Mitteilung - 0704/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Denkmalschutz Hauptbahnhof Hagen

1. Die denkmalrechtliche Zuständigkeit für den Hagener Hauptbahnhof wurde auf die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde zurück übertragen.

2. Auf dem Bahnhofsvorplatz befindet sich seit etwa 1 Jahr ein WC-Container. Die Beseitigung dieses städtebaulichen und denkmalrechtlichen Missstandes wird durch die Verzögerung von Baumaßnahmen im Inneren des Hauptbahnhofs erschwert.

 

Begründung

 

Wechsel der Zuständigkeit im Bereich der Denkmalpflege

 

Die Deutsche Bahn AG wurde nicht, wie ursprünglich angestrebt, zu großen Teilen privatisiert, sondern die Privatisierung wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach ausschließlich auf den Schienenverkehr beschränken.

 

Die Bahnhofsgebäude und Hallen verbleiben im Besitz des Bundes. Damit ist nach dem DSchG NW § 21, Abs. 3 statt der Unteren wieder die Obere Denkmalbehörde zuständig. Ein Übergabegespräch zwischen der Unteren Denkmalbehörde und der Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde hat bereits stattgefunden.

 

WC-Container-Anlage

 

Die interne Toilettenanlage des Hauptbahnhofs muss renoviert werden. Aufgrund der Notwendigkeit, den Reisenden auch während der Bauarbeiten eine Toilettenanlage anbieten zu müssen, wurde in Absprache mit der Stadtverwaltung die Aufstellung eines WC-Containers durch die DB auf dem Berliner Platz für 3 Monate geduldet. Die Sanierung dauert entgegen der ursprünglichen Aussage der Deutschen Bahn, die Arbeiten bis Ende 2007 abzuschließen und den WC-Container dann wieder entfernen zu können, nun mittlerweile 1 Jahr und wird sich noch bis mindestens Ende 2008 hinziehen, die Deutsche Bahn kann hierzu aber keine verbindlichen Aussagen machen. Die städtebauliche Situation stellt sich, auch im Zusammenhang mit der zusätzlich vorhandenen Imbissbude, als desolat dar. Der Bahnhofsvorplatz wird seiner Funktion als Eingangstor zur Stadt nicht gerecht.

 

Nach Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten wurde deutlich, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht der jetzige Standort des WC-Containers vor dem Eingang des Hauptbahnhofes nicht zu verhindern ist, da es sich um eine „eisenbahnkonforme Nutzung“ handelt. Aus dem Denkmalschutzgesetz ließe sich im Rahmen des Umgebungsschutzes eine ordnungsbehördliche Verfügung herleiten. Diese würde aber voraussichtlich nicht dazu führen, dass der WC-Container an einen alternativen Standort verlagert wird, denn es hat sich nach Rücksprache mit der DB und der SEH ergeben, dass an den möglichen anderen Standorten die Entwässerung nicht gegeben ist. Ganz auf eine Toilettenanlage zu verzichten, ist jedoch in der unmittelbaren Nähe zum HBF keinesfalls sinnvoll.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht deshalb zurzeit nur die Möglichkeit, an die DB zu appellieren, mit den Umbauarbeiten der inneren WC-Anlage zügig voranzuschreiten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte