Beschlussvorlage - 0784/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung erfolgt gemäß dem Ergebnis der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Antragsteller schildert in seinem Bürgerantrag vom 11.08.2008, dass er sich, wenn er in Altenhagen unterwegs sei, ständig über den ungepflegten Zustand der Gehwege und der Begrünung ärgere. Mit seinem Antrag möchte er erreichen, dass die Verwaltung gegen diesen Zustand Maßnahmen ergreift.

 

Begründung

 

Der Antragsteller, selbst wohnhaft in Hohenlimburg, schildert in seinem Bürgerantrag, dass er oft in Altenhagen unterwegs sei. Dabei ärgere er sich ständig über den ungepflegten Zustand der Gehwege und der Begrünung in den Straßen neben der Altenhagener Brücke. Es sei fraglich, warum es von Seiten der Stadt Hagen toleriert werde, dass eine Reinigung der Gehwegflächen durch die Anwohner/Innen offensichtlich nicht erfolge und die diesbezüglichen Regelungen der Satzung keinerlei Beachtung fänden. Dieses Viertel sei kein Beispiel für praktizierte Stadtsauberkeit, man müsse bei jedem Schritt aufpassen, dass man in keinen ekligen Abfall gerate. Der Unrat werde teilweise mehrere Wochen lang nicht entfernt, auch die Grünanlagen seien zum Teil völlig verwahrlost. Der Antragsteller stellt die Frage, wie sinnvoll es sei, die Altenhagener Brücke mit „Kunst“ zu versehen, wenn die Anwohner/Innen bzw. Hauseigentümer/Innen nicht einmal die Umgebung ihrer Wohnungen sauber halten wollten.

 

Der Ausschuss werde darum gebeten, für Abhilfe zu sorgen. Gegebenenfalls könne eine zwangsweise Reinigung durch die Stadt erfolgen und den Hauseigentümern/Innen in Rechnung gestellt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Stadtteil Altenhagen ist einer der dicht besiedelten Stadtteile Hagens. Es existieren kaum Einfamilienhäuser, meistens älterer Wohnungsbestand mit einem niedrigen Mietpreisniveau. Die Struktur des Stadtteils wird auch geprägt durch die Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt, durch die ansässigen mittelständischen Unternehmen, den Einzelhandel und Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Sporthallen und ein Krankenhaus. Ein Stadtteil also, in dem sich vieles auf engstem Raum bewegt, ähnlich wie in Wehringhausen. Dass in einem solchen Stadtteil eher mit Verunreinigungen auf den Straßen zu rechnen ist als in reinen Wohngebieten, liegt auf der Hand. Selbst wenn die Grundstückseigentümer ihrer satzungsgemäßen Straßenreinigungspflicht, die sich aus § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung für die Stadt Hagen ergibt, nachkommen und einmal pro Woche, in der Regel freitags, die Gehwege reinigen, sieht es an den übrigen Tagen der Woche dort schmutziger aus als in manchen anderen Teilen dieser Stadt. Darüber hinaus gibt es in der Tat einige Hauseigentümer, die sich nicht um ihre Häuser kümmern und auch die wöchentliche Reinigung der Gehwege nicht mit ihren Mietern abstimmen bzw. kontrollieren, ob diese Pflicht auch erfüllt wird. Dieses Verhalten wird von der Ordnungsbehörde der Stadt Hagen nicht toleriert, jedoch kann ordnungsrechtlich erst dann etwas unternommen werden, wenn in einem ganz konkreten Fall auch ein ganz bestimmter Verursacher zu ermitteln ist. Dazu wäre eine ständige Überwachung des Bereiches durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsbehörde notwendig. Dies kann personell kaum geleistet werden. Zudem müsste, um die Verunreinigungen zwangsweise entfernen zu lassen bzw. dem Grundstückseigentümer die Kosten hierfür aufzuerlegen, zunächst ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, das sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und nur den konkreten Fall betreffen würde. Dennoch wird auch diese Möglichkeit derzeit geprüft, in der Erwartung, hiermit möglicherweise eine Signalwirkung zu erzeugen.

 

Derzeit achten sowohl der Außendienstmitarbeiter (Bezirksbeamte) der allgemeinen Ordnungsverwaltung als auch die Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit auf besondere Verunreinigungen und veranlassen gegebenenfalls deren Beseitigung. Die Aussage des Antragstellers, dass in Altenhagen Abfälle teilweise mehrere Wochen lang nicht entfernt werden, kann nicht bestätigt werden. Sobald den Außendienstmitarbeitern bekannt wird, dass es an einer Stelle verstärkt Verunreinigungen gibt, wird Kontakt zum Hagener Entsorgungsbetrieb oder zum Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb aufgenommen und die Verunreinigung beseitigt.

 

Auch das Bürgerbüro Altenhagen hat die Erfahrung gemacht, dass der anfallende Müll im Stadtteil ein Problem ist, das von den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder thematisiert wird, wogegen es aber auch aus Sicht des Bürgerbüros bisher kein wirksames Konzept gibt. In der Vergangenheit wurde durch den Einsatz von sogenannten „1-Euro-Kräften“ im Bereich Straßenreinigung zwischenzeitlich immer wieder versucht, hiergegen Abhilfe zu schaffen, der Einsatz der zusätzlichen Reinigungskräfte machte sich im Stadtbild sofort bemerkbar. Das vom Hagener Entsorgungsbetrieb organisierte und betreute Projekt, bei dem eine Sondergruppe mit jeweils sechs 1-Euro-Kräften in Wehringhausen und Altenhagen eingesetzt wurde, war jedoch zum 20.06.2008 befristet. Die Aktion wird nicht mehr verlängert, so dass diese Leistung künftig nicht mehr kostenlos angeboten werden kann.

 

Der Fachbereich für Grünanlagen und Straßenbetrieb teilt mit, dass die Grünflächen unter der Altenhagener Brücke an der Wehrstraße aufgrund personeller Engpässe noch nicht gepflegt werden konnten, dies wird jedoch in der zweiten Septemberwoche der Fall sein. Ebenso wird in diesem Zeitraum der Bereich Altenhagener Straße zwischen dem Märkischen Ring und der Wittekindstraße gärtnerisch bearbeitet. Die Pflege der Baumscheiben an der Adolfstraße und der Gertrudstraße ist an ein Unternehmen vergeben und wird ca. viermal jährlich durchgeführt. Im Rahmen der gärtnerischen Pflegemaßnahmen erfolgt auch eine Säuberung dieser Flächen, darüber hinaus wird zu Beginn eines jeden Jahres eine Sonderreinigung durchgeführt. Weitere Reinigungsgänge sind nicht vorgesehen und können auch nicht geleistet werden. Auch die mit Unkraut bewachsenen Mittelinseln führten in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner. Bisher war jedoch keine Möglichkeit gegeben, das Unkraut regelmäßig zu entfernen, da diese Arbeiten ausschließlich per Hand durchzuführen waren und dies personell nicht zu leisten war. Ab 2009 steht dem Fachbereich eine Maschine zur Verfügung, mit der das Unkraut entfernt werden kann, so dass künftig eine intensivere Pflege der Inseln möglich wird.

 

Die Sinnhaftigkeit des Projektes „Sehnsucht nach Ebene 2“, das als maßgebliches Integrationsprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 für den Bereich Altenhagener Brücke geschaffen wurde, spielt nach Auffassung der Verwaltung bei der Frage, wie es um die Stadtsauberkeit in Altenhagen bestellt ist, kaum eine Rolle. Dennoch dürfte sich im Zuge der Aktionen, die im Rahmen dieses Projektes an der Altenhagener Brücke durchgeführt werden, ein positiver Effekt auch auf diesen Bereich ergeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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16.09.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung

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12.11.2008 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung