Beschlussvorlage - 0736/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die auch durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der   HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden.

 

            Dies sind:

 

            1.

 

            2.

 

            3.

 

 

II.         Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, der HUI die Personen vorzuschlagen, die auch durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI diesem Vorschlag zuzustimmen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 20.09.2008 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Nach der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages war in der Gesellschafterversammlung am 23.06.2008 eine Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Dazu wurde bereits ein entsprechender Beschluss (vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 0542/2008) in der Ratssitzung am 19.06.2008 gefasst.

 

Aufgrund der Beanstandung dieses Ratsbeschlusses zur Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates konnten in der o. g. Gesellschafterversammlung die Vertreter des Rates nicht als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Daher besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus 9 Mitgliedern (statt 12 Mitgliedern). Lediglich Herr Dr. Bleicher als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW wurde in den Aufsichtsrat berufen. Da der G.I.V. mbH das Recht zusteht, vier Mitglieder vorzuschlagen, wird der Rat gebeten, die restlichen drei vorzuschlagenden Aufsichtsratsmitglieder nun festzulegen.

 

Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den Aufsichtsrat der HEB GmbH (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr. 0735/2008) vor.

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen