Beschlussvorlage - 0447/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 KJHGhier: "Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
22.06.2004
|
Sachverhalt
Der
Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V., 58089 Hagen
beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 KJHG.
Nach § 75
Abs. 1 KJHG dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur dann anerkannt werden:
-
wenn
sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig sind,
-
gemeinnützige
Ziele verfolgen,
-
aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande sind und
-
die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Aufgabe und
Ziel des Fördervereins Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V. ist
seit 1995 die Betreuung von Schülern/innen an Hagener Grundschulen im Rahmen
der verlässlichen Grundschule und des Landesprogrammes 13+.
Die
Betreuungsmaßnahmen sind nach einer vorherigen Bedarfsermittlung mittels
Abfrage der Eltern an insgesamt 24 Hagener Grundschulen installiert worden und
werden von ca. 750 Kindern genutzt.
Die
Betreuungen finden in der Zeit von 7:30 Uhr bis ca. 9:00 Uhr, sowie mittags von
ca. 11:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr in geeigneten schulischen Räumlichkeiten statt.
An je einer Grundschule wird bis 14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr betreut.
Die Kosten
variieren abhängig von den Betreuungszeiten, der Anzahl der Geschwister und der
Mitgliedschaft der Eltern zwischen 25,00 und 72,50 pro Monat.
Zu den
Angeboten des Vereins gehören zur Zeit im Rahmen der gesicherten Grund-
schulbetreuung
13+:
-
verlässliche
Betreuung der Schüler/innen
-
pädagogische
Begleitung parallel zum Unterricht
-
Hausaufgabenbetreuung
-
tägliches
Spielen und Basteln mit Kindern aus den Klassen
-
Betreuung
durch qualifizierte Kräfte
-
Kooperation
mit Lehrern/innen der jeweiligen Grundschule
Konkrete
Ziele der Gruppenarbeit mit den Kindern sind:
-
Erleichterung
des Übergangs vom Kindergarten zur Schule
-
Sozialverhalten
im Umgang mit anderen Kindern einüben
-
Gruppengefühl
entwickeln
-
Konflikt-
und Kommunikationsfähigkeit fördern
Darüber
hinaus bietet die Grundschulbetreuung
den Müttern und Vätern
an den
einzelnen Grundschulen die Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung der
Kinder während des gesamten Schultages.
Der
Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V., 58089 Hagen
erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich, die Voraussetzungen für die
öffentliche Anerkennung.
Die
Zuständigkeit des Jugendamtes für die öffentliche Anerkennung des o.g. Vereins
ergibt sich aus § 25 AG KJHG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
| ||||
|
2
|
(wie Dokument)
| ||||
|
3
|
(wie Dokument)
|
