Beschlussvorlage - 0761/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.

 

c)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Die Begründung vom 08.09.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung beendet ist kann nun über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden, sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen.

 

 

Begründung

 

 

1.  Daten zum Verfahrensablauf

 

29.01.1998

Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens

Nr. 3/98 Plessenstraße

 

12.12.2002

Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens

Nr. 13/02 Bahnhofshinterfahrung Mittlerer Abschnitt

 

04.06.2007

Bürgeranhörung im Rathaus an der Volme

 

19.06.2007

Scopingtermin

 

30.08.2007

Ratsbeschluss über die Zusammenfassung der Verfahren 3/98 und 13/02 

Drucksachennr. 0719/2007

 

17.09.2007

bis

17.10.2007

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung

08.05.2008

Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Drucksachennr.: 0292/2008

 

26.05.2008         bis

26.06.2008

Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung

 


2.   Zum Beschlussvorschlag a)

Im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.             Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen      

2.             Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH  

3.             Bezirksregierung Arnsberg Umweltverwaltung

4.             SEWAG AG    

5.             E.ON Ruhrgas AG (PLE DOC)

6.             Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW)

7.             Ruhrfischereigenossenschaft  

8.             Untere Landschaftsbehörde, Stadt Hagen

9.             Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen

10.        RWE  Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH

(siehe auch Abschnitt unten: Änderungen nach der öffentlichen Auslegung)

         

          Bürger

          Von den Bürgern sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen  eingegangen.

 

 

3.   Zum Beschlussvorschlag b)

 

Erweiterung des Plangebiets

Zur Ableitung des Hangwassers und der Gehwegentwässerung der Ennepe ist im Bereich der nördlichen Querung der Ennepe seitlich zu der geplanten Bahnhofshinterfahrung die Anlegung eines Grabens erforderlich. Die hierfür erforderliche Fläche lag bisher nicht im Plangebiet. Der Bebauungsplan wird deshalb an dieser Stelle erweitert.

 

 

4.    Zum Beschlussvorschlag c)

 

Änderungen nach der öffentlichen Auslegung

Nach der öffentlichen Auslegung waren Änderungen bzw. Ergänzungen im Bebauungsplan erforderlich. Weil die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt sind, erübrigte sich eine erneute öffentliche Auslegung. Die von den Änderungen Betroffenen wurden beteiligt.

 

 

·          Der im Beschlussvorschlag c) aufgeführte Grundstücksteil wird als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Grundstückseigentümer wurden beteiligt. Eine Stellungnahme zu dieser Planänderung ist nicht eingegangen.

 

·          Verschiebung der Belastungsfläche für Düker unter der Ennepe

Durch die Konkretisierung der Planung hat sich eine geänderte Lage des geplanten Dükers im Bereich der Brücke Weidestraße ergeben. Die zur planungsrechtlichen Absicherung dienende Belastungsfläche muss deshalb um ca. 12 m nach Süden verschoben werden. Von den angeschriebenen Ver- und Entsorgungsträgern und der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde sind keine Bedenken zu dieser Änderung eingegangen.

 

·        Belastungsfläche für Erdgashochdruckleitung der RWE

Die RWE hatte mitgeteilt, dass eine Erdgashochdruckleitung über das Grundstück der Deutschen Edelstahlwerk führt, dann weiter in der Taubenstraße verläuft und jenseits der Weidestraße an die Gasversorgungsstation angeschlossen ist. Der Verlauf der Leitung wird deshalb außerhalb und innerhalb des Bebaungsplanes als vorhandene Gasleitung dargestellt. Zusätzlich wird im Plangebiet der geforderte 4 m breite Schutzstreifen als Fläche festgesetzt, die mit  Leitungsrechten zugunsten der RWE zu belasten ist. Eine Beteiligung Betroffener war nicht erforderlich, weil die Belastungsfläche auf öffentlichen Flächen verläuft. 

(siehe Stellungnahme der Verwaltung zu 10.)

 

·        „Artenerhaltende Maßnahmen“ / Ergänzung

Nach der öffentlichen Auslegung wurde zusätzlich zum „Faunistischen Fachbeitrag“ eine ergänzende Untersuchung erstellt. Als Ergebnis dieser Untersuchung wird im Bebauungsplan die textliche Festsetzung M 8.1 textlich dahingehend erweitert, dass 10 Nistkästen für die Wasserfledermaus anzubringen sind. Der Unteren Landschaftsbehörde und dem NABU Stadtverband Hagen e.V. wurden der ergänzende Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die ergänzende textliche Festsetzung zugeschickt. Bedenken hierzu sind nicht eingegangen.     

 

 

Bei den folgenden zwei Ergänzungen war eine Beteiligung von Betroffenen nicht erforderlich:

 

·        Zur geometrischen Eindeutigkeit ist die Festsetzung von Eckpunkten der Plangebietsgrenze mit Gauß-Krüger-Koordinaten notwendig. Die Eintragung der Koordinaten erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster.

 

·        Die textlichen Hinweise wurden dahingehend ergänzt, dass bestehende Festsetzungen in Satzungen (z.B. Plan, Fluchtlinienplan) im Gebiet des neuen B-Plans Nr. 8/07 unwirksam sind („neues Recht bricht altes Recht“).


Änderungen in der Begründung

 

An mehreren Stellen war eine redaktionelle Ergänzung der Begründung notwendig. Die neue Begründung vom 08.09.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 02.05.2008.

 

Ergänzungsbegründung

Für den Bereich zwischen Plessenstraße und Eckeseyerstraße wird zur Zeit ein Sanierungskonzept zur Behandlung der belasteten Böden erstellt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in die Begründung / Abschnitt Umweltbericht aufgenommen. Der Satzungsbeschluss für den B-Plan kann erst erfolgen, wenn die Untersuchung vorliegt.

 

Aufgrund der engen Zeitplanung für das Projekt Bahnhofshinterfahrung wird die Verwaltung das Konzept erst Anfang Oktober erhalten. Damit dennoch der Satzungsbeschluss am 16.10.2008 erfolgen kann, wird das Ergebnis in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschuss und des Rates als Ergänzungsbegründung vorliegen (siehe Begründung S. 25 „Bereich zwischen Plessenstraße und Eckeseyer Straße“).  

 

 

5.   Änderungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan

 

Aufgrund der weiteren Bearbeitung und von Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde waren Ergänzungen erforderlich im Grünordnungsplan erforderlich.

 

·        Erläuterungsbericht

- Ergänzung der artenerhaltenden Maßnahmen für die Wasserfledermaus auf den   Seiten 39 und 40

-Änderung der Tabelle „Maßnahmen im Plangebiet“ auf der Seite 43

-Kapitel IX. Maßnahmenkosten Auflistung der geschätzten Kosten (Seite 45 – 47)

 

·        Karte 2  Eingriffsflächen und Konflikträume

Die Schraffur für die Beeinträchtigungszone III  beschränkt sich auf die Flussläufe.

Auf bestehenden befestigten Flächen wurde die Schraffur entfernt.

 

·        Karte 3  Maßnahmenplan

Ergänzung der Maßnahmen M 8 / Nisthilfen für Wasserfledermaus

Änderung der Tabelle „Maßnahmen im Plangebiet“

 

·        Karte 4  Externe Kompensation / redaktionelle Änderungen

 

 

6.   Teiländerung des Flächennutzungsplanes

 

Der Rat der Stadt hat am 19.06.2008 das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 88 –Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt abschließend beschlossen. (Drucksachennr. 0674/2008). Der beschlossene Plan liegt derzeit bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vor.

 

 

6.  Bestandteile der Vorlage:

 

·      Stellungnahmen Nr. 1-10 der Behörden  

·      Übersichtsplan mit B-Planabgrenzung

·      B-Planbegründung vom 08.09.2008 einschl. Umweltbericht

·      Ergänzungsbegründung (siehe oben: Änderungen in der Begründung / Ergänzungsbegründung)

 

Die folgenden Gutachten, die als Anlagen zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zusätzlich im Internet über das „Allriss“-Ratsinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand der Gutachten wurde verzichtet.

 

 

 

   Anlage 1        Landschaftspflegerischer Begleitplan / Grünordnungsplan

                     Aufgestellt durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, 02.09.2008

 

Anlage 2.1     Faunistischer Fachbeitrag zum Grünordnungsplan

weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner

Ewaldstraße 14,  44789 Bochum, März 2008

 

Anlage 2.2     Ergänzung zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

weluga umweltplanung Weber Ludwig Galhoff & Partner

Ewaldstraße 14,  44789 Bochum, 31. Juli 2008

 

Anlage 3        Verkehrslärmgutachten

Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 4.4.2008

 

Anlage 4        Verkehrslärmgutachten 

Auszug aus dem Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 6.9.2007      Seiten 1-3 u. 24-26

(Berechnung für Kleingartenanlage „Auf der Kuhle“)

 

 


 

1. Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen mit Schreiben vom 17.06.2008

___________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Gerade auch unter Kostengesichtspunkten wurde bei der Planung auf eine möglichst geringe Länge der Bahnhofshinterführung geachtet, so dass hier eine Reduzierung unter den gegebenen Umständen nicht möglich ist. Entgegen ursprünglichen Planungen wird die 4-streifig ausgebaute Wehringhauser Straße soweit wie möglich genutzt. Erst auf der Höhe der Dieckstraße wird die Bahnhofshinterfahrung an den heutigen Verlauf der B 7 angebunden. Die zweimalige Querung der Ennepe mit entsprechenden Brückenbauwerken im mittleren Abschnitt der Hinterfahrung ist unvermeidlich, weil  Flächen für den Straßenbau auf dem Betriebsgelände der Deutschen Edelstahlwerke nicht zur Verfügung stehen und daher die Gütergleistrasse westlich der Ennepe genutzt werden muss. Die teurere 3-Knotenlösung wurde zwischenzeitlich verworfen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewerbebetriebe und des Umspannwerkes der SEWAG bindet die Bahnhofshinterfahrung möglichst frühzeitig an die Eckeseyer Straße an.

 

Anfang 2007 wurden bei der Bezirksregierung Arnsberg / Außenstelle Dortmund für beide Abschnitte der Bahnhofshinterfahrung Gesamtkosten in Höhe 80,6 Mio. € angegeben. Durch die weitere Konkretisierung der Maßnahme (Optimierung des Straßenbaus, Vergabe von Fachgutachten) konnten die Kosten wesentlich reduziert werden. Dem Zuschussgeber wurde im August 2008 eine aktuelle Kalkulation der Gesamtkosten von 66,6 Mio. € mitgeteilt, was einer Reduzierung von 14 Mio. € entspricht.

 

Insofern wird die Auffassung der SIHK nicht geteilt, dass keine Alternativplanungen zur Kostenreduzierung durchgeführt wurden.

 

 

 

Dem Inhalt der Stellungnahme wird in diesem Punkt nicht gefolgt.

 

 

 

 

 

 


 

2. Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer Straße 22-24, 50679 Köln mit den Schreiben vom 17.10.2007 und 18.06.2008

_________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Es ist der Verwaltung bekannt und bei der Terminplanung berücksichtigt, dass der Gleisanschlussvertrag mit der Spedition Schmitz zur Zeit noch besteht und die Bahnhofshinterfahrung im Bereich des Gütergleises erst nach dessen Freistellung gebaut werden kann.  

 

Die wesentliche Voraussetzung für das Freistellungsverfahren ist die Herstellung eines alternativen Gleisanschlusses für die Spedition Schmitz. Die Finanzierung erfolgt in noch zu bestimmenden Anteilen durch die Stadt Hagen und der Spedition Schmitz, ggf. unter Anrechnung von Fördermitteln. Erforderlich für die Realisierung des Gleisanschlusses ist der Grunderwerb aus dem Eigentum der Aurelis sowie aus lärmschutztechnischen Gründen der Erwerb von Wohngebäuden an der Wehringhauser Straße.

