Beschlussvorlage - 0792/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Abschaltung derAmpelanlage Eilper Straße/Frankfurter Straße bzw. Anbringung eines "grünen Pfeils" an der Einmündung Eilper Straße/Hasselstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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16.09.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Antragsteller
strebt mit seinem Bürgerantrag vom 10.06.2008 die Abschaltung der Ampelanlage
an der Kreuzung Eilper Straße/Frankfurter Straße bzw. die Anbringung eines
„grünen Pfeils“ an der Einmündung Eilper Straße/Hasselstraße an.
Begründung
Der Antragsteller
führt zur Begründung seines Bürgerantrags aus, dass die Ampelanlage an der Kreuzung
Eilper Straße/ Frankfurter Straße überflüssig sei und daher abgeschaltet werden
könne. Diese Ampelanlage falle häufig aus, in dieser Situation sei festzustellen,
dass der Verkehr korrekt und gefahrlos weiter laufe. Auch am Tag der Antragstellung-
10.06.2008 – sei die Anlage gegen Mittag ausgeschaltet gewesen. Auch
dabei habe sich gezeigt, dass der Verkehr problem- und gefahrlos seinen Weg
genommen habe. Es stelle sich deshalb die Frage, ob aus Kostengesichtspunkten
und zur Vereinfachung des Straßenverkehrs auf diese Ampelanlage komplett
verzichtet werden könnte. Zudem trage dies zum Abbau des Schilderwaldes in
Hagen bei.
In früheren Zeiten
sei an der Einmündung Hasselstraße nach rechts in Fahrtrichtung Eilper Straße
ein „grüner Pfeil“ angebracht gewesen. Dieser sei sehr sinnvoll
gewesen, jedoch unsinniger Weise demontiert worden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Antrag auf
Demontage der Ampelanlage teilt die Straßenverkehrsabteilung nach Prüfung mit,
dass die Auffassung des Antragstellers, der Verkehr nehme trotz Abschaltung der
Anlage problemlos seinen Weg, nicht bestätigt werden kann. Bei diesem Verkehrsknotenpunkt
handelt es sich seit dem Jahr 2004 wieder um einen Unfallschwerpunkt. In zwölf
Fällen haben Linksabbieger aus Fahrtrichtung Frankfurter Straße in
Fahrtrichtung Volmestraße (Stadthalle) den Geradeausverkehr in Fahrtrichtung
Zentrum übersehen. Insgesamt wurden bei diesen Unfällen 19 Personen leicht und
5 Personen schwer verletzt. Die Straßenverkehrsbehörde hat bei einer derartigen
Unfallhäufigkeit die Pflicht, die Unfallkommission, die aus Vertretern der
Polizei, des Straßenbaulastträgers und der Bezirksregierung besteht,
einzuberufen, um Maßnahmen zur Beseitigung des Unfallschwerpunkts zu
besprechen. In diesem Fall empfahl die Kommission, den Knoten zu einem
Kreisverkehr umzubauen. Diese Maßnahme wurde jedoch von den zuständigen
politischen Gremien abgelehnt. Alternativ wurde vorgeschlagen, an dieser
Ampelanlage eine separate Signalisierung für Linksabbieger einzubauen. Dies ist
inzwischen geschehen, die Anlage wurde am 17.06.2008 wieder in Betrieb
genommen. Die vorausgegangenen Arbeiten waren auch der Grund für die zeitweise
Abschaltung der Anlage, die vom Antragsteller beobachtet wurde. Eine Demontage
dieser Ampelanlage wird unter diesen Umständen abgelehnt. Um das Unfallrisiko
noch weiter zu senken, wird diese Ampelanlage, sobald das Steuergerät ohnehin
ausgetauscht werden muss, mit akustischen Signalen (für Blinde und
sehbehinderte Menschen) ausgestattet.
Zum Antrag auf
Abringung eines „Grünpfeils“ an der Einmündung Hasselstraße/ Eilper
Straße teilt die Straßenverkehrsabteilung mit, dass an der Anlage bereits im
Jahr 2002 ein „Grünpfeil“ installiert wurde. Dieser berechtigte die
Autofahrer, trotz roter Ampel von der Eilper Straße in die Hasselstraße
abzubiegen, allerdings nicht ohne zunächst vor der Ampel anzuhalten und auf den
Fußgängerverkehr zu achten. Aufgrund von Berichten der Polizei, dass sich nach
der Errichtung einer Senioren- Wohnanlage in der Nähe der Kreuzung die
Beinahe-Unfälle mit Fußgängern häuften, weil viele Autofahrer ohne anzuhalten
und ohne auf den Fußgängerverkehr in der Eilper Straße zu achten, bei roter
Ampel rechts abbogen, wurde der Grünpfeil demontiert. Es entspricht der Aufgabe
der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei gemäß Straßenverkehrsordnung,
laufende Beobachtungen anzustellen und darüber zu befinden, ob die verwendeten
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Gegebenheiten des Verkehrs
entsprechen. In diesem Fall wurde dem erhöhten Bedarf an Fußgängerschutz
Rechnung getragen und der „Grünpfeil“ abgebaut. Da die Ampelanlage
zur sicheren Überquerung der Straße demnächst zusätzlich mit akustischen
Signalen ausgestattet wird, kommt die Anbringung eines „Grünpfeils“
auch künftig nicht in Frage. Diese beiden Maßnahmen würden sich widersprechen.
