Beschlussvorlage - 0383/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellungder kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Hagenhier: Absenkung der Kosten für Erziehungshilfen 55-M 05
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB 2/KM Konsolidierungsmanagement; 19 Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.06.2004
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.07.2004
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Beschlussvorschlag
1. Der Maßnahme
Absenkung der Kosten für Erziehungshilfe
wird im
Bereich Pflegekinderdienst zugestimmt.
2. Neben
Verlagerung einer Planstelle aus dem ASD (Stellenplan Nr. 55/105/03)
ist im
Stellenplan 2005 zusätzlich eine 0,5 Stelle nach Vergütungsgruppe V b /IV b BAT
einzurichten.
3. Die
zusätzlichen Sach- und Pflegekosten sind in Höhe von 167.202,-- € anteilig
im
Haushaltsplan 2005 bei den sachlich zutreffenden HHSt. zu veranschlagen.
4. Der Erfolg der
Maßnahme wird jährlich im Jugendhilfeausschuss und
Haupt- und
Finanzausschuss überprüft.
Das Ergebnis
bildet die Grundlage zu einem ggf. erforderlichen Ausbau
bis zum Jahr
2007.
Sachverhalt
Vollzeitpflege ist eine Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Auf die Leistung besteht ein individueller einklagbarer Rechtsanspruch.
Derzeit sind 175 Hagener Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege untergebracht. Davon werden 117 in örtlicher Zuständigkeit von derzeit 3,98 MitarbeiterInnen betreut.
Der tatsächliche Bedarf an Vollzeitpflege allgemeiner Art und Sonderformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Minderjährige liegt deutlich höher. Das Angebot ist nicht bedarfsgerecht.
Im Sinne einer passgenauen Hilfe für
Kinder und Jugendliche und unter dem Aspekt einer erheblichen Kosteneinsparung
im Bereich der Hilfe zur Erziehung / Heimerziehung ist der Ausbau geeigneter
Angebote dringend erforderlich. Die Maßnahme entspricht dem gesetzlichen
Auftrag.
Dazu bedarf es dreier Schritte:
1.
Ausbau der Bereitschaftspflegestellen für Kinder
von 0 bis
unter 6 Jahren von 4 auf 8 Plätze (Familien)
2.
Einrichtung von vier Bereitschaftspflegestellen für
Kinder
von 6 bis
unter 10 Jahren
3.
Schaffung von geeigneten Formen der Pflege für besonders
entwicklungsbeeinträchtigte
Kinder und Jugendliche (Sonderpflege)
1.
Bereitschaftspflegestellen für Kinder von 0 bis
unter 6 Jahren
Bereitschaftspflege für diese Zielgruppe gibt es seit 1997 in Hagen. Die vertraglich gebundenen Pflegefamilien nehmen in Notsituationen ein Kind bis zu 6 Jahren auf. Die Zeit der Aufnahme wird zur Klärung der familiären Situation, ggf. zur Einleitung familiengerichtlicher Maßnahmen und zur Klärung der weiteren Perspektiven genutzt. Ziel ist die Wiederherstellung der elterlichen Erziehungsfähigkeit oder die Vermittlung des Kindes in eine geeignete Form der Erziehungshilfe, ggf. Dauerpflege. Die Verweildauer der Kinder soll in der Regel nicht über 4 Monate liegen. Der pädagogische Grundgedanke, Kleinkinder in Notsituationen in einem familiären Rahmen zu betreuen, hat sich vorbehaltlos bewährt.
In den Jahren 2001 – 2003 fanden durchschnittlich 22 Kinder dieser Altersgruppe zunächst Aufnahme im Heim. Im Jahr 2003 wurden 1 901 Betreuungstage im Heim für 20 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren durch Inobhutnahme und Heimerziehung notwendig. Dem standen 778 Betreuungstage in damals drei Bereitschaftspflegestellen gegenüber. Zwischenzeitlich sind die Bereitschaftspflegestellen entsprechend dem JHA-Beschluss zu Grunde liegenden Konzeption auf vier erweitert worden.
Um
das Qualitäts- und letztlich Finanzziel “Kein Kind unter 6 Jahren im
Heim” zu erreichen, ist bei einer angenommenen Belegungsdichte von 200
Tagen pro Jahr ein weiterer Ausbau erforderlich. Der Ausbau auf 8
Bereitschaftspflegestellen würde die durchschnittliche Betreuungskapazität auf
1 600 Belegungstage pro Jahr erhöhen.
Um
das hohe Maß der erforderlichen Begleitung und Unterstützung der Pflegestellen
bei der Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie, der Einleitung ggf.
erforderlicher Diagnosen und medizinisch-therapeutischer Förderung als auch die
Abstimmung mit dem Allgemeinen Sozialdienst zur weiteren Perspektivklärung
sicherzustellen, ist ein durchschnittlicher Betreuungsaufwand von 2,5
Wochenstunden pro Bereitschaftspflegefamilie erforderlich.
2.
