Beschlussvorlage - 0753/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss über die ergänzte Begründung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Martin Bleja
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.08.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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04.09.2008
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Beschlussvorschlag
Unter teilweiser Aufhebung seines Beschlusses vom
19.06.2008 beschließt der Rat der Stadt die Begründung zur Teiländerung Nr. 87
– Bahnhofshinterfahrung - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen vom
30.07.2007 durch die Begründung vom 25.08.2008 zu ersetzen.
Die Begründung vom 25.08.2008 ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Kurzfassung
In Abstimmung mit der
Bezirksregierung wurden die 87. und 88. Teiländerung zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen (1. und 2. Teilabschnitt der Bahnhofshinterfahrung) zu einem
Antragspaket zusammengefasst und die Begründung zur 87. Änderung ergänzt.
Begründung
Die 87. Teiländerung
zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen deckt den 1. Teilabschnitt der
Bahnhofshinterfahrung ab mitsamt den angrenzenden Grundstücksflächen. Diese
Teiländerung wurde vom Rat der Stadt Hagen am 19.06.2008 beschlossen und der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Um eine sachgerechte Prüfung der
eingereichten Planungsunterlagen vornehmen zur können, hat die Bezirksregierung
darum gebeten, die Teiländerungen zum Flächennutzungsplan für beide
Teilabschnitte (87. und 88. Teiländerung zum FNP der Stadt Hagen) in einem
Antragspaket vorzulegen. Außerdem sollte in der Begründung noch intensiver auf mögliche
Varianten der Trassenführung eingegangen werden. Der Umweltbericht sollte auch
bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung um Monitoringaussagen ergänzt
werden.
Die vom Rat
beschlossene Begründung zur 87. Teiländerung des Flächennutzungsplans in der
Fassung vom 30.07.2007 wurde um die genannten Aspekte ergänzt und liegt in der Fassung
vom 25.08.08 als Anlage bei. Eine erneute Offenlage ist nicht erforderlich, da
es sich hier nur um redaktionelle Ergänzungen handelt.
Die Verwaltung wird
die Unterlagen zu beiden FNP-Teiländerungen unmittelbar nach der
Beschlussfassung im Rat der Bezirksregierung vorlegen. Die Bezirksregierung hat
eine zügige Prüfung der Antragsunterlagen zugesagt und eine Genehmigung für
Mitte Oktober in Aussicht gestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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546,1 kB
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