Beschlussvorlage - 0631/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ablehnung des im Betreff genannten Antrages: Errichtung eines SB-Marktes(799 qm Verkaufsfläche) mit Lager, Sozialräumen und Backshop auf dem Grundstück Eckeseyer Straße 54-56 zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Für das Grundstück Eckeseyer Straße 54-56  Gemarkung Eckesey, Flur 15, Flurstück 33 liegt der Verwaltung folgender Bauantrag vor:

Errichtung eines SB-Marktes (799 qm Verkaufsfläche) mit Lager, Sozialräumen und Backshop vor.

 

Baugesuchskonferenz vom 10.7.2008.

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als S-Fläche (Sonderbaufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/84 Teil 1 (412) „Eckesey-Süd“ u.a. mit der Festsetzung : GE (Gewerbegebiet).

 

In der Baugesuchskonferenz wurde das Vorhaben planungsrechtlich abgelehnt, da es u.a. den Festsetzungen 2 und 3 des Bebauungsplanes widerspricht.

 

In der Festsetzung 2  sind die Einzelhandelsbetriebe mit den Sortimenten, die zulässig sind, aufgeführt.

In der Festsetzung 3 wird der Bestandsschutz  der vorhandenen Nutzungen Eckeseyer Straße 54-56 beschrieben.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen