Beschlussvorlage - 0756/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, einer Einzelbefreiung des Vorstandes der Hagener Straßenbahn AG, Herrn Christoph Köther, von den Beschränkungen des § 181 BGB hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften mit der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, der Sander Reisen GmbH, der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH zuzustimmen.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.10.2008.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der HVG-Konzern ist in der vergangenen Zeit stetig gewachsen. Die meisten Gesellschaften sind von der Geschäftsführung her personenidentisch besetzt (Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, Hagener Straßenbahn AG, HAGENBAD GmbH, Hagener Service GmbH). Bei Rechtsgeschäften der HVG-Konzerngesellschaften untereinander kommt es dabei des Öfteren zu der Situation, dass Personenidentität auf beiden Seiten besteht, was die Abgabe von Erklärungen, z.B. Unterzeichnung von Verträgen, durch die Geschäftsführung/Vorstand betrifft. Dies würde an sich einen Verstoß gegen § 181 BGB zur Folge haben. Bisher ist für diese Situation in der Vergangenheit im Einzelfall eine ausdrückliche Befreiung durch die Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung erfolgt. In den Gesellschaften des HVG-Konzerns war bisher eine ausdrückliche Befreiung in der Satzung bzw. in den Gesellschaftsverträgen nicht vorgesehen.

 

In den Gesellschaftsverträgen zahlreicher städtischer Unternehmen ist für Rechtsgeschäfte des Vorstands bzw. der Geschäftsführung mit (Tochter-)Gesellschaften eine ausdrückliche Befreiung hinsichtlich der Beschränkungen des § 181 BGB erfolgt. Dies gilt insbesondere auch für die in die HVG bereits eingegliederten Gesellschaften des Werkhofes (Werkhof gem. GmbH und HaWeD GmbH) sowie für die einzugliedernde BSH. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) hat dies daher bereits zum Anlass genommen, eine Befreiung für die Geschäftsführer vom Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB in die Satzung aufzunehmen.

 

Besondere Risiken erwachsen aus einer solchen Befreiung nicht, da der Geschäftsführer bzw. Vorstand bei Rechtsgeschäften die Regelungen des Gesellschaftsvertrags, der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrages beachten muss. Zudem besteht eine ständige Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter bzw. den Aktionären.

 

Bis zum Ende des Jahres 2008 sollen sämtliche Gesellschaftsverträge des HVG-Konzerns sowie die Satzung der Hagener Straßenbahn AG überarbeitet und angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird dann die Befreiung des Vorstandes von den Vorschriften des § 181 BGB in der Satzung festgeschrieben.

 

Seitens der Hager Straßenbahn AG ist beabsichtigt, dass die außerordentliche Hauptversammlung am 07.10.2008 oder 08.10.2008 stattfinden soll.

 

An der letzten ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 09.06.2008 hat Herr Rainer Voigt teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen