Beschlussvorlage - 0542/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft als Mitglieder für den Aufsichtsrat der HUI GmbH diejenigen Personen vorschlägt, die auch durch den Rat der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb vorgeschlagen wurden.
Dies sind:
1. (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
2.
3.
4.
II. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz diesen Beschluss zu fassen.
Der Beschluss ist bis zum 20.06.2008 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt
Begründung
Gemäß
§ 9 des Gesellschaftsvertrages der HUI GmbH besteht der Aufsichtsrat der HUI
GmbH Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft aus 12 Mitgliedern.
Die
Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der einzelnen Gesellschafter.
Dabei können die Gesellschafterin G.I.V. mbH vier Mitglieder, die Mark-E AG und
die Entsorgung Dortmund GmbH je zwei Mitglieder und der Betriebsrat der HEB
GmbH vier Mitglieder vorschlagen.
Zurzeit
sind für die G.I.V. mbH folgende Mitglieder im Aufsichtsrat der HUI GmbH vertreten:
1.
Herr
Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann
2.
Herr Christian
Schultz
3.
Herr Christian
Peters
4.
Herr
Beigeordneter Dr. Herbert Bleicher (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW)
Die
Amtszeit dieser Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit der
Gesellschafterversammlung, in der über den Jahresabschluss 2007 beschlossen
wird, so dass nunmehr neue Mitglieder für den Aufsichtsrat zu benennen sind.
Zwischen
den Mitgliedern des Aufsichtsrates der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb und
der HUI GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend
verfahren auch die übrigen Gesellschafter sowie der Betriebsrat. Aus diesem
Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen wie für den
Aufsichtsrat der HEB GmbH (vgl. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0490/2008) vor.
Da
die Stadt Hagen nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, erfolgt die
Besetzung über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der
Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig
werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu
der ein Ratsmitglied als bevollmächtigter Vertreter der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Beschleunigung des Verfahrens wird dem Rat der
Stadt Hagen gem. § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d.
h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
