Beschlussvorlage - 0370/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen beschließt die Fortsetzung des Projektes Stadtsauberkeit ab 01.09.2004 im Innenstadtbereich mit dem dargestellten Finanzierungsmodell 1, unter dem Vorbehalt, dass die weiteren Prüfungen des Modells 3 nicht zu einer kostengünstigeren Lösung führen.

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Sachverhalt

Im Jahre 2001 hat der Rat der Stadt Hagen erstmalig einem zunächst auf 2 Jahre befristeten, aus städtischen Mitteln finanziertem 3-Säulen–Modell, mit dem Schwerpunkt Stadtsauberkeit im Innenstadtbereich, zugestimmt.

Die Umsetzung erfolgte durch die HEB GmbH in Kooperation mit der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH.

Die bislang verfolgte Konzeption ging davon aus, dass im Innenstadtbereich einschließlich dem Bahnhofsviertel, zusätzlich 18 ehemalige Sozialhilfeempfänger nach einer  vorherigen  3-monatigen  Vorbereitungszeit  beim  Werkhof, den Grad der Stadtsauberkeit durch tägliche zusätzliche Reinigungsleistungen in kurzen Intervallen erheblich verbessern.

Der Erfolg dieser Maßnahme hat in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Erscheinungsbildes geleistet. Hierüber wurde vielfach berichtet.

 

Die Finanzierung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse erfolgt für den Zeitraum von 2 Jahren ausschließlich aus kommunalen Mitteln. Befristet ist das Konzept zunächst noch bis 31.08.2004.

Gegenwärtig sind noch 16 Teilnehmer in der Maßnahme, deren Arbeitsverträge nach und nach auslaufen. Die letzten 5 Verträge August/September.

Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung über die Fortführung, so muss die Zusatzreinigung des Innenstadtbereiches eingestellt werden.

 

Finanzierungsmodelle:

 

Bei allen nachfolgend aufgeführten  Modellen ist die geänderte Rechtslage ab 01.01.2005 zu berücksichtigen, da ab diesem Zeitpunkt alle erwerbsfähigen Personen einschließlich ihrer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen durch die Agentur für Arbeit nach SGB II betreut werden und für die Finanzierung der Eingliederungsmaßnahmen eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundes gegeben ist.

 

 

 

1. Modellberechnung: “Fortführung als ABM-Projekt der HEB GmbH”

 

Grundsätzlich werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nach § 260 SGB III bewilligt:

 

-         wenn die Maßnahme bei regionaler hoher Arbeitslosigkeit hilft diese abzubauen

und den Beschäftigten eine zumindest vorübergehende Beschäftigung zu ermöglichen,

 

-         wenn durch die Maßnahme zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende

Arbeiten durchgeführt werden,

 

-         wenn eine Beeinträchtigung der Wirtschaft in Folge der Förderung nicht zu

befürchten ist.

 

Die Dauer der Förderung darf in der Regel gem. § 267 SGB II nur 12 Monate dauern.

Da die ABM das Ziel hat, möglichst vielen förderungsbedürftigen Arbeitnehmern eine zumindest zeitlich befristete Beschäftigung zu ermöglichen, erfolgt die Zuweisung jeweils für 6 Monate.

 

Finanzierungsübersicht ab 01.09.2004 bis 31.08.2005:

Jahreskosten  bei 18 Teilnehmern        

für 1 Jahr (Rechnungsergebnis 2003)                                                         536.860,00 EUR

 

Basis der Berechnung:

durchschnittliches Arbeitgeber - Brutto von mtl. 2.485,00 EUR 

(einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Mehrwertsteuer)

nach BMTG, Lohngruppe 2.

 

 

./. ca. 20 % Absenkung der Lohnkosten (eine grundsätzliche Absenkung

ist im Rahmen des SGB III möglich)                                                             107.372,00 EUR

 

Kosten für ½ Jahr- 01.09.2004 - 28.02.2005                                              214.744,00 EUR

 

Berechnung nur für 6 Monate, da ab 01.01.2005 geänderte

Rechtsgrundlage

 

./. Zuschuss Agentur für Arbeit                                                                  

-ABM- bei 18 Teilnehmern:                                                                              97.200,00 EUR

 

Entsprechend § 264 SGB III beträgt der Zuschuss für ungelernte Kräfte

mtl. 900,00 EUR. Dieser Betrag ist als Basis aller Berechnung zu Grunde zu

legen, denn eine verstärkte Förderung von mtl. 300,00 EUR (§ 266 SGB III)

wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gezahlt.

 

Kostenanteil der Kommune vom 01.09.2004 - 28.02.2005                117.544,00 EUR

 

Dieser Betrag ist in der Haushaltsstelle 4100 732 00407, örtlicher Träger – außerhalb von Einrichtungen – Konzept Stadtsauberkeit, als Bruttoausgabe bereitzustellen.

 

Bei Bewilligung einer verstärkten Förderung

würde sich der Anteil der Kommune um ca. 32.400,00 EUR

 

auf                                                                                                                       85.144,00 EUR

 

verringern.

 

Da die 18 Teilnehmer keine Hilfe zum Lebensunterhalt für die Zeit vom 01.09.2004 bis 31.12.2004 erhalten, ergibt sich bei der Haushaltsstelle 4100 731 000000 eine Minderausgabe von:

 

18 Teilnehmer X 400,00 EUR, durchschnittliche monatliche Ersparnis bei

Sozialhilfeempfängern mit SGB III Anspruch (in Anlehnung an die

Strukturanpassungsmaßnahme Energiepark Obernahmer)                      43.200,00 EUR.

 

Da erhebliche Mehreinnahmen von Sozialhilfeleistungsträgern zu erwarten sind, deren Beträge derzeit noch nicht gesichert sind, kann letztendlich für den ungedeckten Restbetrag in Höhe von bis zu 74.344,00 EUR (je nach Gewährung der verstärkten Förderung)  eine konkrete Deckung noch nicht benannt werden.

 

Für den Zeitraum 01.01.2005 bis 28.02.2005 kann eine Berechnung der Minderausgaben nicht erfolgen, da die Teilnehmer Leistungen, entsprechend der geänderten Rechtslage, nach dem SGB II erhalten. Hier werden die zurzeit noch nicht spezifizierten Unterkunftskosten zu berücksichtigen sein.

 

Da nach § 263 SGB III nur Arbeitnehmer gefördert werden, die arbeitslos sind und allein durch eine ABM eine Beschäftigung aufnehmen können und sie die Voraussetzungen erfüllen eine Entgeltersatzleistung bei Arbeitslosigkeit oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, können an diesem Modell nur Bezieher von Kombi-Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosenhilfe) teilnehmen.

 

Ab 01.03.2005 ist anzustreben, dass die Agentur für Arbeit die Maßnahme im Rahmen des § 16 SGB II weiterführt.

 

Problematisch ist bei diesem Projekt die Nachbesetzung ab 01.01.2005, da dieser Personenkreis dann nicht mehr von der Kommune betreut wird.

Eine Lösung könnte durch die geplante  Arbeitsgemeinschaft zwischen der Stadt Hagen und der Agentur für Arbeit erreicht werden.

 

2. Modellberechnung: “Fortführung auf der Basis von Arbeitsverträgen mit

    dem HEB/Werkhof bis 31.12.2004, ab 01.01.2005 durch die Agentur für

    Arbeit”

 

Das Projekt “Stadtsauberkeit” wird wie bisher für 4 Monate vom 01.09.2004 bis 31.12.2004  verlängert.

Bei dieser Variante könnten die Arbeitsverträge der 18 Teilnehmer, sofern keine arbeitsrechtlichen Bedenken bestehen, verlängert werden.

Damit würde die Problematik der Nachbesetzung ab 01.01.2005 entfallen.

Ab 01.01.2005 könnte ggf. bei der Agentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft ein Antrag auf ABM bzw. Vermittlung über andere Förderinstrumente nach SGB III/SGB II gestellt werden.

 

Für  den Zeitraum  01.09. – 31.12.2004  werden  die  Kosten auf 178.954,00 EUR beziffert.

 

3. Modellberechnung: Fortführung der Maßnahme mit Teilnehmern aus dem

    Sonderprogramm des Bundes für Langzeitarbeitslose

 

Im vergangenen Jahr hat der Bund das Sonderprogramm für Langzeitarbeitslose beschlossen.

Ziel diese Programms ist es Arbeitslosen ab 25 Jahren, die Arbeitslosenhilfe und ggf. ergänzende Sozialhilfe bzw. Sozialhilfe erhalten, einen (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung zu ermöglichen.

Förderfähig sind Maßnahmen nach § 19 Abs.1 und Abs. 2. S.1, Variante 1 Bundessozialhilfegesetz.

Den Teilnehmern sollen öffentlich geförderte, versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse angeboten werden.  Diese sollen Qualifizierungsanteile enthalten.

Die Förderungsdauer umfasst 6 Monate.

Die Träger der Maßnahmen erhalten eine Fallpauschale- für Arbeitslosenhilfeempfänger bzw. Doppelbezieher pro Monat 1.400,00 EUR - und für Sozialhilfeempfänger  pro Monat 800,00 EUR.

Da bislang nur die Ausgabemittel des Bundes für 2004 freigegeben sind, muss mit der Maßnahme am 01.06.2004 begonnen werden, wenn volle 6 Monate ausgeschöpft werden sollen. Ein späterer Beginn verkürzt die Förderdauer entsprechend.

Dem Fachbereich wurden insgesamt  88 Plätze seitens der Agentur zur Verfügung gestellt, und zwar 53 Plätze für Sozialhilfeempfänger und 35 Plätze für Langzeitarbeitslose.

Der Fachbereich steht derzeit in Verhandlungen mit  Personaldienstleistern, um dort die 88 Plätze als Träger anzubinden. Diese Maßnahmenvariante wurde gewählt, um kostengünstig für die Kommune Teilnehmer zu vermitteln.

Wesentlicher Bestandteil dieser Verhandlungen ist, dass für zusätzliche Aufgaben in städtischen Teilbereichen, Teilnehmer entliehen werden können. Dies setzt voraus, dass die Personalvertretungen ihre Zustimmung erteilen.

Es wäre daher auch denkbar für HEB, zur Fortsetzung der Maßnahme bis 30.11.2004, Teilnehmer zu entleihen.

Da die rechtlichen, als auch wirtschaftlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht abschließend geklärt sind, muss auf eine rechnerische Darstellung an dieser Stelle zunächst verzichtet werden.

 

4. Modellberechnung: Fortführung/Ausweitung der Maßnahme mit Teilnehmern

    aus der Sozialhilfe plus Zahlung einer Aufwandsentschädigung von bis zu

    1,5 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit derartigen Maßnahmen geht die HEB GmbH davon aus, dass das anspruchsvolle Reinigungsprogramm in der Innenstadt in den Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen, mit diesem Teilnehmerkreis nicht verlässlich und kontinuierlich gewährleistet werden kann.

Daher ist diese Modellberechnung nur für die Ausweitung auf die Stadteile Wehringhausen und Altenhagen denkbar, und zwar ab 01.01.2005.

Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 01.01.2005 sollte die Agentur für Arbeit in die Finanzierung mit einbezogen werden. Entsprechende Gespräche werden derzeit im Workshop geführt.

 

18 Teilnehmer  x  26 Wochen  x  1,50 EUR pro Std.

bei einer wöchentlichen Sollarbeitszeit von 40 Std.              =                 28.080,00 EUR

 

durchschnittl. Fahrtkosten der Teilnehmer

zum Stützpunkt Fuhrparkstr.

18 TN  x  6 Monate  x  29,65 EUR

(Durchschnittswert)                                                               =           3.202,20 EUR

 

Arbeitskleidung 30 TN x 150,00 EUR                                   =                    4.500,00 EUR

 

Arbeitsmaterial                                                                      =          4.000,00 EUR

 

Unterkunftskosten zur Anmietung von

Gemeinschaftsräumen in den Stadtteilen                             =                    2.400,00 EUR

 

Entsorgungskosten                                                               =           1.500,00 EUR

 

Anleiterkosten für 2 Anleiter

pro Monat (tarifgebundenes

Arbeitgeberbrutto, einschl. Urlaubs- und

Weihnachtsgeld  6.811,00 EUR)                                          =        40.860,00 EUR

 

Gesamtkosten

(ohne die Zahlungen der Hilfe zum Lebensunterhalt)               =               84.542,20 EUR

 

Da zur Sicherstellung des Lebensunterhalts die Sozialhilfe weitergezahlt wird, wird auf die Darstellung der Kosten verzichtet.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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17.06.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Hagen beschließt die Fortsetzung des Projektes Stadtsauberkeit ab 01.09.2004 im Innenstadtbereich mit dem dargestellten Finanzierungsmodell 1, unter dem Vorbehalt, dass die weiteren Prüfungen des Modells 3 nicht zu einer kostengünstigeren Lösung führen.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Ergänzung eines Absatzes auf S. 9 des Diskussionspapiers des HEB (Ergänzung in fett):

“Die mit diesem Diskussionsvorschlag dargestellten weiteren Maßnahmen sollten sinnvollerweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Vertretern der Stadtverwaltung Hagen, der Agentur für Arbeit (ARGE), der Werkhof gGmbH und der HEB GmbH konkretisiert und weiter entwickelt werden.”

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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29.06.2004 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Stadt Hagen beschließt die Fortsetzung des Projektes Stadtsauberkeit ab 01.09.2004 im Innenstadtbereich mit dem dargestellten Finanzierungsmodell 1, unter dem Vorbehalt, dass die weiteren Prüfungen des Modells 3 nicht zu einer kostengünstigeren Lösung führen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgende Ergänzung eines Absatzes auf S. 9 des Diskussionspapiers des HEB:

Die mit diesem Diskussionsvorschlag dargestellten weiteren Maßnahmen sollten sinnvollerweise in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Vertretern der Stadtverwaltung Hagen / der Agentur für Arbeit (ARGE), der Werkhof gGmbH und der HEB GmbH konkretisiert und weiterentwickelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen