Beschlussvorlage - 0576/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau der Bahnhofstraße (Nordseite)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Bezirksvertretung Mitte
hat in der Sitzung am 26.02.2008 der Ausbauplanung zum Umbau der Bahnhofstraße
(Nordseite) zugestimmt.
Zahlreiche Bürger haben sich
wegen der notwendigen Fällung der Bäume gegen die Baumaßnahme ausgesprochen.
Darüber hinaus sieht die
Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit den Ausbau der Bahnhofstraße in einer Prioritätenliste
zu berücksichtigen, da sie den Ausbau als teilinvestive Maßnahme ansieht.
In dieser Situation hält der
Verwaltungsvorstand den Ausbau der Bahnhofstraße nicht für opportun und will daher
zurzeit die Umgestaltung der Bahnhofstraße nicht empfehlen und bittet die BV
Mitte den Ausbau der Bahnhofstraße bis auf weiteres zurückzustellen.
Wie die Verwaltung bisher dargestellt hat,
sind mittelfristig Maßnahmen erforderlich, damit die Verkehrssicherheit
gewährleistet bleibt. So müssen sämtliche Linden im Herbst/Winter 2008 wieder bis an den Stamm auf Zapfen gesetzt
werden, da die Äste an den vorhandenen Schnittstellen auszubrechen drohen.
Zusätzlich muss das Pflaster
wegen Stolpergefahr in Teilbereichen reguliert werden. Dieses wird zumindest
bei einigen Bäumen wegen der hoch anstehenden Wurzeln zu Fällungen führen.
Ersatzpflanzungen zwischen
den verbleibenden Bäumen sind, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt möglich.
Die angesprochenen unbedingt
erforderlichen Maßnahmen sind als reine Verkehrssicherungs- und
Unterhaltungsmaßnahmen anzusehen und daher beitragsfrei, d.h. sie sind
ausschließlich aus Unterhaltungsmitteln zu finanzieren.
Die vorhandenen
Mastaufsatzleuchten sind aufgrund ihres hohen Alters (Einbau 31.12.1963) und
teilweisen Beschädigungen in einem schlechten Allgemeinzustand und stehen
bereits seit Jahren zur Erneuerung an. Hierzu besteht dringender
Handlungsbedarf.
Die Erneuerung der
Beleuchtung kann wegen der verbleibenden Baumkronen und Pflanzbeete
weitestgehend nur an den bisherigen Leuchtenstandorten erfolgen. Damit ist eine spätere Realisierung der
vorgestellten Umgestaltung der Bahnhofstraße in der beabsichtigten Form nur
noch eingeschränkt durchführbar.
Allerdings erfüllt die Erneuerung
der Straßenbeleuchtung die Voraussetzungen für eine Beitragserhebung nach § 8
KAG, in so fern sind hierfür die Beiträge von den betroffenen
Grundstückseigentümern (Anliegern) zu erheben.

10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
BV Mitte stellt die Umgestaltung der Bahnhofstraße bis auf weiteres zurück.
2. Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte nimmt ihre Beschlüsse vom 22.01.2008 und 26.02.2008 über die
Bereitstellung von 130.000 € aus bezirksbezogenen Mitteln zurück.