Beschlussvorlage - 0589/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin           beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung         der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we als Mitglied            für den Aufsichtsrat der ha.ge.we im Wege der Nachwahl in die laufende   Amtsperiode des Aufsichtsrates Herrn Karl-Hermann Kliewe vorbehaltlich der           Änderung des Gesellschaftsvertrages vorschlägt.

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen      Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesen Beschluss          zu fassen.

 

 

Der Beschluss ist bis zum 20.06.2008 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we besteht der Aufsichtsrat aus 11 Mitgliedern. Zehn Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadt Hagen entsandt.

Die Amtsdauer dieser zehn entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Entsendung neuer Aufsichtsratsmitglieder; diese soll unverzüglich nach den Wahlen zum Rat der Stadt Hagen erfolgen.

Ein weiteres Aufsichtsratsmitglied ist derzeit aus den Reihen der Minderheitsgesellschafter von der Gesellschafterversammlung für die Amtsdauer zu wählen, die der Amtszeit der o. g. Aufsichtsratsmitglieder entspricht. Ersatzbestellung oder Ersatzwahl für ausgeschiedene Mitglieder beschränken sich auf die restliche Amtsdauer der Ausgeschiedenen.

 

Gemäß Antrag zur Tagesordnung der Gesellschafterin G.I.V. mbH soll als Nachfolger für das ausscheidende Aufsichtsratsmitglied, Herrn Ivo Grünhagen (als Vertreter der Minderheitsgesellschafterin Hagener Straßenbahn AG), Herr Karl-Hermann Kliewe als Vertreter der Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH zum Aufsichtsrat der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH bestellt werden.

 

Die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages wird in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 20.06.2008 (vgl. auch Ratsvorlage Drucksachen-Nr. 0551/2008) vorbehaltlich der Beendigung des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens beschlossen. § 9.3 des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we soll nun dahingehend geändert werden, dass ein weiteres Aufsichtsratsmitglied aus den Reihen der Gesellschafter zu wählen ist.

 

Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH unterliegt die Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat oder das entsprechende Organ eines Beteiligungsunternehmens (hier der ha.ge.we) der Gesellschafterversammlung. Da die Stadt Hagen Alleingesellschafterin der G.I.V. mbH ist, ist somit ein entsprechender Gesellschafterbeschluss erforderlich.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen