Beschlussvorlage - 0581/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Der nach Vorlage des Jahresabschlusses 2007 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 8.893.104,43 € wird nach § 28 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz in Höhe von EUR 7.559.138,77 der Sicherheitsrücklage zugeführt und des Weiteren in Höhe von EUR 1.333.965,66 € (ausschüttungsfähiger Brutto-Anteil) an die Stadt Hagen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.

 

2.   Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Vorstand) wird Entlastung nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz erteilt.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.09.2008.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit der Vorlage soll der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen sowie über die Entlastung der Organe gefasst werden.

 

 

Begründung

 

 
Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2007 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung am 07.05.2008 festgestellt worden.

 

Der Jahresabschluss 2007 weist einen Überschuss in Höhe von 8.893.104,43 € aus.

 

Nach § 27 Abs. 3 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen über die Zuführung des Überschusses nach § 28 Abs. 2 SpkG.

 

Die Relation gem. § 28 Abs. 2 SpkG (Sicherheitsrücklage / Gewichtete Risikoaktiva) beträgt zum 31.12.2007 8,68%. Die Deckung durch die Sicherheitsrücklage beläuft sich zum 31.12.2007 folglich auf 8,68 %.

 

Somit besteht die Möglichkeit, gem. § 28 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 SpkG bis zu 15% des Jahresüberschusses dem Träger für gemeinnützige Zwecke zuzuführen (EUR 1.333.965,66).

 

Der restliche Jahresüberschuss, d.h. der nicht nach § 28 Abs. 1 und 2 SpkG verwendete Teil, in Höhe von EUR 7.559.138,77 ist gem. § 28 Abs. 3 SpkG der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 07.05.2008 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil in Höhe von EUR 1.333.965,66 an die Stadt Hagen zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet wird.

 

Hinweis: Überwiesen wird von der Sparkasse Hagen der ausschüttungsfähige Netto-Anteil (steuerbereinigte Version d.h., abzüglich  Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag).

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entlastung der Organe

 

Nach § 27 Abs. 3 SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 Es entstehen finanziellen Auswirkungen.

 

Ausschüttungsfähiger Brutto-Anteil: EUR 1.333.965,66.

Der exakte Netto-Anteil wird zurzeit von der Sparkasse Hagen ermittelt.

 

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Beschlüsse

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

Erweitern

04.09.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen