Beschlussvorlage - 0639/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt  Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 07.08.2008 als Satzung gemäß  §§ 2 und 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Begründung vom 07.08.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Bebauungsplan rechtsverbindlich.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung beendet ist, kann nun über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen werden sowie der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen.

 

 

Begründung  

 

 

1.  Daten zum Verfahrensablauf

 

29.03.2001

Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens

 

28.11.2006

Bürgeranhörung in der Villa Post / Wehringhausen

 

06.03.2007

bis

10.04.2007

 

Frühzeitige Behördenbeteiligung

30.08.2007

Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung

Drucksachennr.: 0673 / 2007

 

17.09.2007         bis

17.10.2007

 

Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung

20.06.2008

Ratsbeschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Drucksachennr.: 0528/2008

 

03.07.2008

bis

24.07.2008

Erneute öffentliche Auslegung

 


2.   Zum Beschlussvorschlag a)

Im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1.      SIHK, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen        

 

2.      Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH  

3.      Hagener Straßenbahn AG                                    

4.      Bezirksregierung Arnsberg Umweltverwaltung

5.      Bezirksverband der Kleingärtner e.V.

6.      SEWAG AG    

7.      Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW)

8.      Ruhrfischereigenossenschaft    

9.      Stadtentwässerung Hagen (SEH)

10. Untere Landschaftsbehörde, Stadt Hagen

11. Untere Denkmalbehörde, Stadt Hagen  

 

Bürger

 

12. Fa. Hawker GmbH / RA Dr. Fleckenstein

13. Anwohner der  Wehringhauser Straße

 

Dr. Kleffner zum Wohnhaus Dieckstraße 2

Über diese Stellungnahme wurde bereits in der  Ratssitzung am 20.06.2008 beraten und daraufhin die Änderung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 9/00 Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

 

 

Erneute öffentliche Auslegung vom 3.07. bis 24.07.2008 / Artenschutzrechtliche Prüfung

 

Die Verwaltung hatte kurzfristig eine Artenschutzrechtliche Prüfung für das Bebauungsplanverfahren in Auftrag gegeben. Diese Prüfung hat mit öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Verbände sowie die Untere Landschaftsbehörde (ULB) erhielten im Rahmen der Beteiligung jeweils ein Exemplar dieser Untersuchung. Aufgrund einer Anregung der ULB erfolgte nach der Offenlage eine Ergänzung der Artenschutzrechtlichen Prüfung und liegt jetzt in der Fassung von Juli 2008 vor.

 

Entsprechend des Ratsbeschlusses waren mögliche Stellungnahmen von Bürgern und Behörden auf die geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes begrenzt. Die Verwaltung hat lediglich eine Stellungnahme erhalten. Die Untere Umweltschutzbehörde (69/5) hat mitgeteilt, dass keine Bedenken zu den Änderungen bestehen.

 

 

3.   Änderungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan

 

Aufgrund der Aussagen in der Artenschutzrechtlichen Prüfung erfolgten Ergänzungen im Grünordnungsplan.

 

·      Erläuterungsbericht

     Ergänzung durch das Kapitel „Auszüge der ergänzten Artenschutzrechtlichen Prüfung „ökoplan“, Juli 2008: „ auf den Seiten 16 und 17

    Änderung des Kapitels „Artenerhaltende Maßnahmen (künstliche Nisthilfen)“ auf den Seiten 33 und 34   

    

    Zusätzlich wurde das Kapitel  „ X. Kosten  /  3. Kosten für Gewässermaßnahmen … “ aktualisiert.

 

·      Karte 3 Maßnahmenplan

     Änderung der Maßnahme M 8 entsprechend der Aussage im Erläuterungsbericht auf den Seiten 33 und 34 (s.o.).

 

 

4.        Zum Beschlussvorschlag b)

 

Änderungen / Ergänzungen im Bebauungsplan

 

Aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Änderungen erforderlich. Allerdings ergaben sich Ergänzungen durch die weitere Bearbeitung des Projekts Bahnhofshinterfahrung. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungen nicht berührt.

 

·      Im mittleren Abschnitt zwischen dem Gebäude Dieckstraße 42 und der geplanten Brücke am Knoten 2 (Anbindung Kuhlerkamp) war aufgrund einer vorhandenen Brücke bisher im Bebauungsplan ein Versatz der Verkehrsfläche am rechten Ennepeufer eingezeichnet. Aufgrund des geplanten Abrisses dieser Brücke und der Sanierung der Ufermauer ist die Verkehrsfläche nun durchgehend ohne Versatz eingezeichnet.

 

·      Durch den Wegfall der Brücke Weidestraße ist die Kreuzung der Ver- und Entsorgungsleitungen mit der Ennnepe zu erneuern. Hierzu ist die Unterquerung der Ennepe durch ein Bauwerk (Düker) geplant, dessen Verlauf zum besseren Verständnis im Bebauungsplan eingetragen wurde. Da es sich bei dieser Eintragung  nur um eine Darstellung ohne Festsetzungscharakter handelt, war eine Beteiligung von Betroffenen nicht erforderlich. 

 

·      Zur geometrischen Eindeutigkeit wurden Eckpunkte der Plangebietsgrenze mit Gauß-Krüger-Koordinaten festgesetzt. Diese Festsetzungen erfolgten in Abstimmung mit dem Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster. Eine Beteiligung von Betroffenen war nicht erforderlich. 

 

Änderungen in der Begründung

 

An mehreren Stellen war eine redaktionelle Ergänzung der Begründung notwendig. Die neue Begründung vom 07.08.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 28.05.2008.

 

 

5.   Teiländerung des Flächennutzungsplanes

 

Der Rat der Stadt hat am 19.06.2008 das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 87 –Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt, Teilbereich „A“ abschließend beschlossen. (Drucksachennr. 0440/2008). Der beschlossene Plan liegt zur Zeit bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vor.

 

 

5. Bestandteile der Vorlage:

 

·      Stellungnahmen Nr. 1-13 der Behörden und Bürger

·      Übersichtsplan mit B-Planabgrenzung

·      B-Planbegründung vom 07.08.2008

 

Die folgenden Gutachten, die als Anlagen zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zusätzlich im Internet über das „Allriss“-Ratsinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand der Gutachten wurde verzichtet.

 

 

Anlage 1      Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan

                      Aufgestellt durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung, geändert im Februar 2008 und ergänzt im August 2008

 

Anlage 2      Verkehrslärmgutachten

Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 06.09.2007

Prüfung des Endzustands mit Fortführung über den Knoten K2

 

Anlage 3     Verkehrslärmgutachten

Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 17.09.2007

Prüfung des Zwischenzustands ohne Fortführung über den Knoten K2

 

Anlage 4     Verkehrslärmgutachten

Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 22.11.2007

 

Anlage 5    Artenschutzrechtliche Prüfung

von Ökoplan-Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordes

Savignystraße 59, 45147 Essen vom Juli 2008 

 

 

 

 


 

1. Südwestfälische Industrie- und Handelskammer, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen mit Schreiben vom 05.04.2007 und 17.10.2007

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Auffassung der SIHK, dass die Bahnhofshinterfahrung nur in seinem gesamten Verlauf zwischen der Wehringhauser Straße und der Eckeseyer Straße sinnvoll ist, wird sowohl von der Verwaltung als auch von dem Zuschussgeber geteilt. Für die Erteilung der Fördermittel für den ersten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung in 2009 setzt der Fördergeber deshalb voraus, dass  bis Ende 2008 für den zweiten Abschnitt die Verfügbarkeit der Flächen nachgewiesen werden kann und das entsprechende Planungsrecht für den Straßenbau besteht. Mit dieser Anforderung möchte der Zuschussgeber die Sicherheit haben, dass nach der Realisierung des ersten Abschnitts auch der zweite Abschnitt zwischen der Weidestraße und der Eckeseyer Straße realisiert wird. Die Planungen und der Grunderwerb für den zweiten Abschnitt sind bereits soweit fortgeschritten, dass diese Anforderungen fristgerecht erfüllt werden können.

