Beschlussvorlage - 0630/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag: Moschee in ehemaligem Kantinengebäude auf dem Grundstück Eckeseyer Straße 36a zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Für das Grundstück Fehrbelliner Straße 36a liegt der Verwaltung nunmehr der Nutzungsänderungsantrag: Moschee in ehemaligem Kantinengebäude auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 36a vor.

 

Baugesuchskonferenz vom 10.7.2008

 

Zum Planungsrecht:

 

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/00 (519) „Fehrbelliner Straße“. Die Bürgeranhörung wurde durchgeführt.

Das Grundstück ist z.Z. hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. MI (Mischgebiet) zu beurteilen.

 

Mit Beschluss vom 4.12.2007 wurde die Verwaltung gebeten, das Umzugsvorhaben der Islamischen Gemeinschaft e.V. von der Boeler Straße zur Fehrbelliner Straße zu unterstützen.(Vorlage-Nr.:1022/2007)

 

Auf die Bauvoranfrage vom 19.10.2007 wurde mit Schreiben vom 7.12.2007 der Vorbescheid erteilt.

 

Der vorliegende Nutzungsänderungsantrag wird somit auch genehmigt.

 

Die Stellplätze sind auf dem eigenen Grundstück noch nachzuweisen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen