Beschlussvorlage - 0639/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. AbschnittWehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmenb) Beschluss nach §§ 2 und 10 BauGB - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
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|
|
|
26.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
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|
Naturschutzbeirat
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Vorberatung
|
|
|
|
27.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.08.2008
| |||
|
●
Erledigt
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|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2008
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2008
|
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 07.08.2008 als Satzung gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 07.08.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung beendet ist,
kann nun über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden
sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen.
Begründung
1. Daten zum Verfahrensablauf
|
29.03.2001 |
Ratsbeschluss zur
Einleitung des Verfahrens |
|
28.11.2006 |
Bürgeranhörung in der
Villa Post / Wehringhausen |
|
06.03.2007 bis 10.04.2007 |
Frühzeitige
Behördenbeteiligung |
|
30.08.2007 |
Ratsbeschluss zur
öffentlichen Auslegung Drucksachennr.: 0673 /
2007 |
|
17.09.2007
bis 17.10.2007 |
Öffentliche Auslegung /
Behördenbeteiligung |
|
20.06.2008 |
Ratsbeschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung Drucksachennr.: 0528/2008 |
|
03.07.2008 bis 24.07.2008 |
Erneute öffentliche
Auslegung |
2. Zum
Beschlussvorschlag a)
Im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende
Stellungnahmen eingegangen:
Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange
1. SIHK, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
2.
Deutsche Bahn
Services Immobilien GmbH
3.
Hagener Straßenbahn
AG
4.
Bezirksregierung
Arnsberg Umweltverwaltung
5.
Bezirksverband
der Kleingärtner e.V.
6.
SEWAG AG
7.
Unitymedia NRW
GmbH (ehemals Ish NRW)
8.
Ruhrfischereigenossenschaft
9.
Stadtentwässerung
Hagen (SEH)
10. Untere Landschaftsbehörde, Stadt Hagen
11. Untere Denkmalbehörde, Stadt Hagen
Bürger
12. Fa. Hawker GmbH / RA Dr. Fleckenstein
13. Anwohner der Wehringhauser Straße
Dr. Kleffner zum Wohnhaus Dieckstraße 2
Über
diese Stellungnahme wurde bereits in der
Ratssitzung am 20.06.2008 beraten und daraufhin die Änderung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt und die
erneute öffentliche Auslegung beschlossen.
Erneute
öffentliche Auslegung vom 3.07. bis 24.07.2008 / Artenschutzrechtliche Prüfung
Die
Verwaltung hatte kurzfristig eine Artenschutzrechtliche Prüfung für das
Bebauungsplanverfahren in Auftrag gegeben. Diese Prüfung hat mit öffentlich
ausgelegen. Die betroffenen Verbände sowie die Untere Landschaftsbehörde (ULB)
erhielten im Rahmen der Beteiligung jeweils ein Exemplar dieser Untersuchung.
Aufgrund einer Anregung der ULB erfolgte nach der Offenlage eine Ergänzung der
Artenschutzrechtlichen Prüfung und liegt jetzt in der Fassung von Juli 2008
vor.
Entsprechend
des Ratsbeschlusses waren mögliche Stellungnahmen von Bürgern und Behörden auf
die geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes begrenzt. Die
Verwaltung hat lediglich eine Stellungnahme erhalten. Die Untere
Umweltschutzbehörde (69/5) hat mitgeteilt, dass keine Bedenken zu den
Änderungen bestehen.
3.
Änderungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgrund
der Aussagen in der Artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgten Ergänzungen im Grünordnungsplan.
·
Erläuterungsbericht
Ergänzung durch das Kapitel „Auszüge der ergänzten
Artenschutzrechtlichen Prüfung „ökoplan“, Juli 2008: „ auf
den Seiten 16 und 17
Änderung des Kapitels „Artenerhaltende Maßnahmen (künstliche
Nisthilfen)“ auf den Seiten 33 und 34
Zusätzlich wurde das Kapitel
„ X. Kosten / 3. Kosten für Gewässermaßnahmen … “
aktualisiert.
·
Karte 3
Maßnahmenplan
Änderung der Maßnahme M 8 entsprechend der Aussage im
Erläuterungsbericht auf den Seiten 33 und 34 (s.o.).
4.
Zum Beschlussvorschlag b)
Änderungen / Ergänzungen im
Bebauungsplan
Aufgrund
der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Änderungen erforderlich. Allerdings
ergaben sich Ergänzungen durch die weitere Bearbeitung des Projekts Bahnhofshinterfahrung.
Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht berührt.
·
Im mittleren
Abschnitt zwischen dem Gebäude Dieckstraße 42 und der geplanten Brücke am
Knoten 2 (Anbindung Kuhlerkamp) war aufgrund einer vorhandenen Brücke bisher im
Bebauungsplan ein Versatz der Verkehrsfläche am rechten Ennepeufer eingezeichnet.
Aufgrund des geplanten Abrisses dieser Brücke und der Sanierung der Ufermauer
ist die Verkehrsfläche nun durchgehend ohne Versatz eingezeichnet.
·
Durch den
Wegfall der Brücke Weidestraße ist die Kreuzung der Ver- und Entsorgungsleitungen
mit der Ennnepe zu erneuern. Hierzu ist die Unterquerung der Ennepe durch ein
Bauwerk (Düker) geplant, dessen Verlauf zum besseren Verständnis im Bebauungsplan
eingetragen wurde. Da es sich bei dieser Eintragung nur um eine Darstellung ohne Festsetzungscharakter
handelt, war eine Beteiligung von Betroffenen nicht erforderlich.
·
Zur
geometrischen Eindeutigkeit wurden Eckpunkte der Plangebietsgrenze mit
Gauß-Krüger-Koordinaten festgesetzt. Diese Festsetzungen erfolgten in
Abstimmung mit dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster. Eine
Beteiligung von Betroffenen war nicht erforderlich.
Änderungen
in der Begründung
An mehreren Stellen war eine
redaktionelle Ergänzung der Begründung notwendig. Die neue Begründung vom 07.08.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 28.05.2008.
5. Teiländerung des Flächennutzungsplanes
Der Rat der Stadt hat am 19.06.2008 das
FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 87 –Bahnhofshinterfahrung – 1.
Teilabschnitt, Teilbereich „A“ abschließend beschlossen.
(Drucksachennr. 0440/2008). Der beschlossene Plan liegt zur Zeit bei der
Bezirksregierung zur Genehmigung vor.
5. Bestandteile der Vorlage:
·
Stellungnahmen
Nr. 1-13 der Behörden und Bürger
·
Übersichtsplan
mit B-Planabgrenzung
·
B-Planbegründung
vom 07.08.2008
Die
folgenden Gutachten, die als Anlagen zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes
sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind
zusätzlich im Internet über das „Allriss“-Ratsinformationssystem
abrufbar. Auf einen Versand der Gutachten wurde verzichtet.
Anlage 1 Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen
Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, geändert
im Februar 2008 und ergänzt im August 2008
Anlage
2 Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten
des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 06.09.2007
Prüfung
des Endzustands mit Fortführung über den Knoten K2
Anlage 3
Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten des
Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 17.09.2007
Prüfung
des Zwischenzustands ohne Fortführung über den Knoten K2
Anlage 4
Verkehrslärmgutachten
Ergänzung der
gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros für Schall- und
Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH
Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 22.11.2007
Anlage 5 Artenschutzrechtliche
Prüfung
von Ökoplan-Bredemann, Fehrmann, Hemmer
und Kordes
Savignystraße 59, 45147 Essen vom Juli
2008
1. Südwestfälische
Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen mit Schreiben vom
05.04.2007 und 17.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung
Die
Auffassung der SIHK, dass die Bahnhofshinterfahrung nur in seinem gesamten Verlauf
zwischen der Wehringhauser Straße und der Eckeseyer Straße sinnvoll ist, wird sowohl
von der Verwaltung als auch von dem Zuschussgeber geteilt. Für die Erteilung
der Fördermittel für den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung in 2009
setzt der Fördergeber deshalb voraus, dass
bis Ende 2008 für den zweiten Abschnitt die Verfügbarkeit der Flächen
nachgewiesen werden kann und das entsprechende Planungsrecht für den Straßenbau
besteht. Mit dieser Anforderung möchte der Zuschussgeber die Sicherheit haben,
dass nach der Realisierung des ersten Abschnitts auch der zweite Abschnitt
zwischen der Weidestraße und der Eckeseyer Straße realisiert wird. Die Planungen
und der Grunderwerb für den zweiten Abschnitt sind bereits soweit
fortgeschritten, dass diese Anforderungen fristgerecht erfüllt werden können.
Der
Beginn der Baumaßnahme für den ersten Abschnitt ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Die Herstellung des zweiten Abschnitts erfolgt im Anschluss an dessen Realisierung.
Voraussetzung dafür ist weiterhin die Freistellung der Gleisanlage westlich der
Ennepe. Mit dem 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich Ende 2011 begonnen werden.
Die SIHK hat die im Schreiben vom 5.4.2007
angeforderten Pläne erhalten.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.
2.
Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer Straße 22-24, 50679
Köln mit den Schreiben vom 20.03.2007 und 17.10.2007
________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom 20.03.2007
Die
geforderte Abstimmung findet mit den verschiedenen Unternehmensbereichen der
Deutschen Bahn statt. Damit die Gleistrasse für die Bahnhofshinterfahrung
genutzt werden kann, ist ein Freistellungsverfahren nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz erforderlich. Hierfür sind bereits mehrere Gespräche unter
Einbeziehung von Vertretern der BEG NRW mbH, DB Netz AG, DB Services Immobilien
GmbH, Railion Logistics sowie den Ingenieurbüros IVB und Vössing durchgeführt worden.
Bei
Baumaßnahmen im Grenzbereich von Bahngleisen wird die DB grundsätzlich beteiligt.
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom 17.10.2007
Für
die Realisierung des ersten Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung werden keine
Flächen von der Deutschen Bahn AG benötigt. Die neue Straßenanbindung für den
Kuhlerkamp nutzt die vorhandene Eisenbahnüberführung zur Querung der
Gleistrasse. Der erste Abschnitt kann daher ohne Abbindung und Freistellung der
Gleistrasse gebaut werden. Erst für den zweiten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung
ist die Nutzung der Gleistrasse notwendig. Es ist der Verwaltung bekannt und
bei der Terminplanung berücksichtigt, dass dieser Teil der geplanten
Hinterfahrung erst nach der Freistellung gebaut werden kann.
Die
wesentliche Voraussetzung für das Freistellungsverfahren ist die Herstellung eines
alternativen Gleisanschlusses für die Spedition Schmitz. Die Finanzierung
erfolgt in noch zu bestimmenden Anteilen durch die Stadt Hagen und die Spedition
Schmitz, ggf. unter Anrechnung von Fördermitteln. Erforderlich für die
Realisierung des Gleisanschlusses ist Grunderwerb aus dem Eigentum der Aurelis
sowie aus lärmschutztechnischen Gründen der Erwerb von drei sich bereits in der
Zwangsversteigerung befindlichen Wohngebäuden an der Wehringhauser Straße. Die
Finanzierung der Abbindung und des Rückbaus der Gleistrasse obliegt der Stadt
Hagen.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.
3.
Hagener Straßenbahn AG, Postfach 1349, 58013 Hagen mit den Schreiben vom
23.04.2007 und 16.10.2007
___________________________________________________________________
Zum Schreiben
vom 23.04.2007
Der
Inhalt dieses Schreibens wird in der Stellungnahme vom 16.10.2007 erneut dargestellt.
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom 16.10.07
Zu 1)
Die
bestehenden Buslinien werden über den Graf-von-Galen-Ring zum zentralen Busbahnhof
auf der östlichen Seite des Hauptbahnhofs geführt. Da dies auch zukünftig beabsichtigt
ist, ist grundsätzlich eine Linienführung über die Bahnhofshinterfahrung nicht
angezeigt. Alle Buslinien mit Halt an den heutigen und zukünftigen Haltestellen
in Wehringhausen werden über die Wehringhauser Straße geführt:
In
Wehringhausen werden im Zuge des Ausbaus des ersten Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung
die bisherigen Haltestellen „VHS“ und „Minervastraße“
in ihrer heutigen Lage erhalten bzw. wieder hergestellt. Die
ÖPNV-Erschließungsqualitäten ändern sich gegenüber der heutigen Situation also
nicht. Die Haltestelle VHS behält weiter ihre Funktion als Umsteigehaltestelle
für die Verknüpfung mit den den Kuhlerkamp erschließenden Linien.
Der
in der Planung zum ersten Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung entstehende
Knoten Wehringhauser Straße / VHS (ersetzt den Knoten Wehringhauser Straße / Weidestraße)
wird baulich und verkehrstechnisch (Lichtsignalanlage) so gestaltet, dass eine
komfortable Linienführung über die Wehringhauser Straße möglich ist. Die
Haltestelle Minervastraße ist durch ihre an den Ausbau der Bahnhofshinterfahrung
angepassten Lage nur bei einer Linienführung durch die Wehringhauser Straße anfahrbar.
Neben
der durch die bauliche Integration der beiden relevanten Haltestellen in den ersten
Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung vorgegebenen ÖPNV-Linienführung –
über die Wehringhauser Straße / Bodelschwinghplatz - eine weitere Option für
eine Linienführung über die Bahnhofshinterfahrung (1. Bauabschnitt) mit
Haltestellen offen zu halten, ist nach Abwägung der Leistungsanforderungen und
baulichen Aufwendungen sowohl für die Ortsumgehung Wehringhausen als auch für
die Bahnhofshinterfahrung im ganzen nicht vertretbar. Schnellbuslinien ohne
Halt an den genannten Haltestellen können in jedem Fall die
Bahnhofshinterfahrung /1. BA) nutzen.
Die
Bushaltestellen in der Eckeseyer Straße und am Umsteigepunkt
Graf-von-Galen-Ring sowie der Hauptbahnhof können über die bestehenden als auch
geplanten Verbindungen gut erreicht werden.
Zu
2)
Die
Haltestellen sollen gemäß den Standards des Nahverkehrsplans ausgebaut und ausgestattet
werden.
Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) wird nicht
gefolgt.
Dem Inhalt der Stellungnahme zu 2) wird sinngemäß
gefolgt.
4.
Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung-,
Postfach 4121, 58041 Hagen mit Schreiben
vom 24.09.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom 24.09.2007
Zu
1)
Der
Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz muss
zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht endgültig abgeschlossen
sein muss. Es ist ausreichend, wenn die Untere Wasserbehörde eine fachlich fundierte
und belastbare Prognose abgeben kann, dass mit einem positiven Abschluss des
Verfahrens in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Am 12.08.2008 hat ein
Erörterungstermin im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
nach § 31 WHG stattgefunden. Die Erörterung hat ergeben, dass vorgetragene
Einwände und Bedenken dem Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens nicht
entgegenstehen.
Zu 2)
Der Bebauungsplan setzt Maßnahmen zum Umgang mit Altlasten bei
Erdarbeiten textlich fest. Hierzu gehört auch die Einstellung von Erdarbeiten
und die Meldepflicht bei der Unteren Bodenschutzbehörde, wenn Verunreinigungen
aufgefunden werden.
Zu 3)
Das Verkehrslärmgutachten wurde entsprechend der „Richtlinie
für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechnet. Bei dieser Berechnung werden
durchschnittliche Wetterlagen und keine Extremwetterlagen angenommen. Die von
der Umweltverwaltung angesprochene Annahme von Schallreflektionen an
Inversionsschichten sieht die RLS 90 nicht vor,
da diese relativ selten auftreten. Sie wurden deshalb im Schallgutachten
nicht berücksichtigt.
Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) und 2) wird
gefolgt.
Den Inhalten der Stellungnahme 3) wird nicht gefolgt.
5.
Bezirksverband Hagen der Kleingärtner e.V.,
Hindenburgstraße 12, 58095 Hagen mit Schreiben vom 05.10.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
In
dem Bebauungsplan ist nördlich des Kreisels eine Straßenvariante mit einem
Linksbogen nachrichtlich dargestellt, die eine Querung des Bahnkörpers in Höhe
der Schienenoberkante ermöglicht. Diese
Straßenführung ist zur Zeit nicht beabsichtigt und daher auch nicht Gegenstand
dieses Verfahrens. Sollte in ferner Zukunft die Absicht bestehen, diese
Straßenführung zu realisieren, wären genauere Planungen unter Berücksichtigung
der bestehenden Situation und die Aufstellung eines gesonderten Bebauungsplanes
erforderlich. Im Rahmen dieses Verfahrens wäre dann erneut die Öffentlichkeit
und damit auch der Bezirksverband der Kleingärtner zu beteiligen.
Den
Inhalten der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
6.
SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 588507 Lüdenscheid mit
den Schreiben vom 05.04.2007 und 12.10.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Zwischenzeitlich haben bereits mehrere Gespräche mit Vertretern
der SEWAG stattgefunden, damit die Belange des Versorgungsunternehmens in die
Straßenplanung mit einfließen. Berücksichtigt sind auch die angesprochenen 10
kV-Stationen und die Gasdruckregelstation in der Weidestraße (liegt im 2.
Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung). Der Zugang zu diesen Stationen ist
gewährleistet. Für die 10 kV-Station Dieckstraße ist ein neuer Standort im
Bereich der geplanten Schallschutzwand vorgesehen. Die Festsetzung von
Leitungstrassen ist nur an einer Stelle im Bereich Dieckstraße (Private Verkehrsfläche)
erforderlich, weil der Bebauungsplan
ansonsten im Bereich der zu verlegenden Leitungen öffentliche Flächen
festsetzt. Der Umgang mit Altlasten ist über eine textliche Festsetzung geregelt.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird
gefolgt.
7.
Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW), Königsallee
178a, 44799 Bochum
mit
den Schreiben vom 4.4.2007 und 14.9.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Belange des Leitungsträgers werden berücksichtigt.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird
gefolgt.
8.
Ruhrfischereigenossenschaft, Postfach 320230, 45246
Essen mit den Schreiben vom 25.04.2007
und 16.10.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Im
Rahmen der wasserwirtschaftlichen und finanziellen Untersuchungen wurden verschiedene
Varianten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass unabhängig von der wünschenswerten
Beseitigung des VARTA-Wehres im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens die
Beseitigung des Wehres an der Weidestraße aus Gründen des Hochwasserschutzes
ausreichend ist. Weil das VARTA-Wehr
außerhalb des Bebauungsplangebietes liegt, bleibt die Beseitigung einem anderen
Verfahren vorbehalten. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die beiden
genannten Wehranlagen bereits seit Jahren als fischdurchgängig anzusehen sind,
da sie auf einem Teil der Wehrbreite zur Rampe umgebaut worden sind. Dennoch
ist durch den geplanten Rückbau des Wehres Weidestraße eine wünschenswerte
Verbesserung des Gewässers zu erwarten.
Einzelheiten
der ökologischen Gestaltung, wie die angesprochenen Störsteine etc., werden im
Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens geklärt.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird teilweise
gefolgt.
9.
Stadtentwässerung Hagen (SEH), Postfach 4249, 58042
Hagen mit dem Schreiben vom 02.04.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Zur
Zeit finden Gespräche mit den Ver- und Entsorgern statt, um deren Belange bei
der anstehenden Straßenausbauplanung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang
ist die Lage der öffentlichen Entwässerungsanlagen bereits abgestimmt worden.
Für den linksseitigen Teil der Ennepe, der sogenannten VARTA-Insel, liegt der
Anschlusspunkt für die Kanalisation fest. Für den rechtsseitigenTeil zwischen
der Bahnhofshinterfahrung und der Bebauung Wehringhauser Straße 56 – 80
ist die Festlegung von Anschlusspunkten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme nicht
notwendig, weil die Entwässerung dieser Fläche über die Kanalanlagen in der
Wehringhauser Straße erfolgen kann.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
10.
Untere Landschaftsbehörde (ULB), Stadt Hagen mit den Schreiben
vom 24.10.2007 und 17.07.2008
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom
24.10.2007
Die Anregungen des Landschaftsbeirates
und insbesondere des Herrn Thiel zur Avifauna sind berücksichtigt worden. Sie
sind im Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan und in der
Karte 3 als Maßnahmen M 8 beschrieben. Diese Inhalte sind auch Gegenstand des
Wasserrechtsverfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Detaillierte
Maßnahmenbeschreibungen erfolgen in den erforderlichen Ausführungsplänen.
Die Art der Bepflanzung auf den Grünmaßnahmenflächen sind
entsprechend der Restriktionen für Altlastenflächen mittlerweile angepasst
worden.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom
17.07.2008
Die „Artenschutzrechtliche Prüfung“ wurde
aufgrund der Anregung der ULB überarbeitet.
Entsprechend der Anregung sind jetzt die vorgesehenen
Fledermauskästen im Landschaftspflegerischen Begleitplan unter arterhaltende
Maßnahmen (M 8) aufgeführt.
Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.
11.
Untere Denkmalbehörde, Stadt Hagen mit den Schreiben vom 30.03.2007 und 16.10.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Bei
der Straßenplanung wurde darauf geachtet, dass nur wenige Flächen des Parks im
Umfeld der Villa Post in Anspruch genommen werden müssen. Da eine Verschiebung
der Straßentrasse nach Osten aufgrund der vorhandenen Häuserzeile Wehringhauser
Straße 23 bis 43 nicht erfolgen kann, ist eine geringfügige Inanspruchnahme der
Grünfläche unvermeidbar. Hierbei handelt sich jedoch nur um eine ca. 2 m breite und 10 m lange Fläche für die
Busspur und um einen Fußweg, der anstatt entlang der Fahrbahn um den
Traufenbereich einer Buche geführt wird. Die Führung des Fußweges auf dem
Grundstück der Villa Post ist erforderlich, damit der stadtbildprägende Baum
erhalten bleiben kann.
Zudem
sieht die Planung eine Vergrößerung der Parkanlage durch die Einbeziehung der
aufzugebenden Weidestraße und des Betriebsgrundstücks der ehemals ansässigen
Fa. VARTA vor, so dass die Belange des Denkmalschutzes zurückgestellt werden können.
Diese Flächen liegen in dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/07 für den zweiten
Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung.
Den Inhalten der Stellungnahmen wird nicht gefolgt.
12.
Fa. Hawker GmbH vertreten von Rechtsanwalt Dr. Fleckenstein
mit dem Schreiben vom 17.10.2007
___________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung
Zwischenzeitlich
haben mehrere Gespräche zum Grunderwerb mit Herrn Dr. Fleckenstein und mit
Vertretern der Firma Enersys - Hawker stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche
wurden auch die städtebaulichen Inhalte der og. Stellungnahme erörtert.
Zu
1)
Der
Inhalt dieses Absatzes betrifft den Grunderwerb und nicht die Inhalte des Bebauungsplanes.
Zur
Klarstellung:
Der
Erwerb des Bürogebäudes Dieckstraße 42 (ehemals SEH-Standort) durch die Stadt
ist alleiniger Wunsch der Firma Hawker und nicht der Verwaltung.
Zu 2a - c)
Die
Zu- und Abfahrtssituation wurde von dem beauftragten Verkehrsplaner eingehend untersucht
und entsprechend im Straßenentwurf berücksichtigt. Die Kurvenradien und
Fahrbahnbreiten sind so dimensioniert, dass der Anlieferungsverkehr auch mit
Lastzügen ohne Behinderungen durchgeführt werden kann. Dies gilt ebenso für die
Zufahrt mit Feuerwehrfahrzeugen. Durch die Anordnung von zwei Wartezonen können
wie bisher 5 Lastzüge auf die Abfertigung warten. Die zweite Wartezone für 2
LKW ist weiter als bisher vom Haupttor entfernt. Von hier aus besteht zu dem
Pförtner keine direkte Sichtbeziehung. Die Verständigung kann aber z.B. über
Mobilfunk erfolgen.
Zu
2d)
Weil
durch den Verlauf der Bahnhofshinterfahrung über den Platz an der Dieckstraße
die hier bestehenden Mitarbeiterstellplätze der Fa. Enersys vollständig
entfallen werden, ist ein Ersatz in akzeptabler Entfernung zu dem Firmengelände
erforderlich. Die Lage der Ersatzstellplätze für die Fa. Enersys steht zu Zeit
noch nicht fest. Angesprochen wurden zusätzlich zur VARTA-Insel der Fa.
Invensys auch der Parkplatz der SEWAG an der nördlichen Seite der Wehringhauser
Straße in Verbindung mit den angrenzenden Grundstücken Wehringhauser Straße 114
bis 118 und das im Eigentum der Stadt befindliche Schlachthofgelände. Eine
Entscheidung erfolgt im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen.
Zu
2e)
Um
die Auswirkungen der geplanten Straße auf die vorhandene Bebauung zu prüfen,
ist ein Gutachten nach der Verkehrslärmschutzverordnung erstellt worden. In dem
Gutachten sind die Gebäude aufgelistet, an deren Fassaden dem Grunde nach die
Anspruchsvoraussetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden, da
dort die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden können.
Entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan bedarf es hierzu nicht, weil die
Betroffenen bereits kraft Gesetzes einen Anspruch auf passiven Schallschutz
haben. In der Begründung in dem Abschnitt
„10.2.1 Schutzgut Mensch – Lärmschutz wird auf die
Lärmuntersuchung eingegangen und darauf hingewiesen, dass Einzelheiten dem
Lärmgutachten zu entnehmen sind. Herr Dr. Fleckenstein hat zwischenzeitlich ein
Gutachten von der Verwaltung erhalten.
Zu
2f)
Der
bestehende Brunnen der Fa. Hawker befindet sich oberhalb des
VARTA-Ennepewehres. Wenn das Wehr erhalten bleibt, kann davon ausgegangen werden,
dass eine Beeinträchtigung des Brunnens durch den Rückbau des Wehres an der Weidestraße
und der damit verbundenen möglichen Grundwasserabsenkung in diesem Bereich
nicht erfolgt. Die Schleifung des VARTA-Wehres ist nicht im Rahmen dieses
Verfahrens beabsichtigt.
Den Inhalten der Stellungnahme zu 2a bis 2f wird
gefolgt.
13.
Schreiben vom
12.10.2007 von Anwohnern der Wehringhauser Straße
_________________________________________________________________
Stellungnahme
der Verwaltung zu dem Schreiben vom 12.10.2007
Der
angesprochene Bereich zwischen der Bahnhofshinterfahrung und der Straßenrandbebauung
Wehringhauser Straße 56 bis 80 liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTA. Sollte für
diese Gewerbebrachfläche ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden, so würde
das Schreiben als Stellungnahme für das neue Verfahren gewertet.
Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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