Beschlussvorlage - 0528/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 9/00Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße - VARTAa) Beschluss über Stellungnahme zur Offenlageb) Beschluss über die erneute öffentl. Auslegungc) Beschluss zur Begrenzung der Stellungnahmen auf die Änderungend) Beschluss zur Verkürzung der Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.06.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der
Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten
Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 9/00
(527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt
Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 28.05.2008 gemäß §
4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich
auszulegen.
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können gemäß § 4a Abs. 3
Satz 2 BauGB.
d)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 28.05.2008 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Durchführung der öffentlichen
Auslegung ist der Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat der Stadt
hatte in seiner Sitzung am 30.08.2007 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen ( Drucksachennr.:
0673/2007 ), die in der Zeit vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 stattgefunden
hat. Zeitgleich wurde die Behördenbeteiligung (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Aufgrund einer
eingegangenen Stellungnahme und der weiteren Bearbeitung an dem Projekt
Bahnhofshinterfahrung haben sich einige Änderungen für den Bebauungsplanentwurf
ergeben. Eine erneute öffentliche Auslegung ist deshalb erforderlich. Die Dauer
der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme, die nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können, werden auf drei Woche verkürzt.
Begründung
1 ) Zum
Beschlussvorschlag a)
Es sind mehrere
Stellungnahmen von Bürgern als auch von Trägern öffentlicher Belange
eingegangen. Aufgrund dieser Stellungnahmen ist jedoch nur eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich.
·
Damit die Räume
auf den westlichen Gebäudeseiten der Wohnhäuser Dieckstraße 2 und Wehringhauser
Straße 80 wirkungsvoller vor dem Verkehrslärm geschützt werden, soll die
bereits vorgesehene Lärmschutzanlage entlang der südöstlichen Seite der
Bahnhofshinterfahrung bis zum Anschluss an die Wehringhauser Straße verlängert
werden. (Siehe „Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen einer
Gesellschaft…“)
2) Zum
Beschlussvorschlag b)
Zusätzlicher Änderungsbedarf
hat sich durch die weitere Bearbeitung an dem Gesamtprojekt Bahnhofshinterfahrung
ergeben.
·
Grünordnung
Auf Baumpflanzungen westlich der Ennepe wird verzichtet. Aufgrund der
vorhandenen Altlasten wären sehr hohe Kosten für die Anpflanzung von Bäumen
entstanden. Anstelle der vereinzelten Bäume auf einer Rasenfläche sollen
Gruppen mit flachwurzelnden Gebüschen in die Rasenflächen eingebunden werden.
Der Wertzuwachs des geplanten Biotoptyp „Begleitgrün“ von 3
Wertpunkten bleibt dabei unverändert. Geändert werden die textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes zu den Anpflanzungsmaßnahmen M.
Als ungünstigste Annahme (Worst Case) wurde die Spundwand auf der
rechten Uferseite in der neuen Bilanzierung berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich
eine Veränderung der Wertpunkte.
Der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan und die Karte 3
„Maßnahmenplan “ wurden entsprechend überarbeitet und sollen deshalb
mit öffentlich ausgelegt werden.
·
Die nördliche
Lärmschutzmaßnahme ist Teil des Landschaftsbauwerkes zwischen der Weidestraße
und dem 2. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung. Statt eines Steilwalles ist
jetzt eine Aufschüttung mit einer flacheren Böschung vorgesehen. Hierfür gilt
die neue textliche Festsetzung Nr. 1a. Außerdem wird die Fläche zum Lärmschutz
analog zur Festsetzung im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung
2. Abschnitt zusätzlich als Teil der Parkanlage (Landschaftsbauwerk) mit
entsprechenden Anpflanzungsmaßnahmen
festgesetzt.
·
Im textlichen
Hinweis zur Kampfmittelbelastung wird eine Internetadresse aufgenommen.
Änderungen in der
Begründung zum Bebauungsplan
An mehreren Stellen
war eine Überarbeitung der Begründung notwendig. Die neue Begründung vom
28.05.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 02.08.2007. In folgenden
Abschnitten wurden Änderungen vorgenommen:
8. Eingriffsregelung / Kompensation und
Grünordnung
10.2.1 Schutzgut Mensch – Lärmschutz
17. Anlagen zur Begründung
3)
Bestandteile der Vorlage
§
Stellungnahme v.
27.09.2007
§
Plan: Lärmschutz Dieckstraße
§
Plan: Darstellung der Änderungen
§
B-Planbegründung
vom 28.05.2008
§
Übersichtsplan
mit B-Planabgrenzung
Die folgenden
Gutachten, die als Anlage zur Begründung Bestandteile des Bebauungsplanes sind,
werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zudem
im Internet über das „Allriss“ – Ratsinformationssystem
abrufbar. Auf einen Versand dieser Gutachten wurde verzichtet.
Anlage
1 Erläuterungsbericht
zum Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan
Aufgestellt
durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung im Juli 2007, geändert
im Februar 2008
Anlage 2 Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und
Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH
Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 6.09.2007
Prüfung des Endzustands mit Fortführung über den Knoten 2
Anlage 3 Verkehrslärmgutachten
Lärmgutachten des
Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933
Köln-Braunsfeld vom 17.09.2007
Prüfung
des Zwischenzustands ohne Fortführung über den Knoten K2
Anlage 4 Verkehrslärmgutachten
Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros für
Schall- und Schwingungstechnik ACCON
Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 22.11.2007
Der bisherige
Bebauungsplanentwurf (ohne Änderungen, Stand 1. öffentliche Auslegung) mit der
Begründung vom 02.08.2007 und den Anlagen kann im Internet auf folgendem Wege
eingesehen werden:
www.hagen.de/
(TOP- LINKS) Ämter und Fachbereiche der Stadt Hagen / Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung / Verbindliche Bauleitplanung / Bebauungspläne
im Verfahren / Bebauungsplan Nr. 9/00
Stellungnahme
der Stadt Hagen zu den Anregungen einer Gesellschaft vertreten durch Rechtsanwälte
Kleffner Fischer, Reinoldistraße 17 / 19, 44135 Dortmund vom 27.09.2007 zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527)
Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA
Zu
Absatz 1
Aufgrund
des Schreibens von Rechtsanwalt Krane hat die Verwaltung von dem Lärmgutachter
mehrere Varianten einer Verlängerung des bereits geplanten Lärmschutzsteilwalles
untersuchen lassen.
1.2.1 ,Lärmschutzwand endet auf der Wallkrone (ursprüngliche
Planung)
1.2.2 Lärmschutzwand wird in
gleicher Höhe (4 m) entlang der Straßenbegrenzung bis zur Dieckstraße verlängert
1.2.3 Lärmschutzwand wird in 4 m Höhe abknickend
zur Dieckstraße verlängert
1.2.4 Lärmschutzwand wird in
5,5 m Höhe über Fahrbahn abknickend zur Dieckstraße verlängert
Die
Ergebnisse haben gezeigt, dass der wirkungsvollste Schutz durch die
Verlängerung des Steilwalles entlang der Gehweghinterkante bis zum
Anschlussbereich Wehringhauser Straße erzielt wird. Eine Verbesserung wird
hauptsächlich für die beiden unteren Geschosse des Wohngebäudes Dieckstr. 2
erreicht.
Der
Bebauungsplanentwurf sieht deshalb jetzt eine Verlängerung der aktiven Lärmschutzmaßnahme vor (s.o. 1.2.2).
Damit allerdings zwei vorhandene Bäume erhalten werden können, ist die Verlängerung
nicht durch einen Steilwall sondern durch eine Lärmschutzwand beabsichtigt.
Der Anregung wird gefolgt.
Zu
Absatz 2
Das
Wohngebäude Dieckstr.2 liegt an der Wehringhauser Straße Ecke Dieckstraße / Parkplatz an der Dieckstraße). Hier beginnt
die sogenannte Straßenschlucht der Wehringhauser Straße. Im Umweltbericht wurde
auf die hohe Schadstoffbelastung dieses Straßenabschnittes hingewiesen. Der
erste Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung führt zu einer starken Entlastung
dieses Straßenabschnittes. Angesichts der Höhe der heutigen Belastung ist eine
Entlastung der Wohnbevölkerung eine zwingende Notwendigkeit. Auf der anderen
Seite darf diese Entlastung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung anderer
Bevölkerungsteile führen. Bewertungsmaßstäbe sind hierbei die Grenzwerte der
22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz und die EU-Grenzwerte.
Die
Eckbebauung Dieckstraße 2 und Wehringhauser Straße 80 wird zukünftig in der
Richtung zur Wehringhauser Straße (heutige B 7) hin entlastet. Allerdings wird
das Gebäude Dieckstraße 2 zukünftig von der geplanten Straßentrasse der
Bahnhofshinterfahrung des ersten Bauabschnittes belastet. Da hier die
Wehringhauser Straße von der Bahnhofshinterfahrung abzweigt, wird der Bereich
als Kreuzung ausgebildet.
Die
Belüftung ist aufgrund der i.d.R. offenen Straßenbereiche an großen Straßenkreuzungen
günstiger als in Straßenschluchten. Das zeigt beispielsweise ein Vergleich zwischen
dem Emilienplatz mit ca. 60.000 Kfz täglich und dem Graf-von-Galen-Ring mit ca.
33.000 Kfz täglich:
EU-Jahreskenngrößen
2006 (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)
§
Stickstoffdioxid
Jahresmittelwert (EU-Grenzwert ab 2010 40 µg/m³)
Emilienplatz 45 µg/m³
Graf-von-Galen-Ring 68 µg/m³
§
PM10
(Feinstaubbelastung) Jahresmittelwert (EU-Grenzwert 40 µg/m³)
Emilienplatz 28 µg/m³
Graf-von-Galen-Ring 36 µg/m³
Im südlichen Abschnitt zwischen
Dieckstraße und Anbindung Kuhlerkamp (neu) wird die Verkehrsbelastung zukünftig
bei knapp 30.000 Kfz./ 24 h liegen. Der Kreuzungsbereich liegt um ca. 2.300 Kfz
höher (Anteil Wehringhauser Straße). Angesichts der wesentlich geringeren
Fahrzeugbelastung als am Emilieplatz und angesichts der Messergebnisse des
Emilienplatzes wird davon ausgegangen, dass die zukünftige Belastung des Wohngebäudes
Dieckstr.2 mit Luftschadstoffen unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen wird.
Angesichts der Entlastungen der Wehringhauser Straße (Bereich Bodelschwinghplatz)
und des Graf-von-Galen-Rings (zweiter Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung)
ist die Belastung des Hauses Dieckstr.2 in der Abwägung zumutbar.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,4 kB
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125,2 kB
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3
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4
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(wie Dokument)
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227,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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503 kB
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6
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(wie Dokument)
|
227,8 kB
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7
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(wie Dokument)
|
2,3 MB
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|
8
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(wie Dokument)
|
1,4 MB
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9
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(wie Dokument)
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637,2 kB
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