Beschlussvorlage - 0383/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Maßnahme “Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe”

wird im Bereich “Pflegekinderdienst” zugestimmt.

 

2.      Neben Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03)

ist im Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b /IV b BAT einzurichten.

 

3.      Die zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,-- € anteilig

im Haushaltsplan 2005 bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.

 

4.      Der Erfolg der Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und

Haupt- und Finanzausschuss überprüft.

Das Ergebnis bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau

bis zum Jahr 2007.

 

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Sachverhalt

Vollzeitpflege ist eine Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auf die Leistung besteht ein individueller einklagbarer Rechtsanspruch.

 

Derzeit sind 175 Hagener Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege untergebracht. Davon werden 117 in örtlicher Zuständigkeit von derzeit 3,98 MitarbeiterInnen betreut.

 

Der tatsächliche Bedarf an Vollzeitpflege allgemeiner Art und Sonderformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Minderjährige liegt deutlich höher. Das Angebot ist nicht bedarfsgerecht.

Im Sinne einer passgenauen Hilfe für Kinder und Jugendliche und unter dem Aspekt einer erheblichen Kosteneinsparung im Bereich der Hilfe zur Erziehung / Heimerziehung ist der Ausbau geeigneter Angebote dringend erforderlich. Die Maßnahme entspricht dem gesetzlichen Auftrag.

 

Dazu bedarf es dreier Schritte:

 

1.      Ausbau der Bereitschaftspflegestellen für Kinder

von 0 bis unter 6 Jahren von 4 auf 8 Plätze (Familien)

 

2.      Einrichtung von vier Bereitschaftspflegestellen für Kinder

von 6 bis unter 10 Jahren

 

3.      Schaffung von geeigneten Formen der Pflege für besonders

entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche (Sonderpflege)

 

 

1.      Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren

 

Bereitschaftspflege für diese Zielgruppe gibt es seit 1997 in Hagen. Die vertraglich gebundenen Pflegefamilien nehmen in Notsituationen ein Kind bis zu 6 Jahren auf. Die Zeit der Aufnahme wird zur Klärung der familiären Situation, ggf. zur Einleitung familiengerichtlicher Maßnahmen und zur Klärung der weiteren Perspektiven genutzt. Ziel ist die Wiederherstellung der elterlichen Erziehungsfähigkeit oder die Vermittlung des Kindes in eine geeignete Form der Erziehungshilfe, ggf. Dauerpflege. Die Verweildauer der Kinder soll in der Regel nicht über 4 Monate liegen. Der pädagogische Grundgedanke, Kleinkinder in Notsituationen in einem familiären Rahmen zu betreuen, hat sich vorbehaltlos bewährt.

 

In den Jahren 2001 – 2003 fanden durchschnittlich 22 Kinder dieser Altersgruppe zunächst Aufnahme im Heim. Im Jahr 2003 wurden 1 901 Betreuungstage im Heim für 20 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren durch Inobhutnahme und Heimerziehung notwendig. Dem standen 778 Betreuungstage in damals drei Bereitschaftspflegestellen gegenüber. Zwischenzeitlich sind die Bereitschaftspflegestellen entsprechend dem JHA-Beschluss zu Grunde liegenden Konzeption auf vier erweitert worden.

 

 

 

 

 

Um das Qualitäts- und letztlich Finanzziel “Kein Kind unter 6 Jahren im Heim” zu erreichen, ist bei einer angenommenen Belegungsdichte von 200 Tagen pro Jahr ein weiterer Ausbau erforderlich. Der Ausbau auf 8 Bereitschaftspflegestellen würde die durchschnittliche Betreuungskapazität auf 1 600 Belegungstage pro Jahr erhöhen.

 

Um das hohe Maß der erforderlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegestellen bei der Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie, der Einleitung ggf. erforderlicher Diagnosen und medizinisch-therapeutischer Förderung als auch die Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialdienst zur weiteren Perspektivklärung sicherzustellen, ist ein durchschnittlicher Betreuungsaufwand von 2,5 Wochenstunden pro Bereitschaftspflegefamilie erforderlich.

 

 

2.      Einrichtung von vier Bereitschaftspflegestellen für Kinder

von 6 bis unter 10 Jahren

 

Für die Aufnahme von Kindern von 6 bis unter 10 Jahren gibt es bislang keine geeignete kurzfristige Notaufnahme in Familien, obwohl diese Betreuungsform für einen Großteil der Zielgruppe geeignet und notwendig ist.

Die Erfahrungen des bisherigen Angebots in der Bereitschaftspflege und die veränderten Problemsituationen in Familien bedingen ein Angebot für diese Altersgruppe. Bei entsprechender sachlicher personeller Ausstattung bietet sich hier ein deutliches Einsparpotential.

Die Bereitschaftspflege für Kinder im Grundschulalter unterscheidet sich aufgrund der Problemlage deutlich von den Anforderungen an unter 6-Jährige. Sie stellt für einen Großteil der Kinder dieser Altersgruppe die sinnvollere, pädagogisch zutreffendere und in jedem Fall auch eine kostengünstigere Alternative zur Heimerziehung dar. Die im Einzelnen vorgestellten Daten und Zahlen (s. Anlage) berechnen sich auf der Grundlage der vom Land vorgegebenen Pflegesätze und dem beschlossenen Konzept der Bereitschaftspflegestellen für die jüngeren Kinder.

 

Aufgrund des besonderen Betreuungsaufwandes ist der Erziehungsbeitrag auf das  1 ½-fache zu erhöhen.

 

3.      Schaffung von geeigneten Formen der Pflege für besonders

entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche (Sonderpflege)

 

Sonderpflege als individuelle Form der Erziehungshilfe für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche ist gesetzlicher Auftrag. Gleichwohl hat der Fachbereich bisher kein eigenes Angebot vorgehalten. In der Praxis ergaben sich “Mischfälle”, die von normalen Pflegeeltern abgedeckt wurden. Ansonsten musste für Sonderpflege bundesweit mit erheblich finanziellem Aufwand “eingekauft” werden.

 

In Sonderpflege sind Kinder mit einem deutlich erhöhten Erziehungsbedarf aufgrund ihrer bisherigen problematischen Biographie, gesundheitlichen Handikaps in der Regel auf Dauer und verlässlich in familiären Lebensorten zu beheimaten.

Die Pflegefamilien müssen besondere pädagogische Eignungen vorweisen.

 

In einer ersten Ausbaustufe ist im Jahr 2004 / 2005 an eine Gewinnung von

10 Sonderpflegestellen gedacht.

 

 

Die entstehenden Kosten und Einsparungen ergeben sich aus der Anlage.

 

Die Höhe des Pflegegeldes und der Betreuungsschlüssel entsprechen den Vergütungen der vom Landesjugendamt vorgegebenen Standards für Sonderpflege (Westfälische Pflegefamilien) in Westfalen-Lippe.

 

 

4.      Fazit

 

Die Ausdifferenzierung der Vollzeitpflege birgt die ungewöhnliche Chance, die gesetzliche Verpflichtung nach dem KJHG qualitativ entscheidend zu verbessern und gleichzeitig deutlich Kosten einzusparen. Das Konzept lässt sich allerdings nur erfolgreich umsetzen, wenn in den Bereichen “Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Schulung der Interessenten und eine angemessene Betreuung” investiert wird. Nur so können genügend geeignete Familien gefunden und letztlich gehalten werden.

 

Die dafür notwendigen zeitlichen Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. An dieser Stelle ist eine zusätzliche sachliche und personelle Investition erforderlich (siehe Anlage). Die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes erfordert eine Überprüfung der bestehenden Organisationsstrukturen.

Die Verwaltung wird im Rahmen der Neugestaltung des Fachbereiches nach Inkrafttreten des SGB II die entsprechenden Notwendigkeiten berücksichtigen.

 

Um das Konzept erfolgreich durchzuführen, sind für 2005 zunächst Mehrkosten für 1,5 Planstellen sowie Kosten für Pflegegeld, Schulung, Werbung etc. in Höhe von 237.846,-- € erforderlich. Dem stehen Einsparungen im Bereich der Heimerziehung in Höhe von 484.000,-- € gegenüber. Die Nettoeinsparung beträgt 246.154,-- €.

 

Der für die Jahre 2006/2007 vorgeschlagene Ausbau erfolgt aufgrund der Auswertung in 2005.

 

Abhängig von der Zielerreichung in der Sonderpflege entstehen für 2006 Mehrkosten in Höhe von 415.953,-- €, denen Nettoeinsparungen in Höhe von 579.547,-- € gegenüberstehen.

 

In 2007 sind auf der Basis der erfolgreichen Konzeptumsetzung in den Vorjahren Mehrausgaben in Höhe 532.060,-- € und Nettoeinsparungen in Höhe von 754.940,-- € zu erwarten.

 

Einzelheiten ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Tabellen.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2004 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen