Beschlussvorlage - 0757/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbHErgänzung der Vorlage 0651/2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 21.08.2008 wurde angeregt, in § 14 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages den Hinweis einzufügen, dass ein Ratsbeschluss
erforderlich sei. Die Vorschrift lautet dann somit wie folgt:
Bei der Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen
von Beteiligungsunternehmen ist die Geschäftsführung oder ein Vertreter der
Gesellschaft neben der bereits für die Fälle des § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 5
erforderlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat an etwaige Beschlüsse oder
Weisungen des Gesellschafters Stadt Hagen, die durch einen Beschluss des Rates
der Stadt Hagen erfolgen, gebunden.
Der
Gesellschaftsvertrag ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
20.06.2008 geändert worden. Für eine erneute Änderung wäre die Beauftragung
eines Notars sowie die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
erforderlich. Seitens der HVG ist in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
beabsichtigt, sämtliche Gesellschaftsvertrages des HVG-Konzerns bis zum Ende
des Jahres 2008 zu überarbeiten und aneinander anzugleichen. Aus Sicht der
Verwaltung macht es daher Sinn, die Ergänzung in diesem Rahmen ebenfalls
einzufügen.
