Beschlussvorlage - 0735/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vor,
1.
2.
3.
als weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der HEB GmbH zu bestellen.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesem Beschluss zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 20.09.2008 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach
der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages war in der
Gesellschafterversammlung am 23.06.2008 eine Neubestellung der
Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Dazu wurde bereits ein entsprechender
Beschluss (vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 0490/2008) in der Ratssitzung am
19.06.2008 gefasst.
Aufgrund
der Beanstandung dieses Ratsbeschlusses zur Benennung der Mitglieder des
Aufsichtsrates konnten in der o. g. Gesellschafterversammlung die Vertreter des
Rates nicht als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Daher besteht der
Aufsichtsrat derzeit nur aus 9 Mitgliedern (statt 12 Mitgliedern). Lediglich
Herr Dr. Bleicher als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
wurde in den Aufsichtsrat berufen. Da der Stadt Hagen das Recht zusteht, vier
Mitglieder vorzuschlagen, wird der Rat gebeten, die restlichen drei
vorzuschlagenden Aufsichtsratsmitglieder nun festzulegen.
Regelmäßig
werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu
der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der
Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz
ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
