Beschlussvorlage - 0734/2008
Grunddaten
- Betreff:
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Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 "Tücking, Auf der Halle und Umgebung"hier: Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben Auf dem Rode 29
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.08.2008
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Sachverhalt
Begründung
Für die Errichtung eines Schwimmbeckens und eines Gartenpavillions im Anschluss an das Wohnhaus Auf dem Rode 29 wurde eine baurechtliche Genehmigung beantragt. Hierfür werden überwiegend Flächen im Geltungsbereich des Bebauunsplans 1/89 „Roderberg“ beansprucht, allerdings außerhalb der zur Bebauung festgesetzten Flächen und z.T. auch im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“. Deshalb ist für das Vorhaben eine landschaftsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Vom Antragsteller wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan in Auftrag gegeben, der den Eingriff beschreibt und Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich des Eingriffs enthält.
Die beanspruchten Flächen werden zurzeit intensiv gärtnerisch genutzt (Zierrasen mit einigen überwiegend fremdländischen Gehölzen und einem Zierteich). An größeren Gehölzen sind lediglich drei Kiefern mit geringem bis mittlerem Baumholz vorhanden, die entfernt werden müssen. Der Zierteich soll als Naturteich in der ursprünglichen Größe wieder hergerichtet werden.
Angrenzend an die beanspruchten Flächen befindet sich Laubwald. Der Randbereich des Waldes wird möglicherweise durch die Anlage einer temporären Baustraße beansprucht (max. 450 m²), sodass unter Umständen weitere 2-4 Bäume gefällt werden müssen. Eine Stellungnahme des Regionalforstamtes hierzu steht noch aus.
Zum Ausgleich für den Eingriff ist die Anlage einer ca. 150 m langen Lindenallee entlang der Zufahrt zum Wohnhaus vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine private Zuwegung, die aber öffentlich zugängig und teilweise auch Bestandteil eines überregionalen Wanderweges ist. In dem Zusammenhang sollen auch die optisch sehr auffälligen und untypischen Einzäunungen entlang der Zufahrt durch ortstypische Holzzäune ersetzt werden. Weiterhin ist im Waldbereich, der ebenfalls Eigentum des Antragstellers ist, eine Optimierung des Lebensraumes für höhlenbewohnende Vogelarten und Fledermäuse durch das Anbringen von Nistkästen vorgesehen.
Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, für das Vorhaben eine Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplanes Hagen für Landschaftsschutzgebiete zu erteilen. Der Schutzzweck des weitläufigen Landschaftsschutzgebietes wird im Hinblick auf die geringe Größe der beanspruchten Fläche und deren Nutzung nicht beeinträchtigt. Sofern sich eine Beeinträchtigung des Waldrandes im Zuge der Baudurchführung als unumgänglich erweisen sollte, soll die Wiederherstellung durch die Anlage eines Waldmantels zur Auflage gemacht werden (vorbehaltlich der Stellungnahme des Regionalforstamtes).
Anlagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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546,5 kB
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