Beschlussvorlage - 0761/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. AbschnittWeidestraße - Eckeseyer Straßea) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietesc) Beschluss nach §§ 2 und 10 BauGB - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.10.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.10.2008
|
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 08.09.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nachdem die
Öffentlichkeitsbeteiligung beendet ist kann nun über die eingegangenen
Stellungnahmen beraten und beschlossen werden, sowie der Satzungsbeschluss für
den Bebauungsplan erfolgen.
Begründung
1. Daten zum Verfahrensablauf
|
29.01.1998 |
Ratsbeschluss zur
Einleitung des B-Planverfahrens Nr. 3/98 Plessenstraße |
|
12.12.2002 |
Ratsbeschluss zur
Einleitung des B-Planverfahrens Nr. 13/02
Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt |
|
04.06.2007 |
Bürgeranhörung im Rathaus
an der Volme |
|
19.06.2007 |
Scopingtermin |
|
30.08.2007 |
Ratsbeschluss über die
Zusammenfassung der Verfahren 3/98 und 13/02
Drucksachennr. 0719/2007 |
|
17.09.2007 bis 17.10.2007 |
Frühzeitige
Behördenbeteiligung |
|
08.05.2008 |
Ratsbeschluss zur öffentlichen
Auslegung Drucksachennr.: 0292/2008 |
|
26.05.2008
bis 26.06.2008 |
Öffentliche Auslegung /
Behördenbeteiligung |
2. Zum Beschlussvorschlag a)
Im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende
Stellungnahmen eingegangen:
Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange
1.
Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer zu Hagen
2.
Deutsche Bahn
Services Immobilien GmbH
3.
Bezirksregierung
Arnsberg Umweltverwaltung
4.
SEWAG AG
5.
E.ON Ruhrgas AG
(PLE DOC)
6.
Unitymedia NRW
GmbH (ehemals Ish NRW)
7.
Ruhrfischereigenossenschaft
8.
Untere
Landschaftsbehörde, Stadt Hagen
9.
Untere
Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
10.
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH
(siehe auch Abschnitt unten: Änderungen nach der
öffentlichen Auslegung)
Bürger
Von
den Bürgern sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.
3.
Zum Beschlussvorschlag b)
Erweiterung des Plangebiets
Zur
Ableitung des Hangwassers und der Gehwegentwässerung der Ennepe ist im Bereich
der nördlichen Querung der Ennepe seitlich zu der geplanten Bahnhofshinterfahrung
die Anlegung eines Grabens erforderlich. Die hierfür erforderliche Fläche lag
bisher nicht im Plangebiet. Der Bebauungsplan wird deshalb an dieser Stelle
erweitert.
4.
Zum
Beschlussvorschlag c)
Änderungen
nach der öffentlichen Auslegung
Nach
der öffentlichen Auslegung waren Änderungen bzw. Ergänzungen im Bebauungsplan
erforderlich. Weil die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt
sind, erübrigte sich eine erneute öffentliche Auslegung. Die von den Änderungen
Betroffenen wurden beteiligt.
·
Der im
Beschlussvorschlag c) aufgeführte Grundstücksteil wird als Verkehrsfläche
festgesetzt. Die Grundstückseigentümer wurden beteiligt. Eine Stellungnahme zu
dieser Planänderung ist nicht eingegangen.
·
Verschiebung der
Belastungsfläche für Düker unter der Ennepe
Durch die Konkretisierung der Planung hat sich eine
geänderte Lage des geplanten Dükers im Bereich der Brücke Weidestraße ergeben.
Die zur planungsrechtlichen Absicherung dienende Belastungsfläche muss deshalb
um ca. 12 m nach Süden verschoben werden. Von den angeschriebenen Ver- und
Entsorgungsträgern und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde sind keine
Bedenken zu dieser Änderung eingegangen.
·
Belastungsfläche
für Erdgashochdruckleitung der RWE
Die RWE hatte mitgeteilt, dass eine
Erdgashochdruckleitung über das Grundstück der Deutschen Edelstahlwerk führt,
dann weiter in der Taubenstraße verläuft und jenseits der Weidestraße an die
Gasversorgungsstation angeschlossen ist. Der Verlauf der Leitung wird deshalb
außerhalb und innerhalb des Bebaungsplanes als vorhandene Gasleitung
dargestellt. Zusätzlich wird im Plangebiet der geforderte 4 m breite
Schutzstreifen als Fläche festgesetzt, die mit
Leitungsrechten zugunsten der RWE zu belasten ist. Eine Beteiligung
Betroffener war nicht erforderlich, weil die Belastungsfläche auf öffentlichen
Flächen verläuft.
(siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 10.)
·
„Artenerhaltende
Maßnahmen“ / Ergänzung
Nach der öffentlichen Auslegung wurde zusätzlich zum
„Faunistischen Fachbeitrag“ eine ergänzende Untersuchung erstellt.
Als Ergebnis dieser Untersuchung wird im Bebauungsplan die textliche
Festsetzung M 8.1 textlich dahingehend erweitert, dass 10 Nistkästen für die
Wasserfledermaus anzubringen sind. Der Unteren Landschaftsbehörde und dem NABU
Stadtverband Hagen e.V. wurden der ergänzende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag
und die ergänzende textliche Festsetzung zugeschickt. Bedenken hierzu sind
nicht eingegangen.
Bei
den folgenden zwei Ergänzungen war eine Beteiligung von Betroffenen nicht erforderlich:
·
Zur
geometrischen Eindeutigkeit ist die Festsetzung von Eckpunkten der Plangebietsgrenze
mit Gauß-Krüger-Koordinaten notwendig. Die Eintragung der Koordinaten erfolgte
in Abstimmung mit dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster.
·
Die textlichen
Hinweise wurden dahingehend ergänzt, dass bestehende Festsetzungen in Satzungen
(z.B. Plan, Fluchtlinienplan) im Gebiet des neuen B-Plans Nr. 8/07 unwirksam
sind („neues Recht bricht altes Recht“).
Änderungen in der Begründung
An
mehreren Stellen war eine redaktionelle Ergänzung der Begründung notwendig. Die
neue Begründung vom 08.09.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 02.05.2008.
Ergänzungsbegründung
Für
den Bereich zwischen Plessenstraße und Eckeseyerstraße wird zur Zeit ein Sanierungskonzept
zur Behandlung der belasteten Böden erstellt. Das Ergebnis der Untersuchung
wird in die Begründung / Abschnitt Umweltbericht aufgenommen. Der Satzungsbeschluss
für den B-Plan kann erst erfolgen, wenn die Untersuchung vorliegt.
Aufgrund
der engen Zeitplanung für das Projekt Bahnhofshinterfahrung wird die Verwaltung
das Konzept erst Anfang Oktober erhalten. Damit dennoch der Satzungsbeschluss
am 16.10.2008 erfolgen kann, wird das Ergebnis in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschuss
und des Rates als Ergänzungsbegründung vorliegen (siehe Begründung S. 25
„Bereich zwischen Plessenstraße und Eckeseyer Straße“).
5.
Änderungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan /
Grünordnungsplan
Aufgrund der weiteren
Bearbeitung und von Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde waren Ergänzungen
erforderlich im Grünordnungsplan erforderlich.
·
Erläuterungsbericht
- Ergänzung der artenerhaltenden Maßnahmen für die
Wasserfledermaus auf den Seiten 39 und
40
-Änderung
der Tabelle „Maßnahmen im Plangebiet“ auf der Seite 43
-Kapitel
IX. Maßnahmenkosten Auflistung der geschätzten Kosten (Seite 45 – 47)
·
Karte 2 Eingriffsflächen und Konflikträume
Die
Schraffur für die Beeinträchtigungszone III
beschränkt sich auf die Flussläufe.
Auf
bestehenden befestigten Flächen wurde die Schraffur entfernt.
·
Karte 3 Maßnahmenplan
Ergänzung
der Maßnahmen M 8 / Nisthilfen für Wasserfledermaus
Änderung
der Tabelle „Maßnahmen im Plangebiet“
·
Karte 4 Externe Kompensation / redaktionelle
Änderungen
6.
Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Der
Rat der Stadt hat am 19.06.2008 das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 88 –Bahnhofshinterfahrung
– 2. Teilabschnitt abschließend beschlossen. (Drucksachennr. 0674/2008).
Der beschlossene Plan liegt derzeit bei der Bezirksregierung zur Genehmigung
vor.
6. Bestandteile der Vorlage:
·
Stellungnahmen
Nr. 1-10 der Behörden
·
Übersichtsplan
mit B-Planabgrenzung
·
B-Planbegründung
vom 08.09.2008 einschl. Umweltbericht
·
Ergänzungsbegründung
(siehe oben: Änderungen in der Begründung / Ergänzungsbegründung)
Die
folgenden Gutachten, die als Anlagen zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes
sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind
zusätzlich im Internet über das „Allriss“-Ratsinformationssystem
abrufbar. Auf einen Versand der Gutachten wurde verzichtet.
Anlage 1 Landschaftspflegerischer
Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, 02.09.2008
Anlage 2.1 Faunistischer Fachbeitrag zum Grünordnungsplan
weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner
Ewaldstraße 14,
44789 Bochum, März 2008
Anlage 2.2 Ergänzung
zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner
Ewaldstraße 14,
44789 Bochum, 31. Juli 2008
Anlage
3 Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten des
Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 4.4.2008
Anlage
4 Verkehrslärmgutachten
Auszug aus dem
Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 6.9.2007 Seiten
1-3 u. 24-26
(Berechnung für
Kleingartenanlage „Auf der Kuhle“)
1.
Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen mit
Schreiben vom 17.06.2008
___________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Gerade
auch unter Kostengesichtspunkten wurde bei der Planung auf eine möglichst
geringe Länge der Bahnhofshinterführung geachtet, so dass hier eine Reduzierung
unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist. Entgegen ursprünglichen
Planungen wird die 4-streifig ausgebaute Wehringhauser Straße soweit wie
möglich genutzt. Erst auf der Höhe der Dieckstraße wird die Bahnhofshinterfahrung
an den heutigen Verlauf der B 7 angebunden. Die zweimalige Querung der Ennepe
mit entsprechenden Brückenbauwerken im mittleren Abschnitt der Hinterfahrung
ist unvermeidlich, weil Flächen für den
Straßenbau auf dem Betriebsgelände der Deutschen Edelstahlwerke nicht zur
Verfügung stehen und daher die Gütergleistrasse westlich der Ennepe genutzt
werden muss. Die teurere 3-Knotenlösung wurde zwischenzeitlich verworfen. Unter
Berücksichtigung der vorhandenen Gewerbebetriebe und des Umspannwerkes der
SEWAG bindet die Bahnhofshinterfahrung möglichst frühzeitig an die Eckeseyer
Straße an.
Anfang
2007 wurden bei der Bezirksregierung Arnsberg / Außenstelle Dortmund für beide
Abschnitte der Bahnhofshinterfahrung Gesamtkosten in Höhe 80,6 Mio. €
angegeben. Durch die weitere Konkretisierung der Maßnahme (Optimierung des
Straßenbaus, Vergabe von Fachgutachten) konnten die Kosten wesentlich reduziert
werden. Dem Zuschussgeber wurde im August 2008 eine aktuelle Kalkulation der
Gesamtkosten von 66,6 Mio. € mitgeteilt, was einer Reduzierung von 14 Mio.
€ entspricht.
Insofern
wird die Auffassung der SIHK nicht geteilt, dass keine Alternativplanungen zur
Kostenreduzierung durchgeführt wurden.
Dem
Inhalt der Stellungnahme wird in diesem Punkt nicht gefolgt.
2.
Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer Straße 22-24, 50679
Köln mit den Schreiben vom 17.10.2007 und 18.06.2008
_________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Es
ist der Verwaltung bekannt und bei der Terminplanung berücksichtigt, dass der
Gleisanschlussvertrag mit der Spedition Schmitz zur Zeit noch besteht und die
Bahnhofshinterfahrung im Bereich des Gütergleises erst nach dessen Freistellung
gebaut werden kann.
Die
wesentliche Voraussetzung für das Freistellungsverfahren ist die Herstellung
eines alternativen Gleisanschlusses für die Spedition Schmitz. Die Finanzierung
erfolgt in noch zu bestimmenden Anteilen durch die Stadt Hagen und der
Spedition Schmitz, ggf. unter Anrechnung von Fördermitteln. Erforderlich für
die Realisierung des Gleisanschlusses ist der Grunderwerb aus dem Eigentum der
Aurelis sowie aus lärmschutztechnischen Gründen der Erwerb von Wohngebäuden an
der Wehringhauser Straße.
Ziel
der beiden Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 für den 1. Abschnitt und Nr. 8/07
für den 2. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung ist die Schaffung des
Planungsrechtes für die Straßenbaumaßnahme. Zusätzlich einbezogen sind
lediglich Flächen, die im direkten Zusammenhang mit der Bahnhofshinterfahrung
zu sehen sind. Eine Aussage zu dem Abriss dieser Brücke ist nicht Gegenstand
der beiden Bebauungsplanverfahren
sondern bleibt den Verhandlungen der Stadt Hagen mit der Deutschen Bahn über den
Erwerb der Gütergleistrasse vorbehalten. Aus diesem Grund wurde das
Eisenbahnüberführungsbauwerk Weidestraße nicht mit in das Plangebiet des
Bebauungsplanes einbezogen.
Die
Finanzierung der Abbindung und des Rückbaus der Gleistrasse obliegt der Stadt
Hagen.
Den
Inhalten der Stellungnahmen wird teilweise gefolgt
3.
Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung-, Postfach 4121, 58041 Hagen
mit Schreiben vom 24.09.2007
__________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Zu
1)
Der
Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz WHG)
muss zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht endgültig abgeschlossen
sein muss. Es ist ausreichend, wenn die Untere Wasserbehörde eine fachlich
fundierte und belastbare Prognose abgeben kann, dass mit einem positiven
Abschluss des Verfahrens in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Die
Untere Wasserbehörde hat erklärt, dass im Rahmen des wasserechtlichen Verfahrens
nach § 31 WHG eine Beteiligung durchgeführt wurde und keine Einwendungen
eingegangen sind. Die Plangenehmigung kann daher erteilt werden. Sämtliche
sonstigen im 2. Bauabschnitt erforderlichen Anträge gem. § 99 LWG für Brückenbauwerke,
Querungen und Düker sowie Einleitungserlaubnisse für Niederschlagswasser gem. §
7 WHG sind grundsätzlich genehmigungsfähig.
Zu 2)
Das Verkehrslärmgutachten wurde entsprechend der „Richtlinie
für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechnet. Bei dieser Berechnung werden
durchschnittliche Wetterlagen und keine Extremwetterlagen angenommen. Die von
der Umweltverwaltung angesprochene Annahme von Schallreflektionen an
Inversionsschichten sieht die RLS 90 nicht vor,
da diese relativ selten auftreten. Sie wurden deshalb im Schallgutachten
nicht berücksichtigt.
Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) wird gefolgt und
zu 2) nicht gefolgt.
4.
SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 588507 Lüdenscheid mit den Schreiben vom
18.10.2007 und 26.06.2008
_________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Damit
die Belange des Versorgungsunternehmens ausreichend berücksichtigt werden,
haben im Rahmen der Verkehrsplanung und der Bebauungsplanaufstellung bereits mehrere
Gespräche mit der SEWAG stattgefunden. Die Anregungen im Schreiben vom
18.10.2007 sind daher bereits berücksichtigt oder sind in dem Schreiben vom
26.06.2008 erneut aufgeführt. Insofern
bezieht sich die unten aufgeführte Stellungnahme auf das Schreiben vom
26.06.2008.
