Beschlussvorlage - 0506/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederbesetzung des Schiedsamtsbezirks 3(Fleyer Viertel, Eppenhausen, Emst)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.08.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Da die bisher amtierende Schiedsperson ihr Amt
niederlegt, wurde der Schiedsamtsbezirk 3 neu ausgeschrieben.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Siegfried Piotrowski zu wählen, da er auf Grund seiner
bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.
Begründung
Das
Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.
Die
bisher amtierende Schiedsperson möchte ihr Amt niederlegen.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und
3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 (
GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Ersten Teils des
Gesetzes vom 3. Mai 2005 ( GV. NRW. S. 498 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk
eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die
Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die
Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen
Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die
Grenzen des Schiedsamtsbezirks 3 stimmen im Wesentlichen mit denen des
Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist
daher gegeben.
Nach § 2 des
Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der
Bestimmung nicht sein, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter
nicht besitzt oder
- unter Betreuung steht.
Nach Abs. 3 soll
Schiedsperson nicht sein, wer
- das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat
- in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz
hat
- durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Zudem
soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder
wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Fraktionen im Rat der Stadt
Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner
und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 07.04.08
gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks
2 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen,
dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 3 ( Fleyer
Viertel, Eppenhausen, Emst ) gesucht werden.
Es liegen folgende Bewerbungen vor:
1.
2.
3.
Entsprechend den
Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den
Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner
und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 16.05.08
unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer
Schiedsperson für den Bezirk 3 Stellung zu nehmen.
Die
Bezirksvereinigung Hagen des BDS hat sich in ihrem Schreiben vom 18.05.08 für
keinen der Bewerber ausgesprochen und überlässt die Entscheidung der
Bezirksvertretung Hagen-Mitte.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Siegfried Piotrowski wählen, da er auf Grund seiner
bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.

26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, als Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk Nr. 3
Herrn
Siegfried Piotrowski
zu wählen.
Wahlergebnis:
Herr Klaus Boecker: 3
Stimmen
Herr Martin Buchelt: 0
Stimmen
Herr Siegfried Piotrowski: 14 Stimmen
Enthaltungen: 1
Stimme
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.09.2008