Beschlussvorlage - 0219/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.An Stelle des bisherigen Ausländerbeirates soll künftig ein “Integrationsrat” gebildet werden.

Ihm sollen 10 Migranten und je 1 Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören.

 

In Abwandlung des Vorschlages des Ausländerbeirates (siehe Anlage 3!) ist sicherzustellen,

dass alle grundsätzlichen finanz- und personalwirtschaftlichen Regelungen der Stadt Hagen berücksichtigt werden.

 

In personellen Fragen soll der “Integrationsrat” vor einer Besetzung der Geschäftsführerstelle gehört werden. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf Personalentscheidungen bleibt ausgeschlossen.

 

Aus Kostengründen bleibt eine Briefwahl zunächst ausgeschlossen.

 

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis für das in der Vorlage dargestellte Modell “Integrationsrat” die Zulassung gem. §126, Abs.1 GO beim Innenministerium zu beantragen.

 

 

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorarbeiten für einen Integrationsrat zeitgerecht einzuleiten.

 

 

4. Nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Innenministerium ist dem Rat ein Satzungsentwurf für den Integrationsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

Im Herbst 2004 steht nach § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) die Neuwahl des Ausländerbeirates an. Nach § 27 Abs. 2 findet die Wahl spätestens innerhalb von 8 Wochen nach der Wahl des Rates statt.

 

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (IM) hat einen einheitlichen Wahltermin für die Ausländerbeiratswahlen bisher nicht festgelegt. Es ist aber denkbar, dass er in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden einen Wahltermin vorschlägt. Dies könnte nach inoffizieller Verlautbarung evtl. der 21. 11. 2004 sein.

Nachdem der IM drei Städten in NRW für die derzeit noch laufende Legislaturperiode die Genehmigung für von dem § 27 GO abweichende Beiratsmodelle gegeben hatte und inzwischen ein wissenschaftlicher Ergebnisbericht über die Modellversuche in Solingen und Duisburg vorliegt, stellt sich in vielen Kommunen die Frage, wie diese Erfahrungen genutzt werden können.

 

Der IM hat deshalb für die Kommunen “Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte oder anders organisierter Gremien zur Beteiligung von Migranten und Migrantinnen nach § 126 GO” erarbeitet und an die Kommunen übersandt (siehe Anlage 1!).

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Hagen hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Frage beschäftigt, wie seine Arbeit effektiver gestaltet werden kann und wie eine bessere Einbindung in die kommunalpolitischen Abläufe sichergestellt werden kann.

 

In seiner Sitzung am 27. 11. 2003 hat der Beirat sich noch einmal intensiv mit der Frage befasst und den folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

“Der Ausländerbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt, in der nächsten Wahlperiode einen > Integrationsrat < nach dem von der Landesarbeitsgemeinschaft der Migrantenvertretungen (LAGA) vorgeschlagenen Modell zu bilden und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen und das dafür notwendige Genehmigungsverfahren nach § 126 GO ( Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung) einzuleiten.”

 

Der Ausländerbeirat legt Wert darauf, dass die in Urwahl gewählten Migrantenvertreter in dem neu zu bildenden Gremium die Mehrheit behalten.

 

 

Ergänzende Erläuterungen:

1.

§ 27 der GO legt fest, dass in Gemeinden mit mindestens 5000 ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat zu bilden ist. Er regelt die Dauer der Legislaturperiode und die Größe des Ausländerbeirates, sowie das Wahlverfahren.Er legt fest, wer wählen kann und wer wählbar ist. Die Rechtsstellung der Mitglieder und der Aufgabenkreis des Ausländerbeirates werden ebenfalls festgelegt.

 

Der Ausländerbeirat der Stadt Hagen ist nach § 27 GO im September 1999 gewählt worden.

Da die GO unverändert gilt, und nach einer aktuellen Entscheidung des Landtages auch nicht verändert wird, ist im Jahr 2004 wieder ein Ausländerbeirat nach § 27 zu wählen.

 

2.

Der §126 GO steht unter der Überschrift “Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung (Experimentierklausel)”. Wie einleitend erwähnt, haben drei große Kommunen in der noch laufenden Legislaturperiode andere Modelle als das des herkömmlichen Ausländerbeirates erprobt.

 

3.

Die Experimentierklausel der GO gilt weiterhin. Das Land NRW hat den Kommunen für die kommende Legislaturperiode Handlungsempfehlungen gegeben für den Fall, dass Kommunen eine andere als die herkömmliche Form des Ausländerbeirates bilden wollen.

 

Unter der Überschrift ”Anderes Gremium (an Stelle des Ausländerbeirates nach § 27 GO) gemäß §126 GO” macht das Land deutlich, dass der Rat –nach Anhörung des Ausländerbeirates – ein Verfahren gemäß §126 GO zur Bildung eines anderen Gremiums an Stelle des Ausländerbeirates einleiten kann.

 

Vertreter des IM haben am 17. 11. 2003 auf einer Geschäftsführertagung der Ausländerbeiräte bei der LAGA in Düsseldorf zu dieser Thematik referiert und deutlich gemacht, dass ein Einvernehmen zwischen Verwaltungsleitung, Ausländerbeirat und Rat für die Einleitung dieses Verfahrens Vorbedingung ist.

 

Denkbar ist nach den Handlungsempfehlungen des IM

 

Die Abwandlung des Beiratsmodells nach § 27 GO

Dies bedeutet, dass zu den gewählten Migranten auch vom Rat gewählte Ratsmitglieder hinzukommen können. Dabei darf das Gepräge des Beirates als eines Gremiums der Migranten nicht verändert werden. Ebenso darf die Kompetenz der Politikberatung und Interessenvertretung nicht verändert werden.

 

Die Abwandlung des Ausschussmodells gemäß § 58 GO

Der Ausschuss ist ein Gremium des Rates, wird aus den vom Rat gewählten Ratsmitgliedern gebildet, unter Wahrung der politischen Repräsentanz, wie sie im Rat besteht. Das Gremium wird ergänzt um die vom Rat gewählten sachkundigen Bürger und sachkundigen Einwohner. – Es treten die direkt gewählten Migrantenvertreter hinzu. Die Zahl der Ratsmitglieder übertrifft die der Migrantenvertreter.

 

 

Als weiteres Modell kommt der von der LAGA vorgeschlagene

Integrationsrat (siehe Anlage2!) hinzu.

Der Vorschlag  basiert auf einem langen Willensbildungsprozess innerhalb der LAGA. Er verbindet die Abwandlung des Ausländerbeirates §27 GO mit zusätzlichen Vorschlägen.

So soll zum Beispiel eingeführt werden:

·        eine persönliche Stellvertreterregelung

·        die Möglichkeit der Briefwahl

·        Beteiligung bei der Besetzung von Stellen im Bereich der Migrationsarbeit

·        aktives Wahlrecht für in den letzten 10 Jahren vor der Wahl Eingebürgerte

·        die Verfügung über den Einsatz von Haushaltsmitteln (Nach Maßgabe des Rates)

 

Der “Musterantrag” der LAGA zur Beantragung eines Integrationsrates sowie ein vom Hagener Ausländerbeirat erarbeiteter konkreter Vorschlag (siehe Anlage 3!) zur Ausgestaltung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Einige Städte in NRW haben einen Antrag auf Genehmigung des Modells in der von der LAGA vorgeschlagenen oder modifizierter Form beim Land NRW gestellt. Die Vertreter des IM haben signalisiert, dass dieses Modell ebenfalls genehmigungsfähig sein kann

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umwandlung des Ausländerbeirates in einen Integrationsrat sollte kostenneutral sein.

Deshalb ist nicht vorgesehen, eine Briefwahl zu ermöglichen.

 

Ebenfalls aus Kostengründen sollte dem Wunsch des Ausländerbeirates auf eine Besetzung des neuen Gremiums mit 14 Migranten und 7 Ratsvertretern nicht gefolgt werden.

 

Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden als sachkundige Einwohner vergütet. Sie erhalten ein Sitzungsgeld von 29,00 € und in der Regel ein Viererticket für den Bus (Stadtgebiet, für 2 Sitzungen).

Ratsmitglieder erhalten statt eines Sitzungsgeldes eine monatliche Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus erhalten sie Fahrtkostenentschädigung in Höhe von 0,29€/km bei Benutzung eines PKW.

Nach der gültigen Hauptsatzung der Stadt Hagen werden je nach Berufsgruppe zwischen 8,00€ und 25,00€ je Stunde geltend gemacht und abgerechnet.

 

Zur Zeit besteht der Ausländerbeirat aus 15 Mitgliedern.

Bei einer Besetzung mit 21 (14:7) Mitgliedern würde sich die Menge der Sitzungsgeldempfänger um eine Person verringern, es würden aber zusätzliche Kosten dadurch entstehen, dass die neu hinzugekommenen 7 Ratsmitglieder Ansprüche auf Verdienstausfallentschädigung geltend machen können.

 

Es empfiehlt sich deshalb, unter Beibehaltung einer deutlichen Mehrheit auf der Migrantenseite die Besetzung mit 10 in Urwahl gewählten Migranten und je einem (einer) Vertreter(in) der Ratsfraktionen.

 

Das Gremium würde annähernd die gleiche Größe behalten. Die hierdurch entstehenden Veränderung  der Kosten ist zu vernachlässigen

 

Der Ausländerbeirat bedient sich einer Geschäftsstelle. Diese steht auch dem neuen Gremium zur Verfügung. Insoweit sind hier keine Mehrkosten zu erwarten.

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.06.2004 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden von der Verwaltungsvorlage abweichenden Beschluss (Änderung in fett):

Zusätzlich empfiehlt der Sozialausschuss, dass im HFA und RAT über die Möglichkeit der Kosten neutralen Briefdirektwahl beraten und entschieden wird. Damit ist gemeint, dass die Migranten nicht nur an einem Tag in den Bürgerämtern persönlich ihre Stimme abgeben können. Dazu soll die Verwaltung bis zur Sitzung des HFA Informationen zusammenstellen.

 

1.An Stelle des bisherigen Ausländerbeirates soll künftig ein “Integrationsrat” gebildet werden.

Ihm sollen 14 Migranten und je 1 Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören.

 

In Abwandlung des Vorschlages des Ausländerbeirates (siehe Anlage 3!) ist sicherzustellen,

dass alle grundsätzlichen finanz- und personalwirtschaftlichen Regelungen der Stadt Hagen berücksichtigt werden.

 

In personellen Fragen soll der “Integrationsrat” vor einer Besetzung der Geschäftsführerstelle gehört werden. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf Personalentscheidungen bleibt ausgeschlossen.

 

Aus Kostengründen bleibt eine Briefwahl zunächst ausgeschlossen.

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis für das in der Vorlage dargestellte Modell “Integrationsrat” die Zulassung gem. §126, Abs.1 GO beim Innenministerium zu beantragen.

 

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorarbeiten für einen Integrationsrat zeitgerecht einzuleiten.

 

4. Nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Innenministerium ist dem Rat ein Satzungsentwurf für den Integrationsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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01.07.2004 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      An Stelle des bisherigen Ausländerbeirates soll künftig ein “Integrationsrat” gebildet werden. Ihm sollen 14 Migranten und je 1 Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören.

In Abwandlung des Vorschlages des Ausländerbeirates (siehe Anlage 3!) ist sicherzustellen, dass alle grundsätzlichen finanz- und personalwirtschaftlichen Regelungen der Stadt Hagen berücksichtigt werden.

In personellen Fragen soll der “Integrationsrat” vor einer Besetzung der Geschäftsführerstelle gehört werden. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf Personalentscheidungen bleibt ausgeschlossen.

Aus Kostengründen bleibt eine Briefwahl zunächst ausgeschlossen.

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis für das in der Vorlage dargestellte Modell “Integrationsrat” die Zulassung gem. §126, Abs.1 GO beim Innenministerium zu beantragen.

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorarbeiten für einen Integrationsrat zeitgerecht einzuleiten.

4.      Nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Innenministerium ist dem Rat ein Satzungsentwurf für den Integrationsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 16

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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15.07.2004 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen