Beschlussvorlage - 0607/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen und der Stadt Hagen vom 20.07.2006 für die Höhe der Zuwendungen für das Leistungsangebot Aufsuchende Straßensozialarbeit für die Jahre 2005 bis 2007 wird nicht weiter fortgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Für das Leistungsangebot des Jugendhilfeträgers Diakonische Erziehungshilfe Weißenstein Hagen werden keine weiteren städtischen Zuwendungen für die Leistungen der aufsuchenden Straßensozialarbeit gewährt.

 

 

Begründung

 

Im Frühjahr 2000 ging das Diakonische Werk mit dem Projekt „Straßenkinder“ an die Hagener Fachöffentlichkeit. Das Projekt wurde zunächst durch Spenden finanziert und nach Abschluss des Jugendhilfeausschusses in der Zeit vom 01.01.2005 bis 30.09.2007 mit städt. Mitteln in Höhe von 45.000,--€ gefördert.

 

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Fortführung des Projektes. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit der Arbeit in Form der aufsuchenden Straßensozialarbeit vorwiegend ein Klientel erreicht wurde, das aus älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestand, die entweder bereits Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff SGB VIII in der Vergangenheit erhielten, Maßnahmen abgebrochen oder aber durch die klassischen Angebote der Hilfen zur Erziehung nicht noch zu erreichen waren und sind.

 

Der Begriff Straßenkinder ist nicht generell zu definieren und unter diesem Begriff lassen sich ganz verschiedene Gruppen von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen  zusammenfassen.

 

Im Bezug auf das Alter von Straßenkindern unterscheidet man fachlich gesehen zwei Gruppen:

 

Kinder zwischen 12 und 14 Jahren und Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 18 Jahren.

 

Die Gruppe der jungen Menschen zwischen 16 und 18 Jahren lebt über einen längeren Zeitraum in subkulturellen Kontexten. Sie entziehen sich weitgehend dem Einfluss von Familie oder Jugendhilfeeinrichtungen als primären Sozialisationskontext und es kommt zu einem Prozess vorgezogener Selbstständigkeit.

 

Straßenkinder im engeren Sinne sind in diesem Zusammenhang nur die 10 bis 13-jährigen Kinder und die jüngeren Jugendlichen.

Straßenkinder in Deutschland werden in drei Subgruppen unterteilt, darunter

AusreißerInnen:

Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer akuten Konfliktsituation von zu Hause weglaufen und sich kurz auf der Straße aufhalten.

 

AussteigerInnen:

Kinder und Jugendliche, die ihre Freizeit hauptsächlich in alternativen Szenenmilieus auf der Straße verbringen, ohne dass es zu einem dauerhaften Bruch mit der Familie kommt.

 

TrebegängerInnen:

Kinder und Jugendliche, die dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum ohne festen Wohnsitz und Einkünfte auf der Straße leben.

 

Die TrebegängerInnen kehren sich weitgehend von Sozialisationsinstanzen wie Familie, Heim, Schule und Ausbildung ab und die Straße wird zum Lebensmittelpunkt und zur wesentlichen Sozialisationsinstanz, TrebegängerInnen sind faktisch obdachlos, nutzen jedoch andere Gelegenheiten als die Straße, um zu schlafen, z.B Notschlafstellen. Notfalls wenden sie sich, da es keine anderen Möglichkeiten gibt, auch dem Gelderwerb auf der Straße zu wie Betteln, Drogenhandel oder Prostitution.

 

TrebegängerInnen, Kinder und jüngere Jugendliche, die dauerhaft für einen längeren Zeitraum ohne festen Wohnsitz oder feste Einkünfte auf der Straße leben, gibt es in Hagen faktisch nicht.

Seit dem 01.04.2003 arbeitet  in Hagen ein „Streetworker“ mit jungen Menschen, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist.

Zunächst wurde das Leistungsangebot Projekt „Straßenkinder“ benannt. Dieser Begriff Straßenkinder suggeriert, dass minderjährige Kinder (siehe oben) sich ohne offizielle Erlaubnis (Vormund) für einen nicht absehbaren Zeitraum abseits ihres gemeldeten Wohnraumes aufhalten und faktisch obdachlos sind. Dieses Phänomen trifft für Hagen nicht zu.

Bereits in der Expertise des Institutes für Soziale Arbeit Münster wurde seit 2005 nicht mehr vom Straßenkinderprojekt in Hagen, sondern von „Streetwork / Aufsuchende Straßensozialarbeit für Kinder und Jugendliche in Hagen“ gesprochen. Das bedeutet, dass sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in so genannten Straßenszenen aufhalten und verschiedenen Gefährdungsrisiken ausgesetzt sind. In der Regel handelt es sich hier vorwiegend um ältere Jugendliche und junge Erwachsene, die nachhaltig eine Verweigerung gegenüber gesellschaftlich etablierten Sozialisationsinstanzen wie Schule, Berufsbildung und Jugendhilfe eingenommen haben und die Nähe zu Subkulturen und Millieus, wie Drogenhandel, Prostitution suchen. Durch traditionelle Resozialisierungsinstanzen wird diese Zielgruppe kaum erreicht.

 

In den vergangenen Jahren hat der/die tätige StreetworkerIn in vorwiegend die Straßenszenen im Bereich des Hauptbahnhofes und Volksparks in Hagen aufgesucht.

 

Im Förderungszeitraum von 2005 bis 2007 wurden dem Fachbereich Jugend & Soziales regelmäßig Berichte der Diakonischen Erziehungshilfe Weißenstein über das Leistungsangebot „Aufsuchende Straßensozialarbeit“ übersandt.

Aus den Berichten wurde deutlich, dass es in Hagen Straßenszenen gibt.

Überwiegend wurden durch die Arbeit der Streetworker junge Erwachsene und ältere Jugendliche im Alter von 16 bis 27 Jahren in diesen Szenen angetroffen und Gesprächs- und Hilfsangebote unterbreitet. Diese Arbeit fand im Hagener Innenstadtbereich rund um den Bahnhof und im Volkspark statt.

 

Fazit:

Das Phänomen „Straßenkinder“, d.h., Kinder, die wie oben beschrieben auf der Straße leben, gibt es in Hagen nicht.

In Hagen gibt es, wie in anderen Kommunen auch, im gesamten Stadtgebiet in den einzelnen Stadtteilen Straßenszenen, z.B. auf Spielplätzen, in Parks etc, wo Jugendliche und junge Erwachsene einen Großteil ihrer Tagesfreizeit verbringen und auch Gefährdungsrisiken (Alkohol, Drogen) ausgesetzt sind.

 

Finanzierung:

Eine Zuwendung für die Leistung gem. §§ 27 ff. SGB VIII, Unterstützung im Rahmen von Hilfen zur Erziehung, richtet sich wie der Begriff „Hilfen zur Erziehung“ bereits aussagt, an den erzieherischen Bedarf eines Kindes und Jugendlichen, den die Eltern alleine nicht mehr abdecken können und daher Hilfestellung benötigen. In der Regel sollen Hilfen zur Erziehung die Erziehungskompetenz der Eltern fördern und immer der Verbesserung des Verhältnisses  zwischen Eltern und Kind dienen. Letzterer Aspekt mag ggf. ein Teilbereich der Leistung der aufsuchenden Straßensozialarbeit sein. Überwiegend zielt aber aufsuchende Straßensozialarbeit darauf ab, die soziale Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern. Daher handelt es sich hier um eine Leistung der Jugendsozialarbeit, die nicht so sehr das Erziehungsverhältnis  zwischen Eltern und Kind im Blick hat, sondern individuell auf die Entwicklung von sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingeht.

Deshalb besteht kein individueller Rechtsanspruch. Die Zuwendung kann daher gem. § 13 SGB VIII nur als Soll-Leistung gewährt werden.

Im Rahmen der Haushaltssanierung ist daher eine Weiterförderung/Zuwendung für aufsuchende Straßensozialarbeit in Hagen nicht möglich.

 

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung dürfen neue Verpflichtungen nicht übernommen werden, was bei einer über den 30.09.2007 hinausgehenden Finanzierung mit öffentlichen Mitteln der Fall wäre. Die Fortführung der Zuschussgewährung durch Abschluss neuer Verträge scheidet somit aus rechtlichen  Gründen aus.

 

Inwieweit eine stärkere Berücksichtigung aufsuchender Arbeitsansätze bei der Konzipierung des Jugendförderplans 2010 – 2014 im Rahmen des dann zur Verfügung stehenden Budgets Berücksichtigung findet, bleibt den fachlichen Vorarbeiten der Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII (hier AG 1 Jugendarbeit und AG 2 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) sowie den Beratungen des Jugendhilfeausschusses vorbehalten.

 

Gleichwohl versucht der Fachbereich Jugend & Soziales im Rahmen bestehender Leistungsangebote die Gefährdung  von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum aufzugreifen. Im Rahmen des Jugendschutzes werden Kontrollen an „Gefährdungsplätzen“ durchgeführt.

Dabei werden die dort angetroffenen Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen angesprochen.

Insbesondere, wenn Minderjährige bei entsprechenden Kontrollen angetroffen werden, wird der Allgemeine Soziale Dienst in der Regel verständigt, damit durch entsprechende Interventionen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung den Eltern Unterstützung gegeben werden kann.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

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Beschlüsse

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02.09.2008 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen und der Stadt Hagen vom 20.07.2006 für die Höhe der Zuwendungen für das Leistungsangebot Aufsuchende Straßensozialarbeit für die Jahre 2005 bis 2007 wird nicht weiter fortgesetzt.

 

Der Bereich der aufsuchenden Straßensozialarbeit soll im Zuge der anstehenden Kontraktverhandlungen für 2009 thematisiert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   2

 

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18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Vertrag zwischen dem Diakonischen Werk Ennepe-Ruhr/Hagen und der Stadt Hagen vom 20.07.2006 für die Höhe der Zuwendungen für das Leistungsangebot Aufsuchende Straßensozialarbeit für die Jahre 2005 bis 2007 wird nicht weiter fortgesetzt.

 

Der Bereich der aufsuchenden Straßensozialarbeit soll im Zuge der anstehenden Kontraktverhandlungen für 2009 thematisiert werden.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0