Beschlussvorlage - 0484/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt.

 

 

 

Begründung

 

 

Bereits zur Sitzung des HFA am 25.10.2007 und des Rates am 08.11.2007 hatte die Verwaltung erste Ergebnisse zur künftigen Bewirtschaftung des städt. Fahrzeugsparks vorgelegt. Im Wesentlichen sind im ersten Schritt PKW´s und Kleinkraftfahrzeuge untersucht worden. Die Betrachtung dieses Fahrzeugsegments hat zur Neufassung der

 „ Dienstanweisung für die Haltung und Benutzung von städtischen Dienstkraftfahrzeugen“ und  der „Verfahrensregelung für die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen“ geführt. Dabei wurden neben Wirtschaftlichkeitsaspekten auch erstmals Umweltaspekte - allerdings in globaler Form -  berücksichtigt.

 

In der Folge wurde es über die Aktivitäten der Stadt Hagen zum Luftreinhalteplan erforderlich, die Umweltaspekte zu konkretisieren. Die in diesem Zusammenhang erzielten Ergebnisse werden zur selben Sitzung federführend vom Umweltamt präsentiert und sollen als unabdingbare Kriterien in die künftige Beschaffung einfließen. Insoweit  wird vollinhaltlich auf  diese Verwaltungsvorlage und die Anlage 4 zu Drucksachennr. 0484/2008 verwiesen.

 

Als erstes Ergebnis im Sachzusammenhang mit dem Luftreinhalteplan sollen nach einer Begutachtung durch die Berufsfeuerwehr 30 der untersuchten 126 Fahrzeuge  mit einem Kostenvolumen von rd. 20.000 €  incl. MwSt durch Partikelfilter und Katalysatoren auf einen neueren Stand der Technik umgerüstet werden.

 

Ferner hat die Berufsfeuerwehr zunächst die  Fahrzeugbestandsdaten der Jahre 2005 – 2007 auf der Basis einer Vollkostenrechnung erhoben und aufgeschlüsselt. Darin sind alle relevanten fixen und variablen Fahrzeugdaten enthalten. Diese Daten können beispielhaft der Anlage 1. entnommen werden, in der in jeder der 5 Fahrzeugkategorien je ein neueres und ein älteres Fahrzeug gegenübergestellt werden. Dieser Anlage sind auch Angaben zu durchschnittlichen Beschaffungspreisen, zur durchschnittlichen Lebensdauer und zu durchschnittlichen Betriebskosten (Reparaturen u. Kraftstoffe) zu entnehmen.

 

Insbesondere für Fahrzeugneubeschaffungen hat die Berufsfeuerwehr darüber hinaus im Sinne einer Nutzwertanalyse einen detaillierten Kriterienkatalog erarbeitet, der für künftige Ausschreibungsverfahren zu Grunde gelegt werden soll. Aussagekräftige Auszüge aus dem Kriterienkatalog sind als Anlage 2 beigefügt. Bei den Ausschreibungen  sind nach den Erfahrungen der Kfz-Experten Rahmenverträge anzustreben, die den Wiederbeschaffungsbedarf mehrerer Jahre abdecken. Die Vorteile liegen in der Senkung der Anschaffungs- sowie der Reduzierung der laufenden Betriebs- und Folgekosten. Die Einzelkriterien sind dabei nach Erkenntnissen der etablierten Automobilfachwelt in ein branchentypisches Verhältnis gebracht worden. Besonders wichtige Kriterien, die z.B. Umwelt- und Sicherheitsaspekte berühren, sind als zwingende Ausschlusskriterien eingeflossen. Eine Unterscheidung in  5 Kategorien (PKW Kleinwagen, PKW Kombi, PKW Kastenwagen, Transporter 2 – 8 Personen, LKW bis 3,5 t) wurde vorgenommen. Diese Vorgaben sollen für alle 5 Fahrzeugkategorien gelten.

 

Die Frage, welche Fahrzeuge konkret wiederbeschafft werden sollen, hängt insbesondere auch von den örtlich festgelegten Abschreibungsfristen im NKF ab. Im Falle der Stadt Hagen sind dies grundsätzlich 11 Jahre für PKW´s und Kleinkraftfahrzeuge.

In einem weiteren Schritt hat die Berufsfeuerwehr den Fahrzeugbestand daraufhin untersucht. Legt man ausschließlich die Nutzungsdauer/Abschreibungszeiträume zu Grunde, wären die in Anlage 3 aufgeführten 30 Fahrzeuge kurzfristig zu ersetzen. Wegen der angespannten Haushaltslage ist die Verwaltung jedoch der Auffassung, dass die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges kein Automatismus sein sollte, sondern dass eine sorgsame Prüfung des "Ob" und des "Wie" vorausgehen muss.

 

Die umfassende Bestandsanalyse der Berufsfeuerwehr ist sowohl Grundlage für weitere eigene interne Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als auch für den ggf. extern zu beauftragenden Gutachter. Der Ausschreibung einer externen Begutachtung müsste ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließender Beschränkter Ausschreibung vorausgehen.

Angesichts des hohen operativen Anteils der Verwaltung in diesem Prozess und der entsprechenden Kosten stellt sich die Frage, inwieweit der verwaltungsinternen Betrachtung der Vorzug einzuräumen ist, zumal der erforderliche technische, betriebswirtschaftliche und finanztechnische Sachverstand in der Verwaltung vorhanden ist und durch verwaltungsinterne Ressourcenbündelung genutzt werden könnte.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.05.2008 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen