Beschlussvorlage - 0792/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Antragsteller strebt mit seinem Bürgerantrag vom 10.06.2008 die Abschaltung der Ampelanlage an der Kreuzung Eilper Straße/Frankfurter Straße bzw. die Anbringung eines „grünen Pfeils“ an der Einmündung Eilper Straße/Hasselstraße an.

 

Begründung

 

Der Antragsteller führt zur Begründung seines Bürgerantrags aus, dass die Ampelanlage an der Kreuzung Eilper Straße/ Frankfurter Straße überflüssig sei und daher abgeschaltet werden könne. Diese Ampelanlage falle häufig aus, in dieser Situation sei festzustellen, dass der Verkehr korrekt und gefahrlos weiter laufe. Auch am Tag der Antragstellung- 10.06.2008 – sei die Anlage gegen Mittag ausgeschaltet gewesen. Auch dabei habe sich gezeigt, dass der Verkehr problem- und gefahrlos seinen Weg genommen habe. Es stelle sich deshalb die Frage, ob aus Kostengesichtspunkten und zur Vereinfachung des Straßenverkehrs auf diese Ampelanlage komplett verzichtet werden könnte. Zudem trage dies zum Abbau des Schilderwaldes in Hagen bei.

 

In früheren Zeiten sei an der Einmündung Hasselstraße nach rechts in Fahrtrichtung Eilper Straße ein „grüner Pfeil“ angebracht gewesen. Dieser sei sehr sinnvoll gewesen, jedoch unsinniger Weise demontiert worden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zum Antrag auf Demontage der Ampelanlage teilt die Straßenverkehrsabteilung nach Prüfung mit, dass die Auffassung des Antragstellers, der Verkehr nehme trotz Abschaltung der Anlage problemlos seinen Weg, nicht bestätigt werden kann. Bei diesem Verkehrsknotenpunkt handelt es sich seit dem Jahr 2004 wieder um einen Unfallschwerpunkt. In zwölf Fällen haben Linksabbieger aus Fahrtrichtung Frankfurter Straße in Fahrtrichtung Volmestraße (Stadthalle) den Geradeausverkehr in Fahrtrichtung Zentrum übersehen. Insgesamt wurden bei diesen Unfällen 19 Personen leicht und 5 Personen schwer verletzt. Die Straßenverkehrsbehörde hat bei einer derartigen Unfallhäufigkeit die Pflicht, die Unfallkommission, die aus Vertretern der Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Bezirksregierung besteht, einzuberufen, um Maßnahmen zur Beseitigung des Unfallschwerpunkts zu besprechen. In diesem Fall empfahl die Kommission, den Knoten zu einem Kreisverkehr umzubauen. Diese Maßnahme wurde jedoch von den zuständigen politischen Gremien abgelehnt. Alternativ wurde vorgeschlagen, an dieser Ampelanlage eine separate Signalisierung für Linksabbieger einzubauen. Dies ist inzwischen geschehen, die Anlage wurde am 17.06.2008 wieder in Betrieb genommen. Die vorausgegangenen Arbeiten waren auch der Grund für die zeitweise Abschaltung der Anlage, die vom Antragsteller beobachtet wurde. Eine Demontage dieser Ampelanlage wird unter diesen Umständen abgelehnt. Um das Unfallrisiko noch weiter zu senken, wird diese Ampelanlage, sobald das Steuergerät ohnehin ausgetauscht werden muss, mit akustischen Signalen (für Blinde und sehbehinderte Menschen) ausgestattet.

 

Zum Antrag auf Abringung eines „Grünpfeils“ an der Einmündung Hasselstraße/ Eilper Straße teilt die Straßenverkehrsabteilung mit, dass an der Anlage bereits im Jahr 2002 ein „Grünpfeil“ installiert wurde. Dieser berechtigte die Autofahrer, trotz roter Ampel von der Eilper Straße in die Hasselstraße abzubiegen, allerdings nicht ohne zunächst vor der Ampel anzuhalten und auf den Fußgängerverkehr zu achten. Aufgrund von Berichten der Polizei, dass sich nach der Errichtung einer Senioren- Wohnanlage in der Nähe der Kreuzung die Beinahe-Unfälle mit Fußgängern häuften, weil viele Autofahrer ohne anzuhalten und ohne auf den Fußgängerverkehr in der Eilper Straße zu achten, bei roter Ampel rechts abbogen, wurde der Grünpfeil demontiert. Es entspricht der Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei gemäß Straßenverkehrsordnung, laufende Beobachtungen anzustellen und darüber zu befinden, ob die verwendeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs entsprechen. In diesem Fall wurde dem erhöhten Bedarf an Fußgängerschutz Rechnung getragen und der „Grünpfeil“ abgebaut. Da die Ampelanlage zur sicheren Überquerung der Straße demnächst zusätzlich mit akustischen Signalen ausgestattet wird, kommt die Anbringung eines „Grünpfeils“ auch künftig nicht in Frage. Diese beiden Maßnahmen würden sich widersprechen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung