Beschlussvorlage - 0674/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.

Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b):

Der Rat beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 88. FNP – Teiländerung des FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 26.03.2008, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

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Sachverhalt

Kurzfassung

  1. Beschlussfassung zu den im Rahmen der Planoffenlage eingegangenen Anregungen.
  2. Abschließender Beschluss zur FNP – Teiländerung Nr. 88
    – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt.

 

 

Begründung

 

Zu a) und b).

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 8.05.2008 den Entwurf der Teiländerung
Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagen beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom 26.05.2008 – 26.06.2008 einschließlich öffentlich aus.

In dieser Zeit wurde von folgenden Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

1.      RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice, Dortmund

2.      PLEdoc GmbH, Essen

 

 

Privatpersonen brachten während der Planoffenlage keine Anregungen vor.

 

Darstellungsänderungen im Planverfahren aufgrund der eingegangenen Anregungen haben sich nach verwaltungsseitiger Prüfung nicht ergeben. Auch bedurfte die dazugehörige Begründung keiner redaktionellen Überarbeitung.

 

Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 26.03.2008.


Zu 1:

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Postfach 104451, 44044 Dortmund vom 2.06.2008 zur Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Hagen stellt zurzeit den Flächennutzungsplan neu auf. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens werden die für den Flächennutzungsplan relevanten Leitungstrassen nach Überprüfung in ihrem gesamten Trassenverlauf nachrichtlich übernommen. Die vorherige Übernahme von einzelnen Trassenteilabschnitten ist nicht sinnvoll.

 

Der Anregung kann daher im Rahmen dieser FNP – Teiländerung nicht gefolgt werden.


Zu 2:

 

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der PLEdoc GmbH, Postfach 120255, 45312 Essen vom 9.06.2008 zur Teiländerung Nr. 88
– Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen

 

Siehe Stellungnahme zu 1.

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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28.08.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen