Mitteilung - 0704/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung zum Hauptbahnhof Hagen - Wechsel der Zuständigkeit im Bereich der Denkmalpflege und zur WC-Container-Anlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 63 Baurodnungsamt
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.08.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Denkmalschutz Hauptbahnhof Hagen
1. Die denkmalrechtliche Zuständigkeit für den
Hagener Hauptbahnhof wurde auf die Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde
zurück übertragen.
2. Auf dem Bahnhofsvorplatz befindet sich seit etwa 1
Jahr ein WC-Container. Die Beseitigung dieses städtebaulichen und
denkmalrechtlichen Missstandes wird durch die Verzögerung von Baumaßnahmen im
Inneren des Hauptbahnhofs erschwert.
Begründung
Wechsel
der Zuständigkeit im Bereich der Denkmalpflege
Die
Deutsche Bahn AG wurde nicht, wie ursprünglich angestrebt, zu großen Teilen
privatisiert, sondern die Privatisierung wird sich aller Wahrscheinlichkeit
nach ausschließlich auf den Schienenverkehr beschränken.
Die
Bahnhofsgebäude und Hallen verbleiben im Besitz des Bundes. Damit ist nach dem
DSchG NW § 21, Abs. 3 statt der Unteren wieder die Obere Denkmalbehörde
zuständig. Ein Übergabegespräch zwischen der Unteren Denkmalbehörde und der
Bezirksregierung als Obere Denkmalbehörde hat bereits stattgefunden.
WC-Container-Anlage
Die interne
Toilettenanlage des Hauptbahnhofs muss renoviert werden. Aufgrund der
Notwendigkeit, den Reisenden auch während der Bauarbeiten eine Toilettenanlage
anbieten zu müssen, wurde in Absprache mit der Stadtverwaltung die Aufstellung
eines WC-Containers durch die DB auf dem Berliner Platz für 3 Monate geduldet.
Die Sanierung dauert entgegen der ursprünglichen Aussage der Deutschen Bahn,
die Arbeiten bis Ende 2007 abzuschließen und den WC-Container dann wieder
entfernen zu können, nun mittlerweile 1 Jahr und wird sich noch bis mindestens
Ende 2008 hinziehen, die Deutsche Bahn kann hierzu aber keine verbindlichen
Aussagen machen. Die städtebauliche Situation stellt sich, auch im Zusammenhang
mit der zusätzlich vorhandenen Imbissbude, als desolat dar. Der
Bahnhofsvorplatz wird seiner Funktion als Eingangstor zur Stadt nicht gerecht.
Nach Prüfung der
gesetzlichen Möglichkeiten wurde deutlich, dass aus bauordnungsrechtlicher
Sicht der jetzige Standort des WC-Containers vor dem Eingang des Hauptbahnhofes
nicht zu verhindern ist, da es sich um eine „eisenbahnkonforme
Nutzung“ handelt. Aus dem Denkmalschutzgesetz ließe sich im Rahmen des
Umgebungsschutzes eine ordnungsbehördliche Verfügung herleiten. Diese würde
aber voraussichtlich nicht dazu führen, dass der WC-Container an einen
alternativen Standort verlagert wird, denn es hat sich nach Rücksprache mit der
DB und der SEH ergeben, dass an den möglichen anderen Standorten die
Entwässerung nicht gegeben ist. Ganz auf eine Toilettenanlage zu verzichten,
ist jedoch in der unmittelbaren Nähe zum HBF keinesfalls sinnvoll.
Aus Sicht der Verwaltung
besteht deshalb zurzeit nur die Möglichkeit, an die DB zu appellieren, mit den
Umbauarbeiten der inneren WC-Anlage zügig voranzuschreiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,3 kB
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