Beschlussvorlage - 0447/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der “Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V.” wird gemäß § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Der “Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V.”, 58089 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 KJHG.

 

Nach § 75 Abs. 1 KJHG dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur dann anerkannt werden:

 

-                     “wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig sind,

 

-                     gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

-                     aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

-                     die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.”

 

Aufgabe und Ziel des “Fördervereins Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V.” ist seit 1995 die Betreuung von Schülern/innen an Hagener Grundschulen im Rahmen der “verlässlichen Grundschule” und des Landesprogrammes 13+.

 

Die Betreuungsmaßnahmen sind nach einer vorherigen Bedarfsermittlung mittels Abfrage der Eltern an insgesamt 24 Hagener Grundschulen installiert worden und werden von ca. 750 Kindern genutzt.

 

Die Betreuungen finden in der Zeit von 7:30 Uhr bis ca. 9:00 Uhr, sowie mittags von ca. 11:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr in geeigneten schulischen Räumlichkeiten statt. An je einer Grundschule wird bis 14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr betreut.

Die Kosten variieren abhängig von den Betreuungszeiten, der Anzahl der Geschwister und der Mitgliedschaft der Eltern zwischen 25,00 € und 72,50 € pro Monat.

 

Zu den Angeboten des Vereins gehören zur Zeit im Rahmen der gesicherten Grund-

schulbetreuung 13+:

 

-                     verlässliche Betreuung der Schüler/innen

-                     pädagogische Begleitung parallel zum Unterricht

-                     Hausaufgabenbetreuung

-                     tägliches Spielen und Basteln mit Kindern aus den Klassen

-                     Betreuung durch qualifizierte Kräfte

-                     Kooperation mit Lehrern/innen der jeweiligen Grundschule

 

 

Konkrete Ziele der Gruppenarbeit mit den Kindern sind:

 

-                     Erleichterung des Übergangs vom Kindergarten zur Schule

-                     Sozialverhalten im Umgang mit anderen Kindern einüben

-                     Gruppengefühl entwickeln

-                     Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit fördern

 

Darüber hinaus bietet  die Grundschulbetreuung den Müttern und Vätern

an den einzelnen Grundschulen die Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung der Kinder während des gesamten Schultages.

 

Der “Förderverein Elterninitiative für Schulbetreuung (FEIFS) e.V.”, 58089 Hagen erfüllt, wie aus beiliegender Satzung ersichtlich, die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung.

 

Die Zuständigkeit des Jugendamtes für die öffentliche Anerkennung des o.g. Vereins ergibt sich aus § 25 AG KJHG.

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.06.2004 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen