Beschlussvorlage - 0757/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Siehe Vorlage 0651/2008

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2008 wurde angeregt, in § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages den Hinweis einzufügen, dass ein Ratsbeschluss erforderlich sei. Die Vorschrift lautet dann somit wie folgt:

 

Bei der Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen ist die Geschäftsführung oder ein Vertreter der Gesellschaft neben der bereits für die Fälle des § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 erforderlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat an etwaige Beschlüsse oder Weisungen des Gesellschafters Stadt Hagen, die durch einen Beschluss des Rates der Stadt Hagen erfolgen, gebunden.

 

Der Gesellschaftsvertrag ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 geändert worden. Für eine erneute Änderung wäre die Beauftragung eines Notars sowie die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung erforderlich. Seitens der HVG ist in Zusammenarbeit mit der Verwaltung beabsichtigt, sämtliche Gesellschaftsvertrages des HVG-Konzerns bis zum Ende des Jahres 2008 zu überarbeiten und aneinander anzugleichen. Aus Sicht der Verwaltung macht es daher Sinn, die Ergänzung in diesem Rahmen ebenfalls einzufügen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen