Beschlussvorlage - 0756/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für eine noch anzuberaumende außerordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt
Hagen in die noch anzuberaumende außerordentliche Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt, einer Einzelbefreiung des
Vorstandes der Hagener Straßenbahn AG, Herrn Christoph Köther, von den
Beschränkungen des § 181 BGB hinsichtlich der Vornahme von Rechtsgeschäften mit
der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, der Sander Reisen GmbH, der
HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH zuzustimmen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.10.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der
HVG-Konzern ist in der vergangenen Zeit stetig gewachsen. Die meisten Gesellschaften
sind von der Geschäftsführung her personenidentisch besetzt (Hagener Versorgungs-
und Verkehrs-GmbH, Hagener Straßenbahn AG, HAGENBAD GmbH, Hagener Service
GmbH). Bei Rechtsgeschäften der HVG-Konzerngesellschaften untereinander kommt
es dabei des Öfteren zu der Situation, dass Personenidentität auf beiden Seiten
besteht, was die Abgabe von Erklärungen, z.B. Unterzeichnung von Verträgen,
durch die Geschäftsführung/Vorstand betrifft. Dies würde an sich einen Verstoß
gegen § 181 BGB zur Folge haben. Bisher ist für diese Situation in der
Vergangenheit im Einzelfall eine ausdrückliche Befreiung durch die
Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung erfolgt. In den Gesellschaften
des HVG-Konzerns war bisher eine ausdrückliche Befreiung in der Satzung bzw. in
den Gesellschaftsverträgen nicht vorgesehen.
In
den Gesellschaftsverträgen zahlreicher städtischer Unternehmen ist für Rechtsgeschäfte
des Vorstands bzw. der Geschäftsführung mit (Tochter-)Gesellschaften eine
ausdrückliche Befreiung hinsichtlich der Beschränkungen des § 181 BGB erfolgt.
Dies gilt insbesondere auch für die in die HVG bereits eingegliederten
Gesellschaften des Werkhofes (Werkhof gem. GmbH und HaWeD GmbH) sowie für die
einzugliedernde BSH. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) hat dies
daher bereits zum Anlass genommen, eine Befreiung für die Geschäftsführer vom
Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB in die Satzung aufzunehmen.
Besondere
Risiken erwachsen aus einer solchen Befreiung nicht, da der Geschäftsführer
bzw. Vorstand bei Rechtsgeschäften die Regelungen des Gesellschaftsvertrags,
der Geschäftsordnung und des Anstellungsvertrages beachten muss. Zudem besteht
eine ständige Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter
bzw. den Aktionären.
Bis zum Ende des
Jahres 2008 sollen sämtliche Gesellschaftsverträge des HVG-Konzerns sowie die
Satzung der Hagener Straßenbahn AG überarbeitet und angepasst werden. In diesem
Zusammenhang wird dann die Befreiung des Vorstandes von den Vorschriften des §
181 BGB in der Satzung festgeschrieben.
Seitens der Hager
Straßenbahn AG ist beabsichtigt, dass die außerordentliche Hauptversammlung am
07.10.2008 oder 08.10.2008 stattfinden soll.
An der letzten
ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 09.06.2008 hat Herr
Rainer Voigt teilgenommen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
