Beschlussvorlage - 0506/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3 Herrn Siegfried Piotrowski zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.09.08

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Da die bisher amtierende Schiedsperson ihr Amt niederlegt, wurde der Schiedsamtsbezirk 3 neu ausgeschrieben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Siegfried Piotrowski zu wählen, da er auf Grund seiner bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.

 

Begründung

 

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

Die bisher amtierende Schiedsperson möchte ihr Amt niederlegen.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 ( GV. NRW. S. 498 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 3 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

  1. die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

  1. unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

  1. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

  1. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit Schreiben vom 07.04.08 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 2 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks 3 ( Fleyer Viertel, Eppenhausen, Emst ) gesucht werden.

 

Es liegen folgende Bewerbungen vor:

 

1.

2.

3.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 16.05.08 unter Bekanntgabe der Bewerber Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 3 Stellung zu nehmen.

Die Bezirksvereinigung Hagen des BDS hat sich in ihrem Schreiben vom 18.05.08 für keinen der Bewerber ausgesprochen und überlässt die Entscheidung der Bezirksvertretung Hagen-Mitte.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Siegfried Piotrowski wählen, da er auf Grund seiner bisherigen ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Aufgabe geeignet erscheint.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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26.08.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt, als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 3

 

Herrn Siegfried Piotrowski

 

zu wählen.

 

Wahlergebnis:

Herr Klaus Boecker:                         3 Stimmen

Herr Martin Buchelt:                          0 Stimmen

Herr Siegfried Piotrowski:           14 Stimmen

Enthaltungen:                         1 Stimme

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis: 01.09.2008