Beschlussvorlage - 0455/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den 7. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000 wie er als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

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Sachverhalt

Aufgrund des Umzuges des Zentralen Bürgeramtes vom Gebäude Ring 1 in das Rathaus I ist es erforderlich, einen neuen Standort für die formellen Aushänge zu bestimmen.

 

Es ist vorgesehen, die öffentlichen Bekanntmachungen, die Tagesordnungen und die Veröffentlichungen der wesentlichen Inhalte von Beschlüssen in geeigneter Weise im Rathaus I, Haupteingangsbereich, Rathausstr. 11, auszuhängen.

 

Eine Änderung der §§ 23 Abs. 5 und 24 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hagen wird daher notwendig.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen