Beschlussvorlage - 0630/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderungsantrag: Moschee in ehemaligem Kantinengebäude auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße 36aGemarkung Eckesey, Flur 16, Flurstück 214
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.08.2008
|
Sachverhalt
Begründung
Für das Grundstück
Fehrbelliner Straße 36a liegt der Verwaltung nunmehr der Nutzungsänderungsantrag:
Moschee in ehemaligem Kantinengebäude auf dem Grundstück Fehrbelliner Straße
36a vor.
Baugesuchskonferenz vom
10.7.2008
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1/00 (519)
„Fehrbelliner Straße“. Die Bürgeranhörung wurde durchgeführt.
Das Grundstück ist z.Z.
hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. MI (Mischgebiet) zu
beurteilen.
Mit Beschluss vom
4.12.2007 wurde die Verwaltung gebeten, das Umzugsvorhaben der Islamischen
Gemeinschaft e.V. von der Boeler Straße zur Fehrbelliner Straße zu
unterstützen.(Vorlage-Nr.:1022/2007)
Auf die Bauvoranfrage vom
19.10.2007 wurde mit Schreiben vom 7.12.2007 der Vorbescheid erteilt.
Der vorliegende
Nutzungsänderungsantrag wird somit auch genehmigt.
Die Stellplätze sind auf
dem eigenen Grundstück noch nachzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
418,1 kB
|
