Beschlussvorlage - 0473/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Jugendschöffenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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17.06.2008
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der
vom Fachbereich Jugend & Soziales aufgestellten Vorschlagsliste für die
Benennung von Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen zu.
Begründung
Der Präsident des Landgerichtes Hagen teilte mit Schreiben vom 17.12.2007 mit, dass gemäß gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Justiz und des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit vom 27.08.1998 in der Fassung vom 20.10.2003 einschließlich der Änderungen vom 20.09.2007 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013 bis zum 15.08.2008 einzureichen ist. Insbesondere wird in diesem Schreiben auf die verlängerte Amtsperiode von 5 Jahren hingewiesen.
Nach dem vorliegenden Schreiben sind
vom Jugendamt der Stadt Hagen mindestens 56 Hauptschöffen/innen und 136
Hilfsschöffen/innen vorzuschlagen (doppelte Anzahl).
Nach § 6 Nr. 3.5 der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Hagen (Jugendamtssatzung) vom 24.02.1994 in der Fassung des
Nachtrags vom 15.03.2007 sowie Punkt 7.3 des o.g. Erlasses handelt es sich bei
der Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen nicht um
ein laufendes Geschäft der Verwaltung.
Die freien Träger der Jugendhilfe, die
Parteien und Kirchengemeinden wurden schriftlich gebeten, der Verwaltung des
Jugendamtes geeignete und in der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen in
geforderter Anzahl vorzuschlagen. Darüber hinaus konnten durch entsprechende
Pressemitteilungen weitere Bewerber für das Amt des Jugendschöffen gewonnen
werden.
Für die Aufnahme in die
Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3 der
stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. (§ 35
Abs. 3 JGG)
Vorschlagsliste des
Jugendhilfeausschusses für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen
für die Amtszeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2013
Die genannte Liste wurden aus Gründen des Datenschutzes aus der Internet-Präsentation entfernt. Die Originale erhalten Sie auf begründete Anfrage beim Amt des Oberbürgermeisters. Mandatsträger können ggf. die orginale Vorlage im Ratsinformationssystem in der sog. "Aktenmappe" des entscheidenden Gremiums einsehen.
