Beschlussvorlage - 0576/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Mitte stellt die Umgestaltung der Bahnhofstraße bis auf weiteres zurück.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

 

Die Bezirksvertretung Mitte hat in der Sitzung am 26.02.2008 der Ausbauplanung zum Umbau der Bahnhofstraße (Nordseite) zugestimmt.

 

Zahlreiche Bürger haben sich wegen der notwendigen Fällung der Bäume gegen die Baumaßnahme ausgesprochen.

Darüber hinaus sieht die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit den Ausbau der Bahnhofstraße in einer Prioritätenliste zu berücksichtigen, da sie den Ausbau als teilinvestive Maßnahme ansieht.

 

In dieser Situation hält der Verwaltungsvorstand den Ausbau der Bahnhofstraße nicht für opportun und will daher zurzeit die Umgestaltung der Bahnhofstraße nicht empfehlen und bittet die BV Mitte den Ausbau der Bahnhofstraße bis auf weiteres zurückzustellen.

 

 Wie die Verwaltung bisher dargestellt hat, sind mittelfristig Maßnahmen erforderlich, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. So müssen sämtliche Linden im Herbst/Winter 2008  wieder bis an den Stamm auf Zapfen gesetzt werden, da die Äste an den vorhandenen Schnittstellen auszubrechen drohen.

Zusätzlich muss das Pflaster wegen Stolpergefahr in Teilbereichen reguliert werden. Dieses wird zumindest bei einigen Bäumen wegen der hoch anstehenden Wurzeln zu Fällungen führen.

Ersatzpflanzungen zwischen den verbleibenden Bäumen sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt möglich.

Die angesprochenen unbedingt erforderlichen Maßnahmen sind als reine Verkehrssicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen anzusehen und daher beitragsfrei, d.h. sie sind ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren.

 

Die vorhandenen Mastaufsatzleuchten sind aufgrund ihres hohen Alters (Einbau 31.12.1963) und teilweisen Beschädigungen in einem schlechten Allgemeinzustand und stehen bereits seit Jahren zur Erneuerung an. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf.

Die Erneuerung der Beleuchtung kann wegen der verbleibenden Baumkronen und Pflanzbeete weitestgehend nur an den bisherigen Leuchtenstandorten erfolgen.  Damit ist eine spätere Realisierung der vorgestellten Umgestaltung der Bahnhofstraße in der beabsichtigten Form nur noch eingeschränkt durchführbar.

Allerdings erfüllt die Erneuerung der Straßenbeleuchtung die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung nach § 8 KAG, in so fern sind hierfür die Beiträge von den betroffenen Grundstückseigentümern (Anliegern) zu erheben.

 

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Beschlüsse

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10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die BV Mitte stellt die Umgestaltung der Bahnhofstraße bis auf weiteres zurück.

 

2.      Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt ihre Beschlüsse vom 22.01.2008 und 26.02.2008 über die Bereitstellung von 130.000 € aus bezirksbezogenen Mitteln zurück.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0