Beschlussvorlage - 0736/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die auch durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden.
Dies sind:
1.
2.
3.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, der HUI die Personen vorzuschlagen, die auch durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI diesem Vorschlag zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 20.09.2008 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach
der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages war in der
Gesellschafterversammlung am 23.06.2008 eine Neubestellung der
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Dazu wurde bereits ein entsprechender
Beschluss (vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 0542/2008) in der Ratssitzung am
19.06.2008 gefasst.
Aufgrund
der Beanstandung dieses Ratsbeschlusses zur Benennung der Mitglieder des
Aufsichtsrates konnten in der o. g. Gesellschafterversammlung die Vertreter des
Rates nicht als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Daher besteht der
Aufsichtsrat derzeit nur aus 9 Mitgliedern (statt 12 Mitgliedern). Lediglich
Herr Dr. Bleicher als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW wurde
in den Aufsichtsrat berufen. Da der G.I.V. mbH das Recht zusteht, vier
Mitglieder vorzuschlagen, wird der Rat gebeten, die restlichen drei
vorzuschlagenden Aufsichtsratsmitglieder nun festzulegen.
Zwischen
den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und
der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend
verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem
Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den
Aufsichtsrat der HEB GmbH (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0735/2008) vor.
Da
die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die
Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der
Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig
werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu
der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der
Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz
ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
