Beschlussvorlage - 0542/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.          Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin           beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung         der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglieder für den Aufsichtsrat der         HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die auch durch den Rat der Stadt             Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb       vorgeschlagen wurden.

 

            Dies sind:

 

            1.                                                                     (als Vertreter der Gemeinde nach                                                                                                  § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)

 

            2.

 

            3.

 

            4.

 

 

II.          Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen      Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesen Beschluss          zu fassen.

 

Der Beschluss ist bis zum 20.06.2008 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt

 

 

Begründung

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der HUI GmbH besteht der Aufsichtsrat der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft aus 12 Mitgliedern.

 

Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der einzelnen Gesellschafter. Dabei können die Gesellschafterin G.I.V. mbH vier Mitglieder, die Mark-E AG und die Entsorgung Dortmund GmbH je zwei Mitglieder und der Betriebsrat der HEB GmbH vier Mitglieder vorschlagen.

 

Zurzeit sind für die G.I.V. mbH folgende Mitglieder im Aufsichtsrat der HUI GmbH vertreten:

 

1.      Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann

2.      Herr Christian Schultz

3.      Herr Christian Peters

4.      Herr Beigeordneter Dr. Herbert Bleicher (als Vertreter der Gemeinde nach § 113                                                                                     Abs. 2 Satz 2 GO NRW)

 

 

Die Amtszeit dieser Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluss 2007 beschlossen wird, so dass nunmehr neue Mitglieder für den Aufsichtsrat zu benennen sind.

 

Zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den Aufsichtsrat der HEB GmbH (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0490/2008) vor.

 

Da die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - vertagt