Zu
1)
Der
Bebauungsplan beschränkt sich hauptsächlich auf die die Straßenflächen sowie
die hierfür erforderlichen Böschungen. Die Ausweisung von Versorgungstrassen
innerhalb der Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Die Festsetzung von
Leitungstrassen außerhalb des Bebauungsplangebietes bleibt nachfolgenden
Bebauungsplänen vorbehalten. Im Rahmen dieser später folgenden Verfahren ist
auch die genaue Nutzung der heutigen Gewerbebrachen zu klären. Kurzfristig
erforderliche Ersatztrassen im nördlichen Abschnitt zwischen der
Bahnhofshinterfahrung und den Bahngleisen des Hauptbahnhofes können im Dialog
zwischen dem Versorgungsunternehmen und der Verwaltung abgestimmt werden, weil
diese Flächen sich im Eigentum der Stadt befinden.
Zu
2)
Die
bestehenden Versorgungsleitungen in der aufzugebenden Weidestraße können bis
auf einige Teilstücke in ihrer Lage verbleiben und sind im Bebauungsplan durch
Belastungsflächen planungsrechtlich gesichert. Die Lage des Landschaftsbauwerkes
berücksichtigt die vorhandenen Leitungen.
Zu
3)
Die
Versorgungsleitungen in der Sedanstraße können im Verlauf des geplanten Straßenstiches
und den daran anschließenden öffentlichen Rad- Fußweg verlegt werden.
Zu
4)
Die
von der SEWAG vorgeschlagene Trasse für eine neue Gas-HD-Leitung zwischen der
Gasregler-Station „Weidestraße“ bis zur Wendefläche Sedanstraße
liegt vollständig in öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen, so dass die
Ausweisung von Belastungsflächen für Versorgungsleitungen nicht erforderlich
ist.
Zu
5)
Im
Bebauungsplan sind die mit Altlasten belasteten Böden gekennzeichnet. Durch
eine textliche Festsetzung ist sichergestellt, dass vor der Erstellung von
baulichen Nutzungen und Anlagen Sanierungspläne aufzustellen sind, in denen der
Umgang mit den belasteten Böden festgelegt wird. Insofern sind die Bedenken der
SEWAG berücksichtigt.
Die übrigen Anregungen betreffen die Bauausführung. Die
Stellungnahmen sind deshalb an die entsprechenden Fachämter weitergeleitet
worden.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.
5.
PLE DOC GmbH, Postfach 102939, 45029 Essen für
E.ON Ruhrgas AG mit den Schreiben vom 15.10.2007 und 09.06.2008
__________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung zu dem
Schreiben vom 15.10.2007
Aufgrund der Anregung der PLE DOG wurde der Verlauf der Ferngasleitung im Bebauungsplan als vorhandene Gasleitung dargestellt und ein 8 m breiter Schutzstreifen mit einer Fläche festgesetzt, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der E.ON Ruhrgas AG zu belasten ist.
Stellungnahme der Verwaltung zu dem
Schreiben vom 09.06.2008
Der
Hang westlich der Ennepe, in dem sich auch die Ferngasleitung befindet, ist
durch Büsche und Bäume waldähnlich ausgebildet und wird deshalb im
Bebauungsplan als Fläche für Wald ausgewiesen. Es ist jedoch nicht
beabsichtigt, diesen vorhandenen Grünbestand zu verändern. Dies betrifft auch
den Bereich, in dem die Gasleitung verläuft.
Zwischen
der Bahnhofshinterfahrung und der Gasleitung befindet sich ein Plateau mit
einer Garagenanlage, die um Zuge der Baumaßnahme abgerissen werden soll. Teile
der Garagen liegen innerhalb des Schutzstreifens. Deshalb ist für die geplanten
Abrissarbeiten sowie für den geplanten Straßenbau im Bereich der querenden Gasleitung eine
Abstimmung mit der E.ON Ruhrgas AG erforderlich.
Die
Flächen für die geplanten Anpflanzungsmaßnahmen (z. B. Bäume) sind im Bebauungsplan
entsprechend festgesetzt und liegen außerhalb des Schutzstreifens.
Die
Stellungnahme der PLE DOC einschließlich des Merkblatts wurde zur Beachtung bei
der Bauausführung an den Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken weitergeleitet.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.
6.
Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW), Königsallee 178a, 44799 Bochum mit den
Schreiben vom 14.09.2007 und 27.05.2008
__________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Damit die Belange der Versorgungsunternehmen
ausreichend berücksichtigt werden, haben im Rahmen der Verkehrsplanung und der
Bebauungsplanaufstellung bereits mehrere Gespräche mit den Leitungsträgern
stattgefunden, an denen auch Herr Flöter von der Unitymedia NRW GmbH
teilgenommen hat.
Es ist beabsichtigt, die Leitungen der Unitymedia in
den Leitungstrassen mit zu verlegen, die in den öffentlichen Verkehrs- und
Grünflächen verlaufen sollen. Zusätzliche Leitungsfestsetzungen zugunsten der
Unitymedia sind nicht erforderlich.
Die
Stellungnahmen der Unitymedia wurden zur Beachtung bei der Bauausführung an den
Fachbereich für Planen und Bauen für
Grün, Straßen und Brücken und an die Stadtentwässerung Hagen (SEH)
weitergeleitet.
Da die Schreiben der Unitymedia NRW GmbH nur die Bauausführung betreffen,
ist ein Beschluss nicht erforderlich.
7. Ruhrfischereigenossenschaft, Postfach 320230,
45246 Essen mit Schreiben vom 26.05.2008
__________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Der Umweltbericht wurde
entsprechend der Anregung der Ruhrfischereigenossenschaft ergänzt ( Abschnitt
11.2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Bestand an Tieren)
Die
Verwaltung hat zwischenzeitlich von der Ruhrfischereigenossenschaft eine Auflistung
der Fischlaichzeiten erhalten, die an den Fachbereich Planen und Bauen für
Grün, Straßen und Brücken zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des
Bauzeitenplanes weitergeleitet wurde. Die Zeiten sollen so weit es geht
berücksichtigt werden. Eine vollständige Berücksichtigung wird jedoch aufgrund
der Größe der Baumaßnahme nicht möglich sein.
Die
von der Ruhrfischereigenossenschaft geforderten hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen
für die Ennepe und die Volme sind über eine Flusslänge von insgesamt 700 m
berücksichtigt. (siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen M 8.2
Störsteine / Setzsteine)
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
8. Untere
Landschaftsbehörde (ULB), Stadt Hagen mit Schreiben vom
09.07.2008
_________________________________________________________________
Stellungnahme der
Verwaltung
Die aufgeführten Anregungen wurden mit der Unteren
Landschaftsbehörde besprochen und entsprechend im landschaftspflegrischen
Begleitplan berücksichtigt.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
9. Untere
Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Schreiben vom
23.06.2008
__________________________________________________________________
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Lärmsituation wurde im Hinblick auf die geplante Straße auch
an den Häusern Eckeseyer Straße 28 – 32 (Anbindungpunkt der
Bahnhofshinterfahrung an Eckeseyer Straße) untersucht. Das Lärmgutachten kommt
zu dem Ergebnis, dass die Immissionsgrenzwerte an Fenstern der Gebäude
überschritten werden. Es besteht daher bei Verwirklichung der Baumaßnahme ein
Anspruch auf lärmgeschützte Fenster, sofern die vorhandenen Fenster bzw. die
aufgrund anderer gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Fenster
(Energieeinsparung) dem erforderlichen Schallschutz nicht entsprechen.
Weil die Untere Umweltschutzbehörde mit diesen passiven
Schallschutzmaßnahmen einverstanden ist,
erübrigt sich ein Beschluss.
10.
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund mit
Schreiben vom 04.08.2008
__________________________________________________________________
Stellungnahme der Verwaltung
Der
Verlauf der Ferngasleitung wurde aufgrund der Stellungnahme der RWE sowohl
innerhalb des Bebauungsplangebietes als auch außerhalb des Planbereiches als vorhandene
Gasleitung dargestellt. Im Plangebiet ist der geforderte 4 m breite Schutzstreifen
als Fläche festgesetzt, die mit Leitungsrechten
zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten ist. Innerhalb der
öffentlichen Verkehrsfläche ist diese Festsetzung nicht erforderlich.
Das
Schreiben wurde an die betroffenen Fachämter zur Berücksichtigung bei Bauarbeiten
und Anpflanzungsmaßnahmen weitergeleitet.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
Anlagen
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14.10.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 08.09.2008 sowie die Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.
c)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |