Beschlussvorlage - 0276/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Altenhagen - Programmgebiet Soziale Stadt hier: Verstetigung der Stadtteilentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.05.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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10.06.2008
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Sachverhalt
Begründung
Das 1999 beschlossene und in
den Jahren 2002 und 2005 fortgeschriebene Integrierte Handlungskonzept für den
Stadtteil Altenhagen beinhaltet einen Zeit-, Finanz- und Maßnahmenplan für die
Jahre 2000 bis 2009.
Auch nach Auslaufen der
Förderung soll das Engagement der Bürger die weitere
Stadtteilentwicklung positiv
beeinflussen. Von den Kommunen wird erwartet,
dass sie diesen Prozess
aktiv unterstützen, um die eingeleiteten positiven Veränderungen nachhaltig
weiter fortzuführen.
Der Prozess der Verstetigung
in den Programmgebieten der „Sozialen Stadt“ erfordert eine jeweils
individuelle Lösung für die betroffenen Stadtteile, die in der Endphase der
Förderung im Rahmen des Programms Soziale Stadt eingeleitet und in der Regel
von den Stadtteilmanagern begleitet werden sollen.
Am 26.01.2008 fand unter
externer Moderation ein erster Workshop mit Vertretern des Stadtteilforums
AltenHAgen, Vertretern der BV-Mitte und Mitarbeitern der Stadtverwaltung statt.
Folgende Notwendigkeiten für den Prozess der Arbeit am Verstetigungskonzept
wurden von den TeilnehmerInnen formuliert und Zuständigkeiten festgelegt:
·
Das
Stadtteilforum erwartet von der Verwaltung aktive, interdisziplinäre
Unterstützung vor allem hinsichtlich der Einbindung der bisher nicht
involvierten Fachressorts.
·
Das Altenhagener
Forum beschließt dies als offizielles Statement, durch die kommunale
Federführung wird es in die Verwaltung eingebracht.
·
Das Altenhagener
Forum wird weiter bestehen und muss seine Aufgaben und Zuständigkeiten klar
definieren. Das Forum wird sich auf seinen Sitzungen damit beschäftigen.
·
Die
organisatorische Geschäftsführung für das Altenhagener Forum muss dauerhaft
finanziert werden.
·
Die kommunale
Federführung und das Stadtteilmanagement werden aktiv ein Verstetigungskonzept
auf der Grundlage des Workshops erarbeiten. Es sollen Mittel aus dem Programm
„Wir setzen Zeichen“ oder aus anderen Ressourcen akquiriert werden.
·
Die Stadt muss
sich mit weiteren Fachressorts (Wirtschaftsförderung, Wohnen und Planung) am
Programm beteiligen. Es müssen Ansprechpartner benannt werden, die aktiv im
Stadtteilforum mitarbeiten.
Für die weitere Entwicklung in Altenhagen ist
festzustellen, dass im Jahre 2009 weiterhin bereits geförderte und finanzierte
Maßnahmen im sozialen Bereich fortgeführt werden.
Weiterhin besteht auch künftig noch die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem
Bundesprogramm Soziale Stadt (z.B. LOS, Modellvorhaben „Wir setzen
Zeichen“ etc.) zu akquirieren.
Seit Januar 2008 besteht, durch die Aufnahme der Programmgebiete der Soziale
Stadt NRW in die Förderkulisse EU-Mittel der NRW Zeil-2-Programms 2007-20013
(EFRE), auch für das Programmgebiet Altenhagen die Möglichkeit aus diesem
Programm Fördermittel zu akquirieren.
Ein Teil der in dem Workshop
des Altenhagener Forums erarbeiteten Vorschläge kann bereits jetzt
kostenneutral durch Verwaltungsunterstützung und Fortführung der Netzwerkarbeit
mit den Stadtteilakteuren umgesetzt werden. Analog zur weiteren Unterstützung
und Beratung des Vorhaller Forums nach dem Auslaufen des Förderprogrammes sind auch die erforderlichen personellen
Ressourcen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagement und der
Bürgerbeteiligung in Altenhagen auf einzelne Termine beschränkt. Hinsichtlich
des zu erwartenden Beratungsaufkommens z. B. im Bereich der Stadtteilplanung
wird seitens der Verwaltung eine aktive Unterstützung durch zwei
Beratungstermine im Jahr für leistbar aber auch ausreichend gehalten.
Für eine nachhaltige
Verstetigung wird von den Stadtteilakteuren eine personelle Unterstützung durch
eine Mitarbeiterin und die Beibehaltung der bekannten Räumlichkeiten befristet
für ein Jahr für erforderlich gehalten.
Hierzu besteht grundsätzlich
die Möglichkeit, Fördermittel für die auslaufende Maßnahme „Soziale Stadt
Altenhagen“ zu beantragen.
Finanzierungsplan 2009
Die erforderlichen
Eigenmittel zur Kofinanzierung der Gesamtkosten betragen 8.700 Euro (90 %ige
Landesförderung für eine begonnene Maßnahme). Die Gesamtkosten enthalten die
Personalkosten, pauschalierte Kosten des Arbeitsplatzes, Miete und
Mietnebenkosten sowie das Stadtteilbudget.
In der bisherigen Planung
sind diese Eigenmittel nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Finanzverwaltung
handelt es sich um die Fortführung einer freiwilligen Maßnahme, die derzeit
haushaltsrechtlich nicht zulässig ist.
