Beschlussvorlage - 0607/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Straßenkinder"Aufsuchende Straßensozialarbeit für Kinder und Jugendliche in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Anita Lückel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.09.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für das Leistungsangebot
des Jugendhilfeträgers Diakonische Erziehungshilfe Weißenstein Hagen werden
keine weiteren städtischen Zuwendungen für die Leistungen der aufsuchenden
Straßensozialarbeit gewährt.
Begründung
Im Frühjahr 2000 ging das
Diakonische Werk mit dem Projekt „Straßenkinder“ an die Hagener
Fachöffentlichkeit. Das Projekt wurde zunächst durch Spenden finanziert und
nach Abschluss des Jugendhilfeausschusses in der Zeit vom 01.01.2005 bis
30.09.2007 mit städt. Mitteln in Höhe von 45.000,--€ gefördert.
Im vergangenen Jahr
beschäftigte sich ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Fortführung des
Projektes. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit der Arbeit in Form der
aufsuchenden Straßensozialarbeit vorwiegend ein Klientel erreicht wurde, das
aus älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestand, die entweder bereits
Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII in der Vergangenheit erhielten,
Maßnahmen abgebrochen oder aber durch die klassischen Angebote der Hilfen zur
Erziehung nicht noch zu erreichen waren und sind.
Der Begriff Straßenkinder
ist nicht generell zu definieren und unter diesem Begriff lassen sich ganz
verschiedene Gruppen von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenfassen.
Im Bezug auf das Alter von
Straßenkindern unterscheidet man fachlich gesehen zwei Gruppen:
Kinder zwischen 12 und 14
Jahren und Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 18 Jahren.
Die Gruppe der jungen
Menschen zwischen 16 und 18 Jahren lebt über einen längeren Zeitraum in
subkulturellen Kontexten. Sie entziehen sich weitgehend dem Einfluss von
Familie oder Jugendhilfeeinrichtungen als primären Sozialisationskontext und es
kommt zu einem Prozess vorgezogener Selbstständigkeit.
Straßenkinder im engeren
Sinne sind in diesem Zusammenhang nur die 10 bis 13-jährigen Kinder und die
jüngeren Jugendlichen.
Straßenkinder in
Deutschland werden in drei Subgruppen unterteilt, darunter
AusreißerInnen:
Kinder und Jugendliche,
die aufgrund einer akuten Konfliktsituation von zu Hause weglaufen und sich
kurz auf der Straße aufhalten.
AussteigerInnen:
Kinder und Jugendliche,
die ihre Freizeit hauptsächlich in alternativen Szenenmilieus auf der Straße
verbringen, ohne dass es zu einem dauerhaften Bruch mit der Familie kommt.
TrebegängerInnen:
Kinder und Jugendliche,
die dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum ohne festen Wohnsitz und
Einkünfte auf der Straße leben.
Die TrebegängerInnen
kehren sich weitgehend von Sozialisationsinstanzen wie Familie, Heim, Schule
und Ausbildung ab und die Straße wird zum Lebensmittelpunkt und zur
wesentlichen Sozialisationsinstanz, TrebegängerInnen sind faktisch obdachlos,
nutzen jedoch andere Gelegenheiten als die Straße, um zu schlafen, z.B
Notschlafstellen. Notfalls wenden sie sich, da es keine anderen Möglichkeiten
gibt, auch dem Gelderwerb auf der Straße zu wie Betteln, Drogenhandel oder
Prostitution.
TrebegängerInnen, Kinder
und jüngere Jugendliche, die dauerhaft für einen längeren Zeitraum ohne festen
Wohnsitz oder feste Einkünfte auf der Straße leben, gibt es in Hagen faktisch
nicht.
Seit dem 01.04.2003
arbeitet in Hagen ein „Streetworker“
mit jungen Menschen, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist.
Zunächst wurde das
Leistungsangebot Projekt „Straßenkinder“ benannt. Dieser Begriff
Straßenkinder suggeriert, dass minderjährige Kinder (siehe oben) sich ohne
offizielle Erlaubnis (Vormund) für einen nicht absehbaren Zeitraum abseits
ihres gemeldeten Wohnraumes aufhalten und faktisch obdachlos sind. Dieses
Phänomen trifft für Hagen nicht zu.
Bereits in der Expertise
des Institutes für Soziale Arbeit Münster wurde seit 2005 nicht mehr vom Straßenkinderprojekt
in Hagen, sondern von „Streetwork / Aufsuchende Straßensozialarbeit für
Kinder und Jugendliche in Hagen“ gesprochen. Das bedeutet, dass sich
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in so genannten Straßenszenen
aufhalten und verschiedenen Gefährdungsrisiken ausgesetzt sind. In der Regel
handelt es sich hier vorwiegend um ältere Jugendliche und junge Erwachsene, die
nachhaltig eine Verweigerung gegenüber gesellschaftlich etablierten
Sozialisationsinstanzen wie Schule, Berufsbildung und Jugendhilfe eingenommen
haben und die Nähe zu Subkulturen und Millieus, wie Drogenhandel, Prostitution
suchen. Durch traditionelle Resozialisierungsinstanzen wird diese Zielgruppe
kaum erreicht.
In den vergangenen Jahren
hat der/die tätige StreetworkerIn in vorwiegend die Straßenszenen im Bereich
des Hauptbahnhofes und Volksparks in Hagen aufgesucht.
Im Förderungszeitraum von
2005 bis 2007 wurden dem Fachbereich Jugend & Soziales regelmäßig Berichte
der Diakonischen Erziehungshilfe Weißenstein über das Leistungsangebot
„Aufsuchende Straßensozialarbeit“ übersandt.
Aus den Berichten wurde
deutlich, dass es in Hagen Straßenszenen gibt.
Überwiegend wurden durch
die Arbeit der Streetworker junge Erwachsene und ältere Jugendliche im Alter
von 16 bis 27 Jahren in diesen Szenen angetroffen und Gesprächs- und
Hilfsangebote unterbreitet. Diese Arbeit fand im Hagener Innenstadtbereich rund
um den Bahnhof und im Volkspark statt.
Fazit:
Das Phänomen
„Straßenkinder“, d.h., Kinder, die wie oben beschrieben auf der
Straße leben, gibt es in Hagen nicht.
In Hagen gibt es, wie in
anderen Kommunen auch, im gesamten Stadtgebiet in den einzelnen Stadtteilen
Straßenszenen, z.B. auf Spielplätzen, in Parks etc, wo Jugendliche und junge
Erwachsene einen Großteil ihrer Tagesfreizeit verbringen und auch
Gefährdungsrisiken (Alkohol, Drogen) ausgesetzt sind.
Finanzierung:
Eine Zuwendung für die
Leistung gem. §§ 27 ff. SGB VIII, Unterstützung im Rahmen von Hilfen zur
Erziehung, richtet sich wie der Begriff „Hilfen zur Erziehung“
bereits aussagt, an den erzieherischen Bedarf eines Kindes und Jugendlichen,
den die Eltern alleine nicht mehr abdecken können und daher Hilfestellung
benötigen. In der Regel sollen Hilfen zur Erziehung die Erziehungskompetenz der
Eltern fördern und immer der Verbesserung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kind dienen. Letzterer
Aspekt mag ggf. ein Teilbereich der Leistung der aufsuchenden
Straßensozialarbeit sein. Überwiegend zielt aber aufsuchende Straßensozialarbeit
darauf ab, die soziale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu
fördern. Daher handelt es sich hier um eine Leistung der Jugendsozialarbeit,
die nicht so sehr das Erziehungsverhältnis
zwischen Eltern und Kind im Blick hat, sondern individuell auf die
Entwicklung von sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen
eingeht.
Deshalb besteht kein
individueller Rechtsanspruch. Die Zuwendung kann daher gem. § 13 SGB VIII nur
als Soll-Leistung gewährt werden.
Im Rahmen der Haushaltssanierung
ist daher eine Weiterförderung/Zuwendung für aufsuchende Straßensozialarbeit in
Hagen nicht möglich.
Aufgrund der vorläufigen
Haushaltsführung dürfen neue Verpflichtungen nicht übernommen werden, was bei
einer über den 30.09.2007 hinausgehenden Finanzierung mit öffentlichen Mitteln
der Fall wäre. Die Fortführung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer
Verträge scheidet somit aus rechtlichen
Gründen aus.
Inwieweit eine stärkere
Berücksichtigung aufsuchender Arbeitsansätze bei der Konzipierung des
Jugendförderplans 2010 – 2014 im Rahmen des dann zur Verfügung stehenden
Budgets Berücksichtigung findet, bleibt den fachlichen Vorarbeiten der
Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII (hier AG 1 Jugendarbeit und AG 2
Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) sowie den Beratungen des
Jugendhilfeausschusses vorbehalten.
Gleichwohl versucht der
Fachbereich Jugend & Soziales im Rahmen bestehender Leistungsangebote die
Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
im öffentlichen Raum aufzugreifen. Im Rahmen des Jugendschutzes werden
Kontrollen an „Gefährdungsplätzen“ durchgeführt.
Dabei werden die dort
angetroffenen Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen.
Insbesondere, wenn
Minderjährige bei entsprechenden Kontrollen angetroffen werden, wird der
Allgemeine Soziale Dienst in der Regel verständigt, damit durch entsprechende
Interventionen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung den Eltern Unterstützung
gegeben werden kann.

02.09.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen und der
Stadt Hagen vom 20.07.2006 für die Höhe der Zuwendungen für das
Leistungsangebot Aufsuchende Straßensozialarbeit für die Jahre 2005 bis 2007
wird nicht weiter fortgesetzt.
Der Bereich der aufsuchenden Straßensozialarbeit soll im Zuge der
anstehenden Kontraktverhandlungen für 2009 thematisiert werden.
18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk
Ennepe-Ruhr/Hagen und der Stadt Hagen vom 20.07.2006 für die Höhe der
Zuwendungen für das Leistungsangebot Aufsuchende Straßensozialarbeit für die
Jahre 2005 bis 2007 wird nicht weiter fortgesetzt.
Der
Bereich der aufsuchenden Straßensozialarbeit soll im Zuge der anstehenden
Kontraktverhandlungen für 2009 thematisiert werden.