Beschlussvorlage - 0463/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Flächennutzungsplander Stadt Hagenhier: Einleitung gem. § 2, Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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23.06.2004
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.06.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2004
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.07.2004
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 – Autohof – Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet
umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der
Kabeler Straße und nördlich des BAB – Anschlusses Hagen – Nord.
Sachverhalt
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
§ Das Plangebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet “Auf dem Böhfelde”.
§ Der Gebietsentwicklungsplan stellt den Bereich als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich mit der Zweckbestimmung “Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung” dar.
§ Die Landwirtschaftskammer empfiehlt in ihrem landwirtschaftliche Fachbeitrag den Bereich Böhfeld von einer Bebauung freizuhalten, um einem landwirtschaftlichen Betrieb seine Existenz erhalten zu können.
Mit der Anlage
dieses Autohofes will die Stadt das ungeordnete Abstellen von LKW entlang der
Dortmunder Straße eindämmen und gleichzeitig ein Angebot schaffen, um LKW
– Verkehren in dem Gewerbeareal
Lennetal geordnete Aufstellflächen für Rast und Pausen zur Verfügung zu
stellen.
Hierzu wird
beabsichtigt ein Autohof 50 LKW- und ca. 50 PKW – Stellplätzen,
Tankstelle und Gastronomie in einer Größe von ca. 2,5 ha über einen
nachfolgenden vorhaben bezogenen Bebauungsplan zu errichten. Die Erschließung
soll über bestehende Straßen erfolgen, die in bestehenden Kreuzungsbereichen
entsprechend ertüchtigt werden. Eine Abstimmung mit der Bezirksregierung über
die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die bisher im GEP eine
Freiraumnutzung vorsehen erfolgt kurzfristig vor der terminierten Sitzung.

23.06.2004 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Hinweis:
Der Landschaftsbeirat würdigt, gem.
den Aussagen der Verwaltungsvorlage, den landwirtschaftlichen Fachbeitrag der
Landwirtschaftskammer, den Bereich Böhfeld von einer Bebauung freizuhalten,
um einem landwirtschaftlichen Betrieb seine Existenz erhalten zu können.