Beschlussvorlage - 0484/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Fuhrpark und Flottenmanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Beteiligt:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.05.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Bereits zur
Sitzung des HFA am 25.10.2007 und des Rates am 08.11.2007 hatte die Verwaltung
erste Ergebnisse zur künftigen Bewirtschaftung des städt. Fahrzeugsparks
vorgelegt. Im Wesentlichen sind im ersten Schritt PKW´s und Kleinkraftfahrzeuge
untersucht worden. Die Betrachtung dieses Fahrzeugsegments hat zur Neufassung
der
„ Dienstanweisung für die Haltung und
Benutzung von städtischen Dienstkraftfahrzeugen“ und der „Verfahrensregelung für die
Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen“ geführt. Dabei wurden neben
Wirtschaftlichkeitsaspekten auch erstmals Umweltaspekte - allerdings in
globaler Form - berücksichtigt.
In der
Folge wurde es über die Aktivitäten der Stadt Hagen zum Luftreinhalteplan
erforderlich, die Umweltaspekte zu konkretisieren. Die in diesem Zusammenhang
erzielten Ergebnisse werden zur selben Sitzung federführend vom Umweltamt
präsentiert und sollen als unabdingbare Kriterien in die künftige Beschaffung
einfließen. Insoweit wird vollinhaltlich
auf diese Verwaltungsvorlage und die
Anlage 4 zu Drucksachennr. 0484/2008 verwiesen.
Als erstes
Ergebnis im Sachzusammenhang mit dem Luftreinhalteplan sollen nach einer
Begutachtung durch die Berufsfeuerwehr 30 der untersuchten 126 Fahrzeuge mit einem Kostenvolumen von rd. 20.000
€ incl. MwSt durch Partikelfilter
und Katalysatoren auf einen neueren Stand der Technik umgerüstet werden.
Ferner hat
die Berufsfeuerwehr zunächst die
Fahrzeugbestandsdaten der Jahre 2005 – 2007 auf der Basis einer
Vollkostenrechnung erhoben und aufgeschlüsselt. Darin sind alle relevanten
fixen und variablen Fahrzeugdaten enthalten. Diese Daten können beispielhaft
der Anlage 1. entnommen werden, in der in jeder der 5 Fahrzeugkategorien je ein
neueres und ein älteres Fahrzeug gegenübergestellt werden. Dieser Anlage sind
auch Angaben zu durchschnittlichen Beschaffungspreisen, zur durchschnittlichen
Lebensdauer und zu durchschnittlichen Betriebskosten (Reparaturen u.
Kraftstoffe) zu entnehmen.
Insbesondere
für Fahrzeugneubeschaffungen hat die Berufsfeuerwehr darüber hinaus im Sinne
einer Nutzwertanalyse einen detaillierten Kriterienkatalog erarbeitet, der für
künftige Ausschreibungsverfahren zu Grunde gelegt werden soll. Aussagekräftige
Auszüge aus dem Kriterienkatalog sind als Anlage 2 beigefügt. Bei den
Ausschreibungen sind nach den Erfahrungen
der Kfz-Experten Rahmenverträge anzustreben, die den Wiederbeschaffungsbedarf
mehrerer Jahre abdecken. Die Vorteile liegen in der Senkung der Anschaffungs-
sowie der Reduzierung der laufenden Betriebs- und Folgekosten. Die Einzelkriterien
sind dabei nach Erkenntnissen der etablierten Automobilfachwelt in ein
branchentypisches Verhältnis gebracht worden. Besonders wichtige Kriterien, die
z.B. Umwelt- und Sicherheitsaspekte berühren, sind als zwingende
Ausschlusskriterien eingeflossen. Eine Unterscheidung in 5 Kategorien (PKW Kleinwagen, PKW Kombi, PKW
Kastenwagen, Transporter 2 – 8 Personen, LKW bis 3,5 t) wurde
vorgenommen. Diese Vorgaben sollen für alle 5 Fahrzeugkategorien gelten.
Die Frage,
welche Fahrzeuge konkret wiederbeschafft werden sollen, hängt insbesondere auch
von den örtlich festgelegten Abschreibungsfristen im NKF ab. Im Falle der Stadt
Hagen sind dies grundsätzlich 11 Jahre für PKW´s und Kleinkraftfahrzeuge.
In einem
weiteren Schritt hat die Berufsfeuerwehr den Fahrzeugbestand daraufhin
untersucht. Legt man ausschließlich die Nutzungsdauer/Abschreibungszeiträume zu
Grunde, wären die in Anlage 3 aufgeführten 30 Fahrzeuge kurzfristig zu
ersetzen. Wegen der angespannten Haushaltslage ist die Verwaltung jedoch der
Auffassung, dass die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges kein Automatismus sein
sollte, sondern dass eine sorgsame Prüfung des "Ob" und des
"Wie" vorausgehen muss.
Die
umfassende Bestandsanalyse der Berufsfeuerwehr ist sowohl Grundlage für weitere
eigene interne Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen als auch für den ggf. extern zu
beauftragenden Gutachter. Der Ausschreibung einer externen Begutachtung müsste
ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließender Beschränkter
Ausschreibung vorausgehen.
Angesichts
des hohen operativen Anteils der Verwaltung in diesem Prozess und der
entsprechenden Kosten stellt sich die Frage, inwieweit der verwaltungsinternen
Betrachtung der Vorzug einzuräumen ist, zumal der erforderliche technische,
betriebswirtschaftliche und finanztechnische Sachverstand in der Verwaltung
vorhanden ist und durch verwaltungsinterne Ressourcenbündelung genutzt werden
könnte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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186,7 kB
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