 

Ziel der beiden Bebauungsplanverfahren Nr. 9/00 für den 1. Abschnitt und Nr. 8/07 für den 2. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung ist die Schaffung des Planungsrechtes für die Straßenbaumaßnahme. Zusätzlich einbezogen sind lediglich Flächen, die im direkten Zusammenhang mit der Bahnhofshinterfahrung zu sehen sind. Eine Aussage zu dem Abriss dieser Brücke ist nicht Gegenstand der  beiden Bebauungsplanverfahren sondern bleibt den Verhandlungen der Stadt Hagen mit der Deutschen Bahn über den Erwerb der Gütergleistrasse vorbehalten. Aus diesem Grund wurde das Eisenbahnüberführungsbauwerk Weidestraße nicht mit in das Plangebiet des Bebauungsplanes einbezogen.

 

Die Finanzierung der Abbindung und des Rückbaus der Gleistrasse obliegt der Stadt Hagen.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird teilweise gefolgt


 

3. Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung-, Postfach 4121, 58041 Hagen mit  Schreiben vom 24.09.2007

__________________________________________________________________

           

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1)

Der Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz WHG) muss zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht endgültig abgeschlossen sein muss. Es ist ausreichend, wenn die Untere Wasserbehörde eine fachlich fundierte und belastbare Prognose abgeben kann, dass mit einem positiven Abschluss des Verfahrens in absehbarer Zeit zu rechnen ist.

 

Die Untere Wasserbehörde hat erklärt, dass im Rahmen des wasserechtlichen Verfahrens nach § 31 WHG eine Beteiligung durchgeführt wurde und keine Einwendungen eingegangen sind. Die Plangenehmigung kann daher erteilt werden. Sämtliche sonstigen im 2. Bauabschnitt erforderlichen Anträge gem. § 99 LWG für Brückenbauwerke, Querungen und Düker sowie Einleitungserlaubnisse für Niederschlagswasser gem. § 7 WHG sind grundsätzlich genehmigungsfähig.

 

 

Zu 2)

Das Verkehrslärmgutachten wurde entsprechend der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechnet. Bei dieser Berechnung werden durchschnittliche Wetterlagen und keine Extremwetterlagen angenommen. Die von der Umweltverwaltung angesprochene Annahme von Schallreflektionen an Inversionsschichten sieht die RLS 90 nicht vor,  da diese relativ selten auftreten. Sie wurden deshalb im Schallgutachten nicht berücksichtigt. 

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) wird gefolgt und zu 2) nicht gefolgt.

 


 

4. SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 588507 Lüdenscheid mit den Schreiben vom 18.10.2007 und 26.06.2008

_________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Damit die Belange des Versorgungsunternehmens ausreichend berücksichtigt werden, haben im Rahmen der Verkehrsplanung und der Bebauungsplanaufstellung bereits mehrere Gespräche mit der SEWAG stattgefunden. Die Anregungen im Schreiben vom 18.10.2007 sind daher bereits berücksichtigt oder sind in dem Schreiben vom 26.06.2008 erneut aufgeführt. Insofern bezieht sich die unten aufgeführte Stellungnahme auf das Schreiben vom 26.06.2008.

 

 

Zu 1)

Der Bebauungsplan beschränkt sich hauptsächlich auf die die Straßenflächen sowie die hierfür erforderlichen Böschungen. Die Ausweisung von Versorgungstrassen innerhalb der Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Die Festsetzung von Leitungstrassen außerhalb des Bebauungsplangebietes bleibt nachfolgenden Bebauungsplänen vorbehalten. Im Rahmen dieser später folgenden Verfahren ist auch die genaue Nutzung der heutigen Gewerbebrachen zu klären. Kurzfristig erforderliche Ersatztrassen im nördlichen Abschnitt zwischen der Bahnhofshinterfahrung und den Bahngleisen des Hauptbahnhofes können im Dialog zwischen dem Versorgungsunternehmen und der Verwaltung abgestimmt werden, weil diese Flächen sich im Eigentum der Stadt befinden.

 

Zu 2)

Die bestehenden Versorgungsleitungen in der aufzugebenden Weidestraße können bis auf einige Teilstücke in ihrer Lage verbleiben und sind im Bebauungsplan durch Belastungsflächen planungsrechtlich gesichert. Die Lage des Landschaftsbauwerkes berücksichtigt die vorhandenen Leitungen.

 

Zu 3)

Die Versorgungsleitungen in der Sedanstraße können im Verlauf des geplanten Straßenstiches und den daran anschließenden öffentlichen Rad- Fußweg verlegt werden.

 

Zu 4)

Die von der SEWAG vorgeschlagene Trasse für eine neue Gas-HD-Leitung zwischen der Gasregler-Station „Weidestraße“ bis zur Wendefläche Sedanstraße liegt vollständig in öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen, so dass die Ausweisung von Belastungsflächen für Versorgungsleitungen nicht erforderlich ist.

 

Zu 5)

Im Bebauungsplan sind die mit Altlasten belasteten Böden gekennzeichnet. Durch eine textliche Festsetzung ist sichergestellt, dass vor der Erstellung von baulichen Nutzungen und Anlagen Sanierungspläne aufzustellen sind, in denen der Umgang mit den belasteten Böden festgelegt wird. Insofern sind die Bedenken der SEWAG berücksichtigt.

 

Die übrigen Anregungen betreffen die Bauausführung. Die Stellungnahmen sind deshalb an die entsprechenden Fachämter weitergeleitet worden.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.

 


 

5. PLE DOC GmbH, Postfach 102939, 45029 Essen für  E.ON Ruhrgas AG mit den Schreiben vom 15.10.2007 und 09.06.2008

__________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 15.10.2007

 

Aufgrund der Anregung der PLE DOG wurde der  Verlauf der Ferngasleitung im Bebauungsplan als vorhandene Gasleitung dargestellt und ein 8 m breiter Schutzstreifen mit einer Fläche festgesetzt, die mit einem Leitungsrecht zugunsten der E.ON Ruhrgas AG zu belasten ist.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 09.06.2008

 

Der Hang westlich der Ennepe, in dem sich auch die Ferngasleitung befindet, ist durch Büsche und Bäume waldähnlich ausgebildet und wird deshalb im Bebauungsplan als Fläche für Wald ausgewiesen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, diesen vorhandenen Grünbestand zu verändern. Dies betrifft auch den Bereich, in dem die Gasleitung verläuft.

 

Zwischen der Bahnhofshinterfahrung und der Gasleitung befindet sich ein Plateau mit einer Garagenanlage, die um Zuge der Baumaßnahme abgerissen werden soll. Teile der Garagen liegen innerhalb des Schutzstreifens. Deshalb ist für die geplanten Abrissarbeiten sowie für den geplanten Straßenbau  im Bereich der querenden Gasleitung eine Abstimmung mit der E.ON Ruhrgas AG erforderlich.

 

Die Flächen für die geplanten Anpflanzungsmaßnahmen (z. B. Bäume) sind im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt und liegen außerhalb des Schutzstreifens.   

 

Die Stellungnahme der PLE DOC einschließlich des Merkblatts wurde zur Beachtung bei der Bauausführung an den Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken weitergeleitet.  

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.

 

 

 

 

 

 


 

6. Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW), Königsallee 178a, 44799 Bochum mit den Schreiben vom 14.09.2007 und 27.05.2008 

__________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Damit die Belange der Versorgungsunternehmen ausreichend berücksichtigt werden, haben im Rahmen der Verkehrsplanung und der Bebauungsplanaufstellung bereits mehrere Gespräche mit den Leitungsträgern stattgefunden, an denen auch Herr Flöter von der Unitymedia NRW GmbH teilgenommen hat.

 

Es ist beabsichtigt, die Leitungen der Unitymedia in den Leitungstrassen mit zu verlegen, die in den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen sollen. Zusätzliche Leitungsfestsetzungen zugunsten der Unitymedia sind nicht erforderlich.

 

Die Stellungnahmen der Unitymedia wurden zur Beachtung bei der Bauausführung an den Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken und an die Stadtentwässerung Hagen (SEH) weitergeleitet.

 

 

 

 

Da die Schreiben der Unitymedia NRW GmbH nur die Bauausführung betreffen, ist ein Beschluss nicht erforderlich.

 

 

 


 

7. Ruhrfischereigenossenschaft, Postfach 320230, 45246 Essen mit Schreiben vom 26.05.2008 

__________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Umweltbericht wurde entsprechend der Anregung der Ruhrfischereigenossenschaft ergänzt ( Abschnitt 11.2.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen / Bestand an Tieren)

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich von der Ruhrfischereigenossenschaft eine Auflistung der Fischlaichzeiten erhalten, die an den Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bauzeitenplanes weitergeleitet wurde. Die Zeiten sollen so weit es geht berücksichtigt werden. Eine vollständige Berücksichtigung wird jedoch aufgrund der Größe der Baumaßnahme nicht möglich sein.

 

Die von der Ruhrfischereigenossenschaft geforderten hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen für die Ennepe und die Volme sind über eine Flusslänge von insgesamt 700 m berücksichtigt. (siehe Landschaftspflegerischer Begleitplan Maßnahmen M 8.2 Störsteine / Setzsteine)

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 


 

8.  Untere Landschaftsbehörde (ULB), Stadt Hagen mit Schreiben vom

09.07.2008  _________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die aufgeführten Anregungen wurden mit der Unteren Landschaftsbehörde besprochen und entsprechend im landschaftspflegrischen Begleitplan berücksichtigt.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

 


 

9. Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen mit Schreiben vom 23.06.2008 

__________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Die Lärmsituation wurde im Hinblick auf die geplante Straße auch an den Häusern Eckeseyer Straße 28 – 32 (Anbindungpunkt der Bahnhofshinterfahrung an Eckeseyer Straße) untersucht. Das Lärmgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsgrenzwerte an Fenstern der Gebäude überschritten werden. Es besteht daher bei Verwirklichung der Baumaßnahme ein Anspruch auf lärmgeschützte Fenster, sofern die vorhandenen Fenster bzw. die aufgrund anderer gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Fenster (Energieeinsparung) dem erforderlichen Schallschutz nicht entsprechen. 

 

 

 

Weil die Untere Umweltschutzbehörde mit diesen passiven Schallschutzmaßnahmen  einverstanden ist, erübrigt sich ein Beschluss.


 

10. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund mit Schreiben vom 04.08.2008 

__________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Der Verlauf der Ferngasleitung wurde aufgrund der Stellungnahme der RWE sowohl innerhalb des Bebauungsplangebietes als auch außerhalb des Planbereiches als vorhandene Gasleitung dargestellt. Im Plangebiet ist der geforderte 4 m breite Schutzstreifen als Fläche festgesetzt, die mit  Leitungsrechten zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten ist. Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist diese Festsetzung nicht erforderlich.

 

Das Schreiben wurde an die betroffenen Fachämter zur Berücksichtigung bei Bauarbeiten und Anpflanzungsmaßnahmen weitergeleitet.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.09.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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24.09.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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25.09.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.10.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.

 

c)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Die Begründung vom 08.09.2008 sowie die Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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16.10.2008 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt das Plangebiet um ca.30 qm auf dem Flurstück 269, Flur 27 in der Gemarkung Hagen zu erweitern.

 

c)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 8/07 (595) Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt Weidestraße - Eckeseyer Straße nebst der Begründung einschl. Umweltbericht vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Die Begründung vom 08.09.2008 sowie der Ergänzungsbegründung vom 06.10.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen