Beschlussvorlage - 0424/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils "In den Erlen" in Hagen-Vorhalle gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch1. Beschluss über die Anregungen2. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.06.2008
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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12.06.2008
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.06.2008
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens
(November / Dezember 2007) vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht
ihnen gemäß der Sitzungsvorlage teilweise. Die Verwaltungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils „In den Erlen“ in Hagen
Vorhalle gemäß
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Der im Sitzungssaal vorliegende Satzungsplan
und die Begründung vom 24.04.2008 mit ihren Anlagen
LPB / GOP und Satzungstext sind Bestandteil der Satzung.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss des Rates vom 22.02.2007 wurde die Aufstellung einer Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils „In den Erlen“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB gefasst. Die Satzung schafft Planungsrecht für ca. 10 Wohneinheiten mit
maximal 2 Geschossen, im Anschluss an die bereits bestehende Bebauung „In den Erlen“, im
Bereich Sporbecker Weg und Akazienweg.
Begründung
Die Einleitung des Aufstellungsverfahrens der Satzung
„In den Erlen“ wurde gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB vom Rat
der Stadt Hagen am 22.02.2007 beschlossen.
Im Beteiligungsverfahren gemäß § 34 Abs. 6 in
Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wurden den betroffenen Bürgern, Behörden
und Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben eine Stellungnahme zum
Vorhaben abzugeben. Die Träger öffentlicher Belange, bzw. Behörden wurden in
der Zeit vom 19.10.2007 bis 15.11.2007 beteiligt. Die öffentliche Auslegung
erfolgte in der Zeit vom 16.11.2007 bis zum 17.12.2007 einschließlich.
Während des Beteilungsverfahrens wurden von den
betroffenen Bürgen bzw. Anliegern keine Anregungen vorgebracht.
Während des Beteilungsverfahrens wurden von den
Trägern öffentlicher Belange und Behörden folgende Anregungen vorgebracht.
- Stadtentwässerung
Hagen (SEH), Eilper Str. 132 -136, 58091 Hagen
- Westfälisches
Landesmuseum für Naturkunde Westfalen-Lippe (LWL- Museum), Sentruper Str.
285, 48161 Münster
- Untere
Wasserschutzbehörde, Stadt Hagen
- Untere
Bodenschutzbehörde, Stadt Hagen
- Untere
Landschaftsbehörde, Stadt Hagen
6. Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Westring 51, 45659
Recklinghausen
Zusätzlich ist auf folgende eingegangene
Stellungnahmen hinzuweisen:
·
Das Plangebiet
ist laut Aussage des Amtes für öffentliche Sicherheit, Verkehr und
Personenstandswesen nicht als Bombenabwurfgebiet dokumentiert. Eine
Luftbildauswertung ist nicht erforderlich. Ein bestehendes Restrisiko bei
Erdeingriffen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
·
Das Schreiben
der SEWAG wird zur Berücksichtigung an die betroffenen Eigentümer, Architekten,
66, 67 und SEH in Kopie weitergeleitet.
·
Um die
Durchführung der Kompensationsmaßnahmen sicherzustellen ist vor
Satzungsbeschluss mit der Stadt Hagen ein Kompensationsvertrag abzuschließen.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt über die oben
aufgeführten Anregungen gemäß den Stellungnahmen der Verwaltung unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander.
Nach Abwägung der eingegangen Stellungnahmen wurde
die Begründung zur Satzung und der Satzungsplan geringfügig überarbeitet.
·
Textlicher
Hinweis: Das anfallende Regenwasser der geplanten Bebauung ist wegen der
hydraulischen Belastung des Erlenbachs mittels privater Rückhaltung gedrosselt
in den Erlenbach einzuleiten.
·
Textlicher
Hinweis: Vor Baubeginn ist das LWL- Museum rechtzeitig zu benachrichtigen und
bei Antreffen des anstehenden Karbon- Gesteins sind entsprechende Maßnahmen zur
Sicherung und Bergung von Fossilen einzuhalten.
·
Kennzeichnung
und textlicher Hinweis: Für den Wirkungsgrad
Boden – Mensch gilt, dass sich lediglich bei einer sehr sensiblen Nutzung
(z.B. Kinderspielplatz und Wohnbebauung) bodenschutzrechtliche Konflikte
ergeben. Die gekennzeichnete Fläche ist im Altlastenverdachtsflächenkataster
Nr. 9.61-068 registriert. Die Böden sind mit erheblich umweltbelastenden
Stoffen belastet (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB). Vor einer Bebauung muss im
Baugenehmigungsverfahren seitens des Eigentümers ein Sanierungsplan vorgelegt
werden.
·
Freihaltung von
Bebauung in einem Schutzstreifen (20 Meter) zur Böschung des Erlenbachs und zum
Waldrand.
·
Die vier
Baufelder im südlichen Satzungsbereich (Flurstück 490) wurden gemäß des 20 m
Schutzstreifens verkleinert und zu zwei Baufeldern zusammengefasst.
Zu 1:
Stadtentwässerung
Hagen, Eilper Str. 132 -136, 58091 Hagen mit dem Schreiben vom 16.11.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Beschluss der Satzung
„In den Erlen“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 wird den bezeichneten
Flächen konstitutiv die Qualität als Innenbereichsgrundstücke verliehen.
Das Schmutzwasser (Bestands- und
Neubauten) des Flurstücks 476 ist über einen zu verlegenden Privatkanal zu
entwässern. Für das Flurstück 490 ist der Schmutzwasserkanal zur Übernahme
durch die SEH vom Bauherrn gemäß Kanalerschließungsvertrag zu erstellen.
In die Satzung wird als
Textlicher Hinweis aufgenommen, dass das anfallende Regenwasser der geplanten
Bebauung wegen der hydraulischen Belastung des Erlenbachs mittels privater
Rückhaltung gedrosselt in den Erlenbach einzuleiten ist.
Der Vorschlag, die Gewässerverrohrung im nördlichen
Satzungsbereich zu sanieren und anschließend naturnah auszubauen, kann nicht im
Satzungsverfahren geklärt werden und wird z. Zt. in einem gesonderten Verfahren
nach § 31 WHG vorbereitet und geregelt.
Das Schreiben der Stadtentwässerung Hagen wird zur
Berücksichtigung an die betroffenen Eigentümer und Architekten in Kopie
weitergeleitet.
Den
Anregungen wird teilweise gefolgt.
SEH Stellungnahme zu 1 scannen und einfügen
Zu 2:
LWL- Museum für
Naturkunde, Sentruper Str. 285, 48161 Münster mit dem Schreiben vom 04.12.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Das eingetragene
paläontologische Bodendenkmal „Kersberg- Wand“ im ehemaligen
Steinbruch „Schütte & Tücking“ wird durch einen textlichen
Hinweis gesichert. Vor Baubeginn ist das LWL- Museum rechtzeitig zu
benachrichtigen und bei Antreffen des anstehenden Karbon- Gesteins sind
entsprechende Maßnahmen zur Sicherung und Bergung von Fossilen einzuhalten.
Das Schreiben der LWL wird zur Berücksichtigung an die
betroffenen Eigentümer, Architekten, 66, 67 und SEH in Kopie weitergeleitet.
Den
Anregungen wird gefolgt.
LWL Stellungnahme zu 2 scannen und
einfügen
Zu 3:
Untere Wasserschutzbehörde,
Stadt Hagen mit dem Schreiben vom 06.12.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit
dem Beschluss der Satzung „In den Erlen“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3
wird den bezeichneten Flächen konstitutiv die Qualität als
Innenbereichsgrundstücke verliehen.
Für
die geplante Bebauung sind im Baugenehmigungsverfahren Anträge nach § 51 a LWG,
§ 7 WHG und ggf. § 31 WHG zu stellen.
Das Schreiben der Unteren Wasserschutzbehörde wird
zur Berücksichtigung an die betroffenen Eigentümer und Architekten in Kopie
weitergeleitet.
Den
Anregungen wird gefolgt.
Zu 4:
Untere Bodenschutzbehörde,
Stadt Hagen mit dem Schreiben vom 06.12.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit
dem Beschluss der Satzung „In den Erlen“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3
werden den bezeichneten Flächen konstitutiv die Qualität als
Innenbereichsgrundstücke verliehen.
In
die Satzung wurde die nachrichtliche Darstellung und der textlicher Hinweis
nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB aufgenommen. Das Flurstück 490 im südlichen
Satzungsbereich wurde als Altlastenfläche laut
Altlastenverdachtsflächenkataster Nr. 9.61-068 gekennzeichnet.
Die
bodenschutzrechtlichen Belange werden im weiteren Verfahren gesichert.
Das
Schreiben der Unteren Bodenschutzbehörde wird zur Berücksichtigung an die
betroffenen Eigentümer und Architekten
in Kopie weitergeleitet.
Den
Inhalten der Stellungnahme wird teilweise gefolgt.
UBB Stellungnahme zu 4
scannen und einfügen
Zu 5:
Untere Landschaftsbehörde,
Stadt Hagen mit dem Schreiben vom 21.12.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit
dem Beschluss der Satzung „In den Erlen“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3
wird den bezeichneten Flächen konstitutiv die Qualität als
Innenbereichsgrundstücke verliehen.
Zu I.2. Landschaftspflegerische Methode
Die Bearbeitung des LBP’ s fand
bereits Ende Oktober 2007 statt. Deshalb wurde für diesen kleinen Satzungsplan
auch noch die Bewertungsliste (numerische Bewertung von Biotoptypen für die
Bauleitplanung / LÖBF NRW) angewendet.
Zu II.2 Schutzgebietsausweisungen
Der von der Planung nicht unmittelbar
beeinträchtigte Bereich des Erlenbaches mit seiner Sohle und Uferböschung wird
nachträglich als zusätzlicher Biotoptyp 8.4
Bach
-naturnah- aufgenommen.
Nach den Kenntnissen über die Abstände
von Beeinträchtigungszonen (siehe ARGE NRW) ist abzuleiten, dass die
benachbarten Schutzgebiete zu weit entfernt liegen,
um von diesem Einzelvorhaben
beeinträchtigt werden zu können.
Zu II.3.5.3 Biotoptypen innerhalb des Satzungsgebietes
Auf den von der Bilanzierung unabhängig
vorhandenen Baugrundstücken zählen die Erschließungswege pauschal zu den Zier-
und Nutzgartenflächenanteilen. Sie nehmen keinen Einfluss auf die Ergebnisse
der Eingriffsbilanz.
Die Fläche der verfallenen Schreinerei
mit Relikten an Fundamenten ist heute teilweise von Spontanvegetation, z.B.
Brombeersträuchern begrünt. Sie wurde pauschal als Anteilsfläche des Gartens
definiert. Hierdurch ergibt sich sogar eine positivere Öko-Bilanz, da sie als 4.4 Zier- und Nutzgarten mit >50%
Anteil an heimischen Gehölzen rechnerisch einfließt.
Der Biotoptyp 4.3 kann hier auch nicht beschrieben werden, da er auf den anderen
Nachbargrundstücken vorkommt. Nur dort sind die geringwertigeren Zier- und
Nutzgärten ohne Gehölze oder mit <50% heimischen Gehölzen beschrieben.
Zu
II.4.6 Konfliktanalyse Arten –und Biotopschutz
Zu IV.1 Unvermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt
Der in der Karte fehlende Biotoptyp 8.4 Bach -naturnah- liegt im Bereich
des Biotoptyps 7.4 Baumreihe,
Baumgruppe -Uraltbaum- (BHD >100 cm) und nicht unter 7.4 Einzelbaum.
Der 7.4 Einzelbaum –starkes bis sehr starkes Baumholz (BHD >50
cm) steht innerhalb der Gartenfläche 4.4.
Die quantitativ geringfügigen
Beeinträchtigungen durch temporäre Lärm- und Lichteinwirkungen in der Randlage
zum Erlenbach führt nicht zu einer Zerschneidung des Lebensraums –Erlenbach-
und sonstigen angrenzenden Freiräumen und führt auch nicht zur Reduktion des
Habitates einzelner Tierarten unter die Minimumarealgrenze, da weitreichend
alternative Biotopelemente direkt anschließend vorhanden sind.
Eine Verschiebung des Artenspektrums
durch Schadstoffe und eine Veränderung des Bestandsklimas des Satzungsbereiches
ist ebenfalls nicht zu erwarten.
Gemäß Runderlass vom 25.2.1999 zur
Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
(ARGE NRW) kommt es bei derart gering umfangreichen Vorhaben immer auf
die Plausibilität und fachliche Nachvollziehbarkeit der jeweils begründeten
Annahme an.
Eine erhebliche und nachhaltige
Beeinträchtigung des östlich an das Satzungsgebiet angrenzenden Erlenbaches (§
62 LG NRW) liegt hier aus o.g. Gründen nicht vor.
Zu
III.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
-
Der Schutzabstand zum südlichen Bauvorhaben soll zur
Minderung von Beeinträchtigungen und aus Gründen der Verkehrssicherung statt 5
Meter Abstand auf möglichst >10 Meter berücksichtigt werden.
Zu IV.2 Unvermeidbare Eingriffe in das Landschaftsbild
Der Verlust einer für das
Landschaftsbild wirksamen 15 qm großen Weißdornhecke befindet sich entlang der
befahrbaren Erschließung am östlichen Rand des Satzungsgebietes in Höhe des
Reitplatzes.
VII. Ausgleichsmaßnahmen
Mit der Festlegung der
Ausgleichsflächen A1und A2 ist eine zukünftige Pferdenutzung grundsätzlich
ausgeschlossen.
X. Kosten der Ausgleichsmaßnahmen
Der Hinweis auf eine zusätzliche Mahd
pro Jahr zur besseren Nutzung des Aufwuchses wird aufgenommen.
Der LBP ist Bestandteil zur Begründung
zum Satzungsplan.
Die Maßnahmen A1 und A2 werden als
textliche Festsetzungen im Satzungsplan übernommen.
Abschließende Anregungen
Externe Kompensationen können
grundsätzlich im beigefügten Fachplan als gesonderte Karten angefertigt werden.
In diesem eindeutig dargestellten Fall ist eine Verwechselung der externen
Kompensationsflächen nicht gegeben.
Das
Schreiben der Unteren Landschaftsschutzbehörde sowie die Stellungnahme der
Verwaltung werden zur Berücksichtigung an die betroffenen Eigentümer und
Architekten in Kopie weitergeleitet.
Den
Anregungen wird teilweise gefolgt.
ULB Stellungnahme zu 5
scannen und einfügen
Zu 6:
Landesbetrieb Holz und
Wald. NRW, Westring 51, 45659 Recklinghausen mit dem Schreiben vom 15.02.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Beschluss der Satzung
„In den Erlen“ nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 wird den bezeichneten
Flächen konstitutiv die Qualität als Innenbereichsgrundstücke verliehen.
Um den Mindestabstand von 20 m
zwischen Wald und Bebauung zu gewährleisten, sind auf dem südlichen Flurstück
490 zwei Baufelder entfernt und die verbleibenden Baufelder mit dem notwendigen
Abstand festgesetzt worden.
Das Schreiben des Landesbetriebes
Wald und Holz. NRW wird zur Berücksichtigung an die betroffenen Eigentümer und
Architekten in Kopie weitergeleitet.
Den Anregungen wird gefolgt.
LBHW Stellungnahme zu 6
scannen und einfügen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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617,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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33,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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592,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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110 kB
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