Beschlussvorlage - 0617/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Haspe vom 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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12.08.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Sachverhalt
An die Ausrichtung der Veranstaltungen „Hasper - Herbst“ soll ein verkaufsoffener Sonntag gekoppelt werden.
Der Förderkreis pro Haspe e. V. hat am 31.03.2008 beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Haspe aus Anlass des Hasper Herbstes am 21.09.2008 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Sofern auch in Zukunft aus Anlass der genannten Veranstaltungen jeweils verkaufsoffene Sonntage stattfinden sollen, wird die Ordnungsbehördliche Verordnung als Dauerverordnung festgesetzt.
Der Bereich des Stadtteils Haspe wird wie folgt begrenzt:
Alle Straßen innerhalb des Bereiches von der Rehstraße beginnend an der Kreuzung Rehstraße / Eugen - Richter - Straße, weiter in nördlicher Richtung entlang der Stadtbezirksgrenze bis zur Kreuzung Rehstraße / Berliner Straße und weiter in nördlicher Richtung in gedachter Linie zur Verlängerung der Rehstraße bis zum Schnittpunkt mit der Rheinischen Bahnlinie, dieser folgend nach Westen bis zur Kreuzung mit der Vogelsanger Straße, über die Asker Straße entlang der Stadtbezirksgrenze bis zur Kreuzung mit der Bergisch - Märkischen - Bahnlinie, auf dieser zurück in Richtung Osten bis zur Hördenstraße, dann zur Kreuzung Hördenstraße / Eugen - Richter - Straße und weiter entlang der Eugen - Richter - Straße wieder bis zur Kreuzung Rehstraße.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Für den Stadtteil Hagen - Haspe würden mit diesem Sonntag insgesamt zwei verkaufsoffene Sonntage stattfinden.
Die Verbände - Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft und Einzelhandelsverband - sind nach dem Ladenöffnungsgesetz nicht mehr zwingend zu beteiligen. Da in den vergangenen Jahren die SIHK und der Einzelhandelsverband dem verkaufsoffenen Sonntag immer zustimmten und die Gewerkschaft grundsätzlich ablehnte, wird auf eine weitere Beteiligung der Verbände verzichtet, weil davon ausgegangen werden kann, dass die Stellungnahmen ähnlich ausfallen werden.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
1.
Ordnungsbehördliche
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen
über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Haspe vom
26.06.2007
Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 in Verbindung
mit § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des
Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV.
NW S. 281), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 747)
und der §§ 1, 27 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der
Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel
73 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274) wird von der Stadt Hagen als
örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
.............. folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§ 1
(1)
Verkaufstellen
im Stadtteil Hagen - Haspe dürfen am Sonntag, 21.09.2008 in der Zeit von 13.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2)
Zukünftig
dürfen Verkaufsstellen im Stadtteil Hagen - Haspe aus Anlass des Hasper
Herbstes an einem Sonntag in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§ 2
Der Bereich des Stadtteils Hagen -
Haspe umfasst folgendes Gebiet:
Alle Straßen innerhalb des Bereiches von der Rehstraße
beginnend an der Kreuzung Rehstraße / Eugen - Richter - Straße, weiter in
nördlicher Richtung entlang der Stadtbezirksgrenze bis zur Kreuzung Rehstraße /
Berliner Straße und weiter in nördlicher Richtung in gedachter Linie zur
Verlängerung der Rehstraße bis zum Schnittpunkt mit der Rheinischen Bahnlinie,
dieser folgend nach Westen bis zur Kreuzung mit der Vogelsanger Straße, über
die Asker Straße entlang der Stadtbezirksgrenze bis zur Kreuzung mit der
Bergisch - Märkischen - Bahnlinie, auf dieser zurück in Richtung Osten bis zur
Hördenstraße, dann zur Kreuzung Hördenstraße / Eugen - Richter - Straße und weiter
entlang der Eugen - Richter - Straße wieder bis zur Kreuzung Rehstraße.
§ 3
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen der §§
1 und 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten offen
hält.
(2)
Die
Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 LÖG NRW mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert
Euro geahndet werden.
§ 4
Diese Verordnung tritt eine Woche
nach ihrer Verkündung in Kraft.