Einrichtung von vier Bereitschaftspflegestellen
für Kinder
von
6 bis unter 10 Jahren
Für
die Aufnahme von Kindern von 6 bis unter 10 Jahren gibt es bislang keine
geeignete kurzfristige Notaufnahme in Familien, obwohl diese Betreuungsform für
einen Großteil der Zielgruppe geeignet und notwendig ist.
Die
Erfahrungen des bisherigen Angebots in der Bereitschaftspflege und die
veränderten Problemsituationen in Familien bedingen ein Angebot für diese
Altersgruppe. Bei entsprechender sachlicher personeller Ausstattung bietet sich
hier ein deutliches Einsparpotential.
Die Bereitschaftspflege für Kinder im Grundschulalter unterscheidet sich aufgrund der Problemlage deutlich von den Anforderungen an unter 6-Jährige. Sie stellt für einen Großteil der Kinder dieser Altersgruppe die sinnvollere, pädagogisch zutreffendere und in jedem Fall auch eine kostengünstigere Alternative zur Heimerziehung dar. Die im Einzelnen vorgestellten Daten und Zahlen (s. Anlage) berechnen sich auf der Grundlage der vom Land vorgegebenen Pflegesätze und dem beschlossenen Konzept der Bereitschaftspflegestellen für die jüngeren Kinder.
Aufgrund des besonderen Betreuungsaufwandes ist der Erziehungsbeitrag auf das 1 ½-fache zu erhöhen.
3.
Schaffung von geeigneten Formen der Pflege für
besonders
entwicklungsbeeinträchtigte
Kinder und Jugendliche (Sonderpflege)
Sonderpflege als individuelle Form der Erziehungshilfe für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche ist gesetzlicher Auftrag. Gleichwohl hat der Fachbereich bisher kein eigenes Angebot vorgehalten. In der Praxis ergaben sich “Mischfälle”, die von normalen Pflegeeltern abgedeckt wurden. Ansonsten musste für Sonderpflege bundesweit mit erheblich finanziellem Aufwand “eingekauft” werden.
In Sonderpflege sind Kinder mit einem deutlich erhöhten Erziehungsbedarf aufgrund ihrer bisherigen problematischen Biographie, gesundheitlichen Handikaps in der Regel auf Dauer und verlässlich in familiären Lebensorten zu beheimaten.
Die
Pflegefamilien müssen besondere pädagogische Eignungen vorweisen.
In
einer ersten Ausbaustufe ist im Jahr 2004 / 2005 an eine Gewinnung von
10
Sonderpflegestellen gedacht.
Die
entstehenden Kosten und Einsparungen ergeben sich aus der Anlage.
Die
Höhe des Pflegegeldes und der Betreuungsschlüssel entsprechen den Vergütungen
der vom Landesjugendamt vorgegebenen Standards für Sonderpflege (Westfälische
Pflegefamilien) in Westfalen-Lippe.
4.
Fazit
Die Ausdifferenzierung der Vollzeitpflege birgt die ungewöhnliche Chance, die gesetzliche Verpflichtung nach dem KJHG qualitativ entscheidend zu verbessern und gleichzeitig deutlich Kosten einzusparen. Das Konzept lässt sich allerdings nur erfolgreich umsetzen, wenn in den Bereichen “Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Schulung der Interessenten und eine angemessene Betreuung” investiert wird. Nur so können genügend geeignete Familien gefunden und letztlich gehalten werden.
Die
dafür notwendigen zeitlichen Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. An dieser
Stelle ist eine zusätzliche sachliche und personelle Investition erforderlich
(siehe Anlage). Die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes erfordert eine
Überprüfung der bestehenden Organisationsstrukturen.
Die
Verwaltung wird im Rahmen der Neugestaltung des Fachbereiches nach
Inkrafttreten des SGB II die entsprechenden Notwendigkeiten berücksichtigen.
Um
das Konzept erfolgreich durchzuführen, sind für 2005 zunächst Mehrkosten für
1,5 Planstellen sowie Kosten für Pflegegeld, Schulung, Werbung etc. in Höhe von
237.846,-- € erforderlich. Dem stehen Einsparungen im Bereich der
Heimerziehung in Höhe von 484.000,-- € gegenüber. Die Nettoeinsparung
beträgt 246.154,-- €.
Der
für die Jahre 2006/2007 vorgeschlagene Ausbau erfolgt aufgrund der Auswertung
in 2005.
Abhängig
von der Zielerreichung in der Sonderpflege entstehen für 2006 Mehrkosten in
Höhe von 415.953,-- €, denen Nettoeinsparungen in Höhe von 579.547,--
€ gegenüberstehen.
In
2007 sind auf der Basis der erfolgreichen Konzeptumsetzung in den Vorjahren
Mehrausgaben in Höhe 532.060,-- € und Nettoeinsparungen in Höhe von
754.940,-- € zu erwarten.
Einzelheiten
ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Tabellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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(wie Dokument)
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3
|
(wie Dokument)
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