Beschlussvorlage - 0735/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.          Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Gesellschafterversammlung der HEB    GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vor,

 

            1.

 

            2.

 

            3.

 

            als weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der HEB GmbH zu bestellen.

 

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen      Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesem Beschluss        zuzustimmen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 20.09.2008 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach der Regelung in § 9 des Gesellschaftsvertrages war in der Gesellschafterversammlung am 23.06.2008 eine Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder erforderlich. Dazu wurde bereits ein entsprechender Beschluss (vgl. auch Vorlage Drucksachen-Nr. 0490/2008) in der Ratssitzung am 19.06.2008 gefasst.

 

Aufgrund der Beanstandung dieses Ratsbeschlusses zur Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrates konnten in der o. g. Gesellschafterversammlung die Vertreter des Rates nicht als Aufsichtsratsmitglieder bestellt werden. Daher besteht der Aufsichtsrat derzeit nur aus 9 Mitgliedern (statt 12 Mitgliedern). Lediglich Herr Dr. Bleicher als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW wurde in den Aufsichtsrat berufen. Da der Stadt Hagen das Recht zusteht, vier Mitglieder vorzuschlagen, wird der Rat gebeten, die restlichen drei vorzuschlagenden Aufsichtsratsmitglieder nun festzulegen.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen