Beschlussvorlage - 0589/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Herrn Karl-Hermann Kliewe zum Mitglied des Aufsichtsrates der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we als Mitglied für den Aufsichtsrat der ha.ge.we im Wege der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates Herrn Karl-Hermann Kliewe vorbehaltlich der Änderung des Gesellschaftsvertrages vorschlägt.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesen Beschluss zu fassen.
Der Beschluss ist bis zum 20.06.2008 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt
Begründung
Gemäß
§ 9 des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we besteht der Aufsichtsrat aus 11
Mitgliedern. Zehn Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Hagen
entsandt.
Die
Amtsdauer dieser zehn entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der
Entsendung neuer Aufsichtsratsmitglieder; diese soll unverzüglich nach den
Wahlen zum Rat der Stadt Hagen erfolgen.
Ein
weiteres Aufsichtsratsmitglied ist derzeit aus den Reihen der
Minderheitsgesellschafter von der Gesellschafterversammlung für die Amtsdauer
zu wählen, die der Amtszeit der o. g. Aufsichtsratsmitglieder entspricht.
Ersatzbestellung oder Ersatzwahl für ausgeschiedene Mitglieder beschränken sich
auf die restliche Amtsdauer der Ausgeschiedenen.
Gemäß
Antrag zur Tagesordnung der Gesellschafterin G.I.V. mbH soll als Nachfolger für
das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Ivo Grünhagen (als Vertreter der
Minderheitsgesellschafterin Hagener Straßenbahn AG), Herr Karl-Hermann Kliewe
als Vertreter der Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft für Immobilien und
aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH zum Aufsichtsrat der Hagener
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH bestellt werden.
Die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages wird in der
Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 20.06.2008 (vgl. auch Ratsvorlage
Drucksachen-Nr. 0551/2008) vorbehaltlich der Beendigung des
kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens beschlossen. § 9.3 des
Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we soll nun dahingehend geändert werden, dass
ein weiteres Aufsichtsratsmitglied aus den Reihen der Gesellschafter zu wählen
ist.
Gemäß
§ 13 des Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH unterliegt die Benennung von
Mitgliedern für den Aufsichtsrat oder das entsprechende Organ eines
Beteiligungsunternehmens (hier der ha.ge.we) der Gesellschafterversammlung. Da
die Stadt Hagen Alleingesellschafterin der G.I.V. mbH ist, ist somit ein
entsprechender Gesellschafterbeschluss erforderlich.
Regelmäßig
werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu
der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der
Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d.
h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
