Beschlussvorlage - 0440/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 87 - Bahnhofshinterfahrung - 1. Teilabschnitt - zum FNP der Stadt Hagena) Beschluss zur Teilung des FNP - Änderungsverfahrensb) Beschluss nach §§ 2,3 und 5 Baugesetzbuch (abschließender Beschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.06.2008
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des
FNP–Änderungsverfahrens Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung – 1.
Teilabschnitt zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen in zwei Teilabschnitte:
- Teilbereich
„A“: dieser umfasst die Bereiche „nördlicher Teilbereich
„A“ und südlicher Teilbereich „A“.
- Teilbereich
„B“: dieser umfasst den Bereich der
„Varta–Insel“.
Geltungsbereich:
- Nördlicher
Teilbereich „A“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der im
gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinterfahrung nördlich der Bahnlinie
entlang der Ennepe zwischen der Weidestraße im Osten und deren Anschluss
an die Nordumgehung Haspe im Westen.
- Südlicher
Teilbereich „A“: In Nord/Süd-Ausdehnung umfasst das Plangebiet
den Bereich Wehringhausen zwischen der Ennepe im Norden und der
Wehringhauser Straße im Süden.
- Teilbereich
„B“: Das Plangebiet umfasst den Bereich der „Varta-Insel“
zwischen der Bahnlinie im Norden und der Ennepe im Süden.
Zu b):
Der Rat der Stadt beschließt die im Sitzungssaal aufgehängte und zu
diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 87 – Bahnhofshinterfahrung
– 1. Teilabschnitt, Teilbereich „A“ zum FNP der Stadt Hagen
nach den §§ 2,3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zu der 87. Teiländerung des
FNP der Stadt Hagen gehörende Begründung inkl. Umweltbericht vom 30.07.2007,
welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift
ist.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal 2008 angestrebt.
Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zu a): Teilungsbeschluss wird erforderlich, um Genehmigungsfähigkeit der
Bahnhofshinterfahrung nicht zu gefährden.
Zu b): abschließender Beschluss zur FNP-Teiländerung Nr. 87 –
Bahnhofs
hinterfahrung – 1. Teilabschnitt, Teilbereich „A“
Begründung
Zu a):
Die Bezirksregierung hat
der Stadt Hagen mitgeteilt, dass die 87. FNP-Teiländerung nach dem
augenblicklichen Planungsstand nicht genehmigungsfähig ist, da die
Darstellungen nicht an die landesplanerischen Ziele gem. § 32
Landesplanungsgesetz angepasst sind. In dem landesplanerischen Anpassungstestat
wird die geplante Sonderbauflächendarstellung mit der Zielsetzung
„Großflächiger Einzelhandel“ auf der „Varta-Insel“
ausdrücklich ausgenommen.
Um den weiteren Verfahrensfortgang
zur Realisierung der Bahnhofshinterfahrung nicht zu gefährden, wird eine
Teilung der 87. FNP-Änderung erforderlich, wobei der Teilbereich
„A“ die unkritischen Bereiche umfasst, welche die Darstellungen der
vorhanden bzw. geplanten Bahnhofshinterfahrung betreffen.
Der Teilbereich
„B“ beinhaltet u.a. die von der Bezirksregierung kritisch gesehene
Plandarstellung auf der „Varta-Insel“. Dieser Teilabschnitt des og.
FNP-Teiländerungsverfahrens wird nach Klärung der strittigen landesplanerischen
Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt.
Zu b):
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 30.08.2007 den Entwurf der Teiländerung Nr. 87 –
Bahnhofshinterfahrung – 1. Teilabschnitt zum FNP der Stadt Hagen
beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses lag der Entwurf in der Zeit vom
17.092007 – 17.10.2007 einschließlich öffentlich aus.
Teilbereich
„A“:
In dieser Zeit wurden
weder von den Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen Anregungen
vorgebracht, welche die Plandarstellungen im Teilbereich „A“
betreffen. Daher haben sich keine Darstellungsänderungen im Planverfahren für
den Teilbereich „A“ nach verwaltungsseitiger Prüfung ergeben. Auch
bedurfte die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht keiner redaktionellen
Überarbeitung.
Teilbereich
„B“:
Zu den eingegangen
Anregungen, welche die Planinhalte des Teilbereiches „B“ betreffen,
wird bei einem späteren Verfahrensfortgang entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
verwaltungsseitig Stellung genommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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527,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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452,1 kB
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