 

Der Beginn der Baumaßnahme für den ersten Abschnitt ist für das kommende Jahr vorgesehen. Die Herstellung des zweiten Abschnitts erfolgt im Anschluss an dessen Realisierung. Voraussetzung dafür ist weiterhin die Freistellung der Gleisanlage westlich der Ennepe. Mit dem 2. Bauabschnitt wird voraussichtlich Ende 2011 begonnen werden.

 

Die SIHK hat die im Schreiben vom 5.4.2007 angeforderten Pläne erhalten.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.            

 

 

 


 

2. Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer Straße 22-24, 50679 Köln mit den Schreiben vom 20.03.2007 und 17.10.2007

________________________________________________________________ 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 20.03.2007

 

Die geforderte Abstimmung findet mit den verschiedenen Unternehmensbereichen der Deutschen Bahn statt. Damit die Gleistrasse für die Bahnhofshinterfahrung genutzt werden kann, ist ein Freistellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz erforderlich. Hierfür sind bereits mehrere Gespräche unter Einbeziehung von Vertretern der BEG NRW mbH, DB Netz AG, DB Services Immobilien GmbH, Railion Logistics sowie den Ingenieurbüros IVB und Vössing  durchgeführt worden.

 

Bei Baumaßnahmen im Grenzbereich von Bahngleisen wird die DB grundsätzlich beteiligt.     

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 17.10.2007

 

Für die Realisierung des ersten Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung werden keine Flächen von der Deutschen Bahn AG benötigt. Die neue Straßenanbindung für den Kuhlerkamp nutzt die vorhandene Eisenbahnüberführung zur Querung der Gleistrasse. Der erste Abschnitt kann daher ohne Abbindung und Freistellung der Gleistrasse gebaut werden. Erst für den zweiten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung ist die Nutzung der Gleistrasse notwendig. Es ist der Verwaltung bekannt und bei der Terminplanung berücksichtigt, dass dieser Teil der geplanten Hinterfahrung erst nach der Freistellung gebaut werden kann.   

 

Die wesentliche Voraussetzung für das Freistellungsverfahren ist die Herstellung eines alternativen Gleisanschlusses für die Spedition Schmitz. Die Finanzierung erfolgt in noch zu bestimmenden Anteilen durch die Stadt Hagen und die Spedition Schmitz, ggf. unter Anrechnung von Fördermitteln. Erforderlich für die Realisierung des Gleisanschlusses ist Grunderwerb aus dem Eigentum der Aurelis sowie aus lärmschutztechnischen Gründen der Erwerb von drei sich bereits in der Zwangsversteigerung befindlichen Wohngebäuden an der Wehringhauser Straße. Die Finanzierung der Abbindung und des Rückbaus der Gleistrasse obliegt der Stadt Hagen.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.

 


 

3. Hagener Straßenbahn AG, Postfach 1349, 58013 Hagen mit den Schreiben vom 23.04.2007 und 16.10.2007

___________________________________________________________________

 

 

Zum Schreiben vom 23.04.2007

 

Der Inhalt dieses Schreibens wird in der Stellungnahme vom 16.10.2007 erneut dargestellt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 16.10.07

Zu 1)

Die bestehenden Buslinien werden über den Graf-von-Galen-Ring zum zentralen Busbahnhof auf der östlichen Seite des Hauptbahnhofs geführt. Da dies auch zukünftig beabsichtigt ist, ist grundsätzlich eine Linienführung über die Bahnhofshinterfahrung nicht angezeigt. Alle Buslinien mit Halt an den heutigen und zukünftigen Haltestellen in Wehringhausen werden über die Wehringhauser Straße geführt:

 

In Wehringhausen werden im Zuge des Ausbaus des ersten Abschnitts der Bahnhofshinterfahrung die bisherigen Haltestellen „VHS“ und „Minervastraße“ in ihrer heutigen Lage erhalten bzw. wieder hergestellt. Die ÖPNV-Erschließungsqualitäten ändern sich gegenüber der heutigen Situation also nicht. Die Haltestelle VHS behält weiter ihre Funktion als Umsteigehaltestelle für die Verknüpfung mit den den Kuhlerkamp erschließenden Linien.

 

Der in der Planung zum ersten Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung entstehende Knoten Wehringhauser Straße / VHS (ersetzt den Knoten Wehringhauser Straße / Weidestraße) wird baulich und verkehrstechnisch (Lichtsignalanlage) so gestaltet, dass eine komfortable Linienführung über die Wehringhauser Straße möglich ist. Die Haltestelle Minervastraße ist durch ihre an den Ausbau der Bahnhofshinterfahrung angepassten Lage nur bei einer Linienführung durch die Wehringhauser Straße anfahrbar.

 

Neben der durch die bauliche Integration der beiden relevanten Haltestellen in den ersten Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung vorgegebenen ÖPNV-Linienführung – über die Wehringhauser Straße / Bodelschwinghplatz - eine weitere Option für eine Linienführung über die Bahnhofshinterfahrung (1. Bauabschnitt) mit Haltestellen offen zu halten, ist nach Abwägung der Leistungsanforderungen und baulichen Aufwendungen sowohl für die Ortsumgehung Wehringhausen als auch für die Bahnhofshinterfahrung im ganzen nicht vertretbar. Schnellbuslinien ohne Halt an den genannten Haltestellen können in jedem Fall die Bahnhofshinterfahrung /1. BA) nutzen.

 

Die Bushaltestellen in der Eckeseyer Straße und am Umsteigepunkt Graf-von-Galen-Ring sowie der Hauptbahnhof können über die bestehenden als auch geplanten Verbindungen gut erreicht werden.

 

 

Zu 2)

Die Haltestellen sollen gemäß den Standards des Nahverkehrsplans ausgebaut und ausgestattet werden.

 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) wird nicht gefolgt.

 

Dem Inhalt der Stellungnahme zu 2) wird sinngemäß gefolgt.

 


 

4.   Bezirksregierung Arnsberg – Umweltverwaltung-, Postfach 4121, 58041 Hagen mit  Schreiben vom 24.09.2007

___________________________________________________________________

 

Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 24.09.2007

 

Zu 1)

Der Abschluss des wasserrechtlichen Verfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz muss zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht endgültig abgeschlossen sein muss. Es ist ausreichend, wenn die Untere Wasserbehörde eine fachlich fundierte und belastbare Prognose abgeben kann, dass mit einem positiven Abschluss des Verfahrens in absehbarer Zeit zu rechnen ist.

 

Am 12.08.2008 hat ein Erörterungstermin im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG stattgefunden. Die Erörterung hat ergeben, dass vorgetragene Einwände und Bedenken dem Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens nicht entgegenstehen. 

 

Zu 2)

Der Bebauungsplan setzt Maßnahmen zum Umgang mit Altlasten bei Erdarbeiten textlich fest. Hierzu gehört auch die Einstellung von Erdarbeiten und die Meldepflicht bei der Unteren Bodenschutzbehörde, wenn Verunreinigungen aufgefunden werden.

 

Zu 3)

Das Verkehrslärmgutachten wurde entsprechend der „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) berechnet. Bei dieser Berechnung werden durchschnittliche Wetterlagen und keine Extremwetterlagen angenommen. Die von der Umweltverwaltung angesprochene Annahme von Schallreflektionen an Inversionsschichten sieht die RLS 90 nicht vor,  da diese relativ selten auftreten. Sie wurden deshalb im Schallgutachten nicht berücksichtigt. 

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme zu 1) und 2) wird gefolgt.

 

Den Inhalten der Stellungnahme 3) wird nicht gefolgt.

 

 


 

5.   Bezirksverband Hagen der Kleingärtner e.V., Hindenburgstraße 12, 58095 Hagen mit Schreiben vom 05.10.2007

___________________________________________________________________

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In dem Bebauungsplan ist nördlich des Kreisels eine Straßenvariante mit einem Linksbogen nachrichtlich dargestellt, die eine Querung des Bahnkörpers in Höhe der Schienenoberkante ermöglicht.  Diese Straßenführung ist zur Zeit nicht beabsichtigt und daher auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Sollte in ferner Zukunft die Absicht bestehen, diese Straßenführung zu realisieren, wären genauere Planungen unter Berücksichtigung der bestehenden Situation und die Aufstellung eines gesonderten Bebauungsplanes erforderlich. Im Rahmen dieses Verfahrens wäre dann erneut die Öffentlichkeit und damit auch der Bezirksverband der Kleingärtner zu beteiligen.   

 

 Den Inhalten der Stellungnahme wird nicht gefolgt.

 


 

6.        SEWAG Netze GmbH, Lennestraße 2, 588507 Lüdenscheid mit den Schreiben vom 05.04.2007 und 12.10.2007

___________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zwischenzeitlich haben bereits mehrere Gespräche mit Vertretern der SEWAG stattgefunden, damit die Belange des Versorgungsunternehmens in die Straßenplanung mit einfließen. Berücksichtigt sind auch die angesprochenen 10 kV-Stationen und die Gasdruckregelstation in der Weidestraße (liegt im 2. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung).  Der Zugang zu diesen Stationen ist gewährleistet. Für die 10 kV-Station Dieckstraße ist ein neuer Standort im Bereich der geplanten Schallschutzwand vorgesehen. Die Festsetzung von Leitungstrassen ist nur an einer Stelle im Bereich Dieckstraße (Private Verkehrsfläche) erforderlich, weil  der Bebauungsplan ansonsten im Bereich der zu verlegenden Leitungen öffentliche Flächen festsetzt. Der Umgang mit Altlasten ist über eine textliche Festsetzung geregelt.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.


 

7.   Unitymedia NRW GmbH (ehemals Ish NRW), Königsallee 178a, 44799 Bochum

mit den Schreiben vom 4.4.2007 und 14.9.2007

___________________________________________________________________

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Belange des Leitungsträgers werden berücksichtigt.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird gefolgt.

 


 

8.   Ruhrfischereigenossenschaft, Postfach 320230, 45246 Essen mit  den Schreiben vom 25.04.2007 und 16.10.2007

___________________________________________________________________

 

Stellungnahme der Verwaltung 

 

Im Rahmen der wasserwirtschaftlichen und finanziellen Untersuchungen wurden verschiedene Varianten untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass unabhängig von der wünschenswerten Beseitigung des VARTA-Wehres im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens die Beseitigung des Wehres an der Weidestraße aus Gründen des Hochwasserschutzes ausreichend ist.  Weil das VARTA-Wehr außerhalb des Bebauungsplangebietes liegt, bleibt die Beseitigung einem anderen Verfahren vorbehalten. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die beiden genannten Wehranlagen bereits seit Jahren als fischdurchgängig anzusehen sind, da sie auf einem Teil der Wehrbreite zur Rampe umgebaut worden sind. Dennoch ist durch den geplanten Rückbau des Wehres Weidestraße eine wünschenswerte Verbesserung des Gewässers zu erwarten.

 

Einzelheiten der ökologischen Gestaltung, wie die angesprochenen Störsteine etc., werden im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens geklärt.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird teilweise gefolgt.

 


 

9.        Stadtentwässerung Hagen (SEH), Postfach 4249, 58042 Hagen mit dem Schreiben vom 02.04.2007

___________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zur Zeit finden Gespräche mit den Ver- und Entsorgern statt, um deren Belange bei der anstehenden Straßenausbauplanung zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist die Lage der öffentlichen Entwässerungsanlagen bereits abgestimmt worden. Für den linksseitigen Teil der Ennepe, der sogenannten VARTA-Insel, liegt der Anschlusspunkt für die Kanalisation fest. Für den rechtsseitigenTeil zwischen der Bahnhofshinterfahrung und der Bebauung Wehringhauser Straße 56 – 80 ist die Festlegung von Anschlusspunkten im Rahmen der Straßenbaumaßnahme nicht notwendig, weil die Entwässerung dieser Fläche über die Kanalanlagen in der Wehringhauser Straße erfolgen kann. 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird  gefolgt.

 


 

10.        Untere Landschaftsbehörde (ULB), Stadt Hagen mit den Schreiben vom 24.10.2007 und 17.07.2008

___________________________________________________________________

 

 

Stellungnahme der Verwaltung  zu dem Schreiben vom 24.10.2007

Die Anregungen des Landschaftsbeirates und insbesondere des Herrn Thiel zur Avifauna sind berücksichtigt worden. Sie sind im Erläuterungsbericht zum landschaftspflegerischen Begleitplan und in der Karte 3 als Maßnahmen M 8 beschrieben. Diese Inhalte sind auch Gegenstand des Wasserrechtsverfahrens nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen erfolgen in den erforderlichen Ausführungsplänen.

 

Die Art der Bepflanzung auf den Grünmaßnahmenflächen sind entsprechend der Restriktionen für Altlastenflächen mittlerweile angepasst worden.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung  zu dem Schreiben vom 17.07.2008

Die „Artenschutzrechtliche Prüfung“ wurde aufgrund der Anregung der ULB überarbeitet.

 

Entsprechend der Anregung sind jetzt die vorgesehenen Fledermauskästen im Landschaftspflegerischen Begleitplan unter arterhaltende Maßnahmen (M 8) aufgeführt.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahme wird gefolgt.

 


 

11.        Untere Denkmalbehörde, Stadt Hagen mit den  Schreiben vom 30.03.2007 und 16.10.2007

___________________________________________________________________

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Bei der Straßenplanung wurde darauf geachtet, dass nur wenige Flächen des Parks im Umfeld der Villa Post in Anspruch genommen werden müssen. Da eine Verschiebung der Straßentrasse nach Osten aufgrund der vorhandenen Häuserzeile Wehringhauser Straße 23 bis 43 nicht erfolgen kann, ist eine geringfügige Inanspruchnahme der Grünfläche unvermeidbar. Hierbei handelt sich jedoch nur um eine  ca. 2 m breite und 10 m lange Fläche für die Busspur und um einen Fußweg, der anstatt entlang der Fahrbahn um den Traufenbereich einer Buche geführt wird. Die Führung des Fußweges auf dem Grundstück der Villa Post ist erforderlich, damit der stadtbildprägende Baum erhalten bleiben kann.

 

Zudem sieht die Planung eine Vergrößerung der Parkanlage durch die Einbeziehung der aufzugebenden Weidestraße und des Betriebsgrundstücks der ehemals ansässigen Fa. VARTA vor, so dass die Belange des Denkmalschutzes zurückgestellt werden können. Diese Flächen liegen in dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8/07 für den zweiten Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung.

 

 

Den Inhalten der Stellungnahmen wird nicht gefolgt.

 


 

12.        Fa. Hawker GmbH  vertreten von Rechtsanwalt Dr. Fleckenstein mit dem Schreiben vom 17.10.2007

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Stellungnahme der Verwaltung

 

Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche zum Grunderwerb mit Herrn Dr. Fleckenstein und mit Vertretern der Firma Enersys - Hawker stattgefunden. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch die städtebaulichen Inhalte der og. Stellungnahme erörtert.

 

Zu 1)

Der Inhalt dieses Absatzes betrifft den Grunderwerb und nicht die Inhalte des Bebauungsplanes.

Zur Klarstellung:

Der Erwerb des Bürogebäudes Dieckstraße 42 (ehemals SEH-Standort) durch die Stadt ist alleiniger Wunsch der Firma Hawker und nicht der Verwaltung.

 

 

Zu 2a - c)

 

Die Zu- und Abfahrtssituation wurde von dem beauftragten Verkehrsplaner eingehend untersucht und entsprechend im Straßenentwurf berücksichtigt. Die Kurvenradien und Fahrbahnbreiten sind so dimensioniert, dass der Anlieferungsverkehr auch mit Lastzügen ohne Behinderungen durchgeführt werden kann. Dies gilt ebenso für die Zufahrt mit Feuerwehrfahrzeugen. Durch die Anordnung von zwei Wartezonen können wie bisher 5 Lastzüge auf die Abfertigung warten. Die zweite Wartezone für 2 LKW ist weiter als bisher vom Haupttor entfernt. Von hier aus besteht zu dem Pförtner keine direkte Sichtbeziehung. Die Verständigung kann aber z.B. über Mobilfunk erfolgen.

 

Zu 2d)

Weil durch den Verlauf der Bahnhofshinterfahrung über den Platz an der Dieckstraße die hier bestehenden Mitarbeiterstellplätze der Fa. Enersys vollständig entfallen werden, ist ein Ersatz in akzeptabler Entfernung zu dem Firmengelände erforderlich. Die Lage der Ersatzstellplätze für die Fa. Enersys steht zu Zeit noch nicht fest. Angesprochen wurden zusätzlich zur VARTA-Insel der Fa. Invensys auch der Parkplatz der SEWAG an der nördlichen Seite der Wehringhauser Straße in Verbindung mit den angrenzenden Grundstücken Wehringhauser Straße 114 bis 118 und das im Eigentum der Stadt befindliche Schlachthofgelände. Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen.

 

Zu 2e)

Um die Auswirkungen der geplanten Straße auf die vorhandene Bebauung zu prüfen, ist ein Gutachten nach der Verkehrslärmschutzverordnung erstellt worden. In dem Gutachten sind die Gebäude aufgelistet, an deren Fassaden dem Grunde nach die Anspruchsvoraussetzungen für passive Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden, da dort die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden können. Entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan bedarf es hierzu nicht, weil die Betroffenen bereits kraft Gesetzes einen Anspruch auf passiven Schallschutz haben. In der Begründung in dem Abschnitt  „10.2.1 Schutzgut Mensch – Lärmschutz wird auf die Lärmuntersuchung eingegangen und darauf hingewiesen, dass Einzelheiten dem Lärmgutachten zu entnehmen sind. Herr Dr. Fleckenstein hat zwischenzeitlich ein Gutachten von der Verwaltung erhalten.

 

Zu 2f)

Der bestehende Brunnen der Fa. Hawker befindet sich oberhalb des VARTA-Ennepewehres. Wenn das Wehr erhalten bleibt, kann davon ausgegangen werden, dass eine Beeinträchtigung des Brunnens durch den Rückbau des Wehres an der Weidestraße und der damit verbundenen möglichen Grundwasserabsenkung in diesem Bereich nicht erfolgt. Die Schleifung des VARTA-Wehres ist nicht im Rahmen dieses Verfahrens beabsichtigt.

 

Den Inhalten der Stellungnahme zu 2a bis 2f wird gefolgt.

 


 

13.    Schreiben vom 12.10.2007  von Anwohnern der  Wehringhauser Straße

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Stellungnahme der Verwaltung zu dem Schreiben vom 12.10.2007

Der angesprochene Bereich zwischen der Bahnhofshinterfahrung und der Straßenrandbebauung Wehringhauser Straße 56 bis 80 liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTA. Sollte für diese Gewerbebrachfläche ein eigener Bebauungsplan aufgestellt werden, so würde das Schreiben als Stellungnahme für das neue Verfahren gewertet.  

 

 

 

Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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27.08.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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28.08.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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02.09.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen