Beschlussvorlage - 0694/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmbereichtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON / HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbHhier: Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Andrea Aust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.08.2008
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60
Abs. 1 Satz 1 GO NRW folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Herr/ Frau
wird als stimmberechtigte/r Vertreter/in der
Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW
Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH am 03.09.2008 benannt.
Er/Sie wird beauftragt,
1. den
Jahresabschluss 2007 festzustellen,
2. der
Geschäftsführung Entlastung zu erteilen,
3. den
von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das kommende Geschäftsjahr zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
01.09.2008.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die ARCADEON/HWW
Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, an der die Stadt Hagen mit 16,5 % beteiligt
ist, hält am 03.09.2008 gemeinsam mit der HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ihre ordentliche
Gesellschafterversammlung ab. Für die ordentliche Gesellschafterversammlung der
ARCADEON/HWW GmbH ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung
umfasst folgende Punkte:
1. Bericht der Geschäftsführung
ARCADEON mit Erläuterung des Jahresabschlusses für das vorangegangene und
Informationen zum laufenden Geschäftsjahr
2. Feststellung des
Jahresabschlusses 2007
a) ARCADEON/HWW Seminar- und
Tagungsbetrieb GmbH
b) HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
c) Landhotel Halden Immobilien GmbH
& Co. KG
3. Entlastung der Geschäftsführung
4. Wahl des Abschlussprüfers für
das kommende Geschäftsjahr
5. Verschiedenes
Seitens der Verwaltung
bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung
zuzustimmen.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu
können der Begründung entnommen werden.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Begründung
Die
ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH lädt gemeinsam mit der HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 03. September 2008 um 09.00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft,
Lennestr. 91, 58093 Hagen, zur ordentlichen Gesellschafterversammlung ein.
Für diese Gesellschafterversammlung ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu
benennen.
Die Tagesordnung
der Sitzung umfasst folgende Punkte:
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1. |
Bericht der Geschäftsführung ARCADEON mit Erläuterung
des Jahresabschlusses für das vorangegangene und Informationen zum laufenden
Geschäftsjahr |
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2. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 |
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a) |
ARCADEON/HWW
Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH Die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang sowie der Lagebericht sind dieser
Vorlage als Anlagen beigefügt. Stellungnahme
der Verwaltung: Der
Jahresabschluss 2007 weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von rd. 654 T€ einen Jahresüberschuss in Höhe von
rd. 215,7 T€ auf. Das Jahresergebnis liegt um rd. 13 T€ über dem
Jahresüberschuss des Vorjahres und wird zur weiteren Reduzierung des
bestehenden Verlustvortrages verwendet. Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Jahresabschluss 2007 festzustellen. |
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b) |
HWW
Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG |
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c) |
Landhotel Halden
Immobilien GmbH & Co. KG |
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3. |
Entlastung des Geschäftsführung Stellungnahme
der Verwaltung: Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung keine Bedenken. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das kommende
Geschäftsjahr |
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5. |
Verschiedenes |
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Bei der letzten
Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH am
11.09.2007 wurde die Stadt Hagen durch Herrn Detlef Reinke vertreten.
Der Haupt- und
Finanzausschuss wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Begründung des Dringlichkeitsbeschlusses:
Die Gesellschafterversammlung findet am 03.09.2008
statt, d.h. einen Tag vor der Sitzung des Rates. Somit kann ein entsprechender
Beschluss dort nicht herbeigeführt werden. Die Einladung mit den
Tagesordnungspunkten für die Gesellschafterversammlung ist erst am 30.07.2008
bei der Verwaltung eingegangen, so dass die Sitzungen der politischen Gremien
im Juni dieses Jahres nicht erreicht werden konnten. Daher ist ein
Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich.
Dieser Dringlichkeitsbeschluss wird dem Rat der Stadt
Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
