die benachbarten Schulen versorgt
  • Sieben OGS-Kinder könnten zurzeit in OGS Berchum/Garenfeld untergebracht werden
  • Sanierungsstau: 50.000 € Fenstererneuerung 
  • Veralteter Baubestand, überwiegend Pavillons

 

GS Regenbogen:

  • Schülerrückgang von 167 (1997) auf 118 (2007)
  • Bei Aufgabe wären die Bereiche Oege (derzeit Einsatzbusse zur GS Heideschule), Wesselbach und Nahmer, innerhalb der südlichen Randbereiche nicht innerhalb von 2 km versorgt
  • Elf OGS-Kinder könnten derzeit in OGS Heideschule untergebracht werden.
  • Im Verhältnis zur GS Regenbogen wurde die GS Heideschule betrachtet.  Die Heideschule wird neben der GS „Im Kley“ zur Versorgung der Schüler benötigt, die nach Schließung der GS Reh ausweichen müssen.
  • Sanierungsstau: keiner

 

HS Dahl:

  • Schülerrückgang von 328 (1997) auf 270 (2007)
  • Zum Schuljahr 2008/2009 wird zum 2. Mal in Folge nur eine Eingangsklasse gebildet. Damit wird die Mindestzügigzeit (2 Züge) für die Fortführung von Hauptschulen unterschritten. Der Schulträger ist daher zum schulorganisatorischen Handeln aufgefordert.

 

 

HS Heubing:

  • Schülerzahlenentwicklung von 280 (1997) auf 324 (2007)
  • Die stabile Schülerzahlenentwicklung ist mit der Schließung der Hauptschule Wehringhausen zu begründen, wodurch Schüler aus diesem Einzugsbereich z.T. Hasper Hauptschulen besuchen. Durch den allgemeinen Schülerzahlenrückgang im Hauptschulbereich ist erkennbar, dass es neben der Schließung der HS Dahl weitere Gebäudeüberkapazitäten geben wird. Daher ist unter den verbleibenden Hauptschulen ein sachorientiertes Auswahlermessen für die Schließung eines weiteren Hauptschulstandortes erforderlich. Erhalten werden sollen die Ganztagshauptschulstandorte Hohenlimburg, Remberg, Vorhalle und Ernst-Eversbusch. Das Auswahlermessen reduziert sich somit auf die HS Geschwister-Scholl, HS Altenhagen und HS Heubing. Da sich lediglich in Haspe zwei Hauptschulen im unmittelbaren Nahbereich befinden, ist es unter dem Aspekt einer gleichmäßigen Verteilung in die „Stadtfläche“ möglich, dort einen Standort aufzugeben.

 

 

 

Offene Ganztagsgrundschule

Bis auf die GS Spielbrink und die GS Helfe verfügen alle Grundschule über ein Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS).

Bei Schließung von Grundschulen werden damit auch Plätze in der OGS entfallen.  Dieses Aufgabenfeld wird zunächst in der Steuerungsgruppe OGS erörtert mit dem Ziel, ersatzweise Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird im Laufe des Verfahrens weitere Informationen dazu nachliefern. Die Beratung im Jugendhilfeausschuss ist für den 14.10.2008 vorgesehen.

Die Schließung von OGS-Schulstandorten wird voraussichtlich anteilige Rückforderungsansprüche der Bezirksregierung hinsichtlich der gewährten Fördermittel auslösen.  Einzelheiten dazu sind aus der Anlage 8 ersichtlich.

 

 

 

Wegfall von Sporthallenkapazitäten durch die mögliche Schließung von Schulen – Auswirkungen für den Schulsport

Bei den Schulen, die über eigene Turn-/Sporthallen verfügen, wäre grundsätzlich mit der Schulschließung auch die  Schließung der Turn-./Sporthalle angezeigt.

In der Anlage 11 wird dies modellhaft dargestellt, mit dem Ergebnis, dass aufgrund rückläufiger Schülerzahlen und daraus zu erwartender geringerer Klassenzahlen trotzdem die Versorgung des Schulsports gesichert wäre.

 

 

 

 

Geplanter Verfahrensablauf

Die Maßnahmevorschläge der Kommission wurden dem Schulausschuss  in der Sitzung am 10.06.2008 vorgestellt, und dabei erstmalig diskutiert. Beginnend mit dieser Vorlage werden die Maßnahmevorschläge im Rahmen eines geregelten Schulentwicklungsplanverfahrens aufbereitet.

Der Schulausschuss hat in seiner Sondersitzung am 20.08.2008 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Schulausschusses am 16.09.2008 eine Vorlage zu erstellen, die die Ergebnisse des Unterarbeitskreises des Schulausschusses zur Sanierung der städtischen Gebäude darstellt. Über diese Vorlage ist anschließend in den Bezirksvertretungen, im HFA und im Rat zu beraten und zu entscheiden. Die abschließende Entscheidung soll in der Ratssitzung am 13. November 2008 erfolgen. Die Schulträgerentscheidung durch den Rat soll bereits im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2009/2010 berücksichtigt werden.“

 

Nach erfolgter 1. Beratung  im Schulausschuss sollen neben der  politischen Beratungsfolge  parallel die Schulkonferenzen beteiligt werden. Weiterhin wird eine  Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und der Schulaufsicht erfolgen. Eine Regionalabstimmung mit benachbarten Schulträgern ist nach Informationsaustausch mit der Bezirksregierung nicht notwendig.

Die Entscheidung liegt abschließend beim Rat. Die Ratsbeschlüsse bedürfen zudem zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

 

Die durch den Schulausschuss erklärte Zielsetzung, wonach die Schulträgerentscheidung bereits im Rahmen des Anmeldeverfahrens berücksichtigt werden soll, kann nur erreicht werden, wenn das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2008/2009 zu den Grundschulen auf die 2. Novemberhälfte verschoben wird. Gleichzeitig müsste der aufgezeigte Beratungsverlauf eingehalten werden, sowie die dargestellten Abstimmungserfordernisse rechtzeitig vor der Ratssitzung am 13.11.2008 erfolgt sein.

 

 

Anlagenübersicht

 

1.      Schülerzahlenvorausberechnungen für die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien.

 

2.      Raumkapazitäten der Schulen

 

3.      Bewertung der Grundschulstandorte

 

4.      Niederschrift der Arbeitsgruppensitzung vom 02.06.2008

 

5.      Schülerzahlen der Grundschulen im Schuljahr 2008/2009

 

6.      Schülerzahlen der Hauptschulen im Schuljahr 2008/2009

 

7.      GWH - Liste –Betriebskosten Schulen und Sportobjekte

 

8.      Kostenübersicht über mögliche Rückzahlungen von  Landesfördermittel bei der Schließung von OGS-Schulstandorten

 

9.      Voraussichtliche Lernanfänger zukünftiger Schuljahre

 

10. Entwicklung der gebildeten Klassen und Klassenfrequenzen an Grund- und Hauptschulen

 

11. Wegfall von Sporthallenkapazitäten durch die mögliche Schließung von Schulen – Auswirkungen für den Schulsport

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Auf Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) werden folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahmen beschlossen:

 

1.                 Die Grundschule Spielbrink wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Friedrich-Harkort bestimmt.

 

2.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Hegemann wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Funckepark bestimmt.

 

3.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Vinckeschule wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Helfe bestimmt.

 

4.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Reh wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Im Kley bestimmt.

 

5.                 Die Gemeinschaftshauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Remberg bestimmt.  Nach Auflösung der Hauptschule Dahl soll das Schulgebäude durch den  Grundschulverbund Volmetal (bisher Grundschule Dahl und Grundschule Rummenohl) als Schulstandort genutzt werden. Die beiden bisherigen Grundschulstandorte in Dahl und Rummenohl werden dadurch frei. Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob eine zusätzliche Unterbringung der Förderschule Erich-Kästner (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule Dahl möglich ist.

 

6.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Kückelhausen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Hestert bestimmt.

 

7.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Boloh wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Emst bestimmt.

 

8.                 Die Gemeinschaftsgrundschule Regenbogen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Heideschule Hohenlimburg bestimmt.

 

9.                 Die katholische Grundschule Overberg wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die katholische Grundschule Goethe bestimmt.

 

10.             Die Gemeinschaftshauptschule Heubing wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch bestimmt.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

x

 Zur Kenntnis genommen

x

 1. Lesung

 

 

Frau Herms ließ sodann über den folgenden, von CDU- und SPD-Fraktion gemeinsam eingebrachten Vorschlag abstimmen:

 

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sind stadtbezirksweise Erörterungen zur künftigen Schulstruktur durchzuführen.

Allen Grund- und Hauptschulen des jeweiligen Stadtbezirks wird innerhalb der vorgegebenen Beratungsfolge bis zum 13. November 2008 die Gelegenheit zum Austausch von Argumenten gegeben. Hierzu werden von jeder Schule je ein Mitglied der Schulleitung, der Elternvertretung und des jeweiligen Fördervereins zu den Stadtbezirkskonferenzen eingeladen.

Weiter sind die Mitglieder der jeweiligen Bezirksvertretung, des Schulausschusses und je ein Vertreter des Sportausschusses und des Stadtsportbundes einzuladen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 1

 

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17.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zurückgezogen

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17.09.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - vertagt

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23.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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24.09.2008 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe sieht die Vorlage als eingebracht.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit den Nutzergruppen, Lehrern, Eltern und Sportlern unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ein Schul- und Schulsporthallenkonzept für den Stadtbezirk Haspe zu entwickeln.

 

Vertreter der Mitglieder der Bezirksvertretung Haspe sind in die Diskussion einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

15

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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14.10.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Der JHA empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen bei den Beratungen über die zukünftige Angebotsstruktur der Grundschulen die Entscheidungen für das Schuljahr 2012/2013 ff. zurückzustellen um die weitere Entwicklung und die zukünftigen Anmeldezahlen abzuwarten.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt bezogen auf die Erwin-Hegemann Schule, die Vinckeschule und die Grundschule Reh bis zur JHA Sitzung am 11.11.2008 darzulegen, inwieweit eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung im OGS-Bereich sichergestellt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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22.10.2008 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Auf Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) werden folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahmen beschlossen:

1.      Die Grundschule Spielbrink wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Grundschule Friedrich-Harkort bestimmt.

2.      Die Gemeinschaftsgrundschule Erwin-Hegemann wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Funckepark bestimmt.

3.      Die Gemeinschaftsgrundschule Vinckeschule wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Helfe bestimmt.

4.      Die Gemeinschaftsgrundschule Reh wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Im Kley bestimmt.

5.      Die Gemeinschaftshauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Remberg bestimmt.  Nach Auflösung der Hauptschule Dahl soll das Schulgebäude durch den  Grundschulverbund Volmetal (bisher Grundschule Dahl und Grundschule Rummenohl) als Schulstandort genutzt werden. Die beiden bisherigen Grundschulstandorte in Dahl und Rummenohl werden dadurch frei. Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob eine zusätzliche Unterbringung der Förderschule Erich-Kästner (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule Dahl möglich ist.

6.      Die Gemeinschaftsgrundschule Kückelhausen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Hestert bestimmt.

7.      Die Gemeinschaftsgrundschule Boloh wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Emst bestimmt.

8.      Die Gemeinschaftsgrundschule Regenbogen wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftsgrundschule Heideschule Hohenlimburg bestimmt.

9.      Die katholische Grundschule Overberg wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die katholische Grundschule Goethe bestimmt.

 

10. Die Gemeinschaftshauptschule Heubing wird beginnend ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Ernst-Eversbusch bestimmt.

 

 

Zusätzlicher Beschluss:

Die evtl. Aufgabe von Schulstandorten darf nicht automatisch auch den Wegfall angrenzender Turnhalle bedeuten. Diese Objekte sollen auf jeden Fall für den Vereinssport erhalten bleiben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Zusatzbeschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 -13-

Dagegen:

 -1-

Enthaltungen:

 -2-

 

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29.10.2008 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Auf Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl dem Rat folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahme zu beschließen:

 

Die Gemeinschaftshauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend aufgelöst. Als Nachfolgeschule wird die Gemeinschaftshauptschule Remberg bestimmt. Nach Auflösung der Hauptschule Dahl soll das Schulgebäude durch den Grundschulverbund Volmetal (bisher Grundschule Dahl und Grundschule Rummenohl) als Schulstandort genutzt werden. Die beiden bisherigen Grundschulstandorte in Dahl und Rummenohl werden dadurch frei. Ergänzend soll die Verwaltung prüfen, ob eine zusätzliche Unterbringung der Förderschule Erich-Kästner (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache) im Gebäude der Gemeinschaftshauptschule Dahl möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 2

 

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt darüber hinaus alle in der Vorlage auf den Bezirk Eilpe/Dahl bezogene schulorganisatorische Maßnahmen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 7

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 0

 

 

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30.10.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.             Die Erwin-Hegemann-Schule wird wegen ihrer wesentlichen Bedeutung für den Stadtteilerneuerungsprozess in Altenhagen nicht aufgelöst.

 

2.             Über die eventuelle Schließung der Grundschule Boloh wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden.

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Konzepte zur Einsparung des Konsolidierungsbeitrages (z.B. Schließung von Pavillons) zu entwickeln und den politischen Gremien bis zum Frühjahr 2010 vorzustellen. Dabei sind auch die Vorschläge der Schulkonferenzen zur Erreichung des Sparziels einzubeziehen. Die politischen Gremien sind an dem Prozess laufend zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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05.11.2008 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Verwaltungsvorschlag der Vorlage 0772/2008 wird, soweit es die Ziffern 4 und 8 betrifft, abgelehnt.
  2. Aufgrund der Erkenntnisse in der Stadtteilkonferenz am 15.10.2008 sollen für das Schuljahr 2009/10 alle Grundschulen in Hohenlimburg Schülerinnen und Schüler aufnehmen.
  3. Die im Schuljahr 2010/11 tatsächlichen Schülerzahlen lassen erst zu diesem Zeitpunkt die Diskussion über eine auslaufende Schließung einer noch zu benennenden Grundschule in Hohenlimburg zu.

Diese  Diskussion wird in Abstimmung zwischen Schulverwaltung, Bezirksvertretung und aller Schulleitungen der Hohenlimburger Grundschulen erfolgen.

  1. Der Empfehlungsbeschluss des Unterarbeitskreises SEP des Schulausschusses

           vom 03.11.2008 bezüglich Ziffer 4 wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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05.11.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 81 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) empfiehlt die Bezirksvertretung Nord dem Rat der Stadt folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahmen für den Stadtbezirk Hagen-Nord zu beschließen:

 

1.                 Die Grundschule Vincke bleibt erhalten.

 

2.                 Die Grundschulen Goethe und Helfe werden jeweils zweizügig (bisher drei Züge) fortgeführt.

 

3.                 Die alten Pavillons der Grundschulen Goethe und Helfe werden abgebrochen.

 

4.                 Die Pavillons der Förderschule Fritz-Reuter werden abgebrochen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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06.11.2008 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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13.11.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grundlage des § 81 Schulgesetz NW werden folgende schulorganisatorische Einzelmaßnahmen beschlossen:

 

 

Stadtbezirk Eilpe/Dahl

 

a)         Die Hauptschule Dahl wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 auslaufend geschlossen.

 

b)         Anschließend nutzt der Grundschulverbund Volmetal (zuvor Grundschule Dahl            und Grundschule Rummenohl) das Gebäude der jetzigen Hauptschule Dahl.        Beide Grundschulgebäude werden aufgegeben.

 

 

Stadtbezirk Nord

 

Die Gemeinschaftsgrundschule Vincke bleibt erhalten. Die katholische Grundschule Goethe und die Gemeinschaftsgrundschule Helfe werden jeweils zweizügig (bisher dreizügig) fortgeführt. Die alten Pavillons der Grundschulen Goethe und Helfe werden abgebrochen. Die Pavillons der Förderschule Fritz-Reuter werden ebenfalls abgebrochen.

 

 

Stadtbezirk Hohenlimburg

 

Die Gemeinschaftsgrundschule Reh wird beginnend ab dem Schuljahr 2009/2010 einzügig als Verbundschule mit der Grundschule Berchum fortgeführt. Die alten Pavillons der Grundschule Reh werden abgebrochen.

 

 

Stadtbezirk Haspe

 

a)         Die Gemeinschaftsgrundschule Spielbrink bleibt erhalten. Das Gebäude des            Kindergartens Quambusch wird aufgegeben. Der Kindergarten wird mit in die            Gemeinschaftsgrundschule Friedrich-Harkort verlagert.

 

b)         Der Pavillon am Ennepeufer –genutzt von der Hauptschule Heubing und dem             Christian-Rohlfs-Gymnasium- wird abgebrochen.

 

c)         Der Pavillon an der Gemeinschaftsgrundschule Hestert wird abgebrochen.

 

 

Über den Gesamtbestand der Pavillons an Hagener Schulen ist eine Übersicht zu

erstellen, die die Einspareffekte an Betriebs- und Instandhaltungskosten durch

deren Aufgabe darstellt. Die geschätzten einmaligen Kosten des Abbruchs sind

ebenfalls darzulegen.

 

Im Rahmen einer vorausschauenden Schulentwicklungsplanung sind die zukünftigen Flächenbedarfe an Schulraum in Hagen in einer Gesamtschau darzustellen. Hierbei sind die erhöhten Raumbedarfe durch die Ganztagsoffensive des Landes und die verpflichtende einstündige Mittagspause zu berücksichtigen, die ab Februar 2009 an allen Schulen gilt, wo Unterricht auch  nach der sechsten Stunde erteilt wird.

 

Zukünftige Schließungen von Schulstandorten dürfen nicht zu einer Verringerung

der Plätze im Offenen Ganztag führen, soweit für diese Plätze Bedarf besteht.

 

Zukünftige Schließungen von Schulstandorten erfolgen nur, wenn der Schülertransport zum neuen Standort nachvollziehbar gesichert ist, sofern die zumutbare Fußläufigkeit nicht gegeben ist.

 

Die GWH wird aufgefordert, für alle Schulgebäude Vorschläge zur Energieeinsparung vorzulegen. Eigene Vorschläge und Projekte der Schulen, die zu Energieeinsparung führen, sollen mit einer 50 zu 50%-Regelung belohnt werden.

 

Bei allen Maßnahmen sind die finanziellen Auswirkungen in einer Kosten-

Nutzenanalyse darzustellen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 33

Dagegen:

 20

Enthaltungen:

 1