Beschlussvorlage - 0674/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahrung - 2. Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss über Anregungenb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 BauGB (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht
ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem
Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2.
Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 88. FNP –
Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht
vom 26.03.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand
der Niederschrift ist.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal angestrebt. Danach wird der
beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die
Bezirksregierung hat 3 Monate zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der
Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
- Beschlussfassung zu den im Rahmen der
Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
- Abschließender Beschluss zur FNP –
Teiländerung Nr. 88
– Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt.
Begründung
Zu a) und b).
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 8.05.2008 den Entwurf der Teiländerung
Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum FNP der Stadt
Hagen beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom
26.05.2008 – 26.06.2008 einschließlich öffentlich aus.
In dieser Zeit wurde von
folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
1. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice, Dortmund
2. PLEdoc GmbH, Essen
Privatpersonen brachten
während der Planoffenlage keine Anregungen vor.
Darstellungsänderungen im
Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach
verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch bedurfte die dazugehörige
Begründung keiner redaktionellen Überarbeitung.
Weitere Einzelheiten zu
diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 26.03.2008.
Zu 1:
Stellungnahme der Stadt
Hagen zu den Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Postfach
104451, 44044 Dortmund vom 2.06.2008 zur Teiländerung Nr. 88 –
Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Stadt Hagen stellt
zurzeit den Flächennutzungsplan neu auf. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden
die für den Flächennutzungsplan relevanten Leitungstrassen nach Überprüfung in
ihrem gesamten Trassenverlauf nachrichtlich übernommen. Die vorherige Übernahme
von einzelnen Trassenteilabschnitten ist nicht sinnvoll.
Der Anregung kann daher im
Rahmen dieser FNP – Teiländerung nicht gefolgt werden.
Zu 2:
Stellungnahme der Stadt
Hagen zu den Anregungen der PLEdoc GmbH, Postfach 120255, 45312 Essen vom
9.06.2008 zur Teiländerung Nr. 88
– Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen
Siehe Stellungnahme zu 1.
