Beschlussvorlage - 0604/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den im Betreff genannten Nutzungsänderungsantrag:

Geplantes Vereinshaus bzw. Gebetsraum mit kulturellen Aktivitäten in ehem. Textilladen  zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Auf dem Grundstück Boeler Straße 55gibt es folgenden Nutzungsänderungsantrag:

Geplantes Vereinshaus bzw. Gebetstraum mit kulturellen Aktivitäten in ehem. Textilladen.

 

Baugesuchskonferenz vom 29.5.2008.

 

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB i.S. WA (allgemeines Wohngebiet) zu beurteilen.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

Nach § 4 Abs. 2 Satz 3 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) sind Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zurückgezogen