Beschlussvorlage - 0568/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Waldklettergartens in Hagen-Vorhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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18.06.2008
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Sachverhalt
Begründung
Auf einer ca. 1,5
ha großen Teilfläche des städtischen Waldgebietes nordwestlich von
Wasserschloss Werdringen bzw. östlich des Harkortsees soll durch Indian Forest Ltd. ein gewerblicher
Waldklettergarten errichtet werden (siehe Übersichtsplan). Aus Sicht des
Investors ist es aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich, die Anlage
noch im August 2008 eröffnen zu können - eine Baugenehmigung müsste
dafür spätestens Ende Juni/ Anfang Juli erteilt werden. Für die Baugenehmigung
ist wesentlich, dass zuvor die Untere Landschaftsbehörde eine
Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes erteilt.
Genehmigungsstand:
·
Am
7.04.08 wurde für das Vorhaben der Bauantrag gestellt und am 30.04.08 in
der Baugesuchskonferenz erstmals behandelt. Von den Ämtern der Bauverwaltung
(VB-5) wird das gewerbliche Vorhaben als sinnvolle Ergänzung und
Entwicklung des Freizeitangebotes im Raum Kaisberg-Werdringen und des
Harkortsees beurteilt. Das Vorhaben entspricht außerdem dem regionalen
Planungs- sowie Marketingkonzept von „RUHRTAL“.
Die Regionale Arbeitsgruppe zum Projekt Ruhrtal
begrüßt die Bauabsicht in Hagen-Vorhalle auch in Kenntnis, dass in Wetter
durch ein anderes Unternehmen ebenfalls ein Klettergarten errichtet wird.
·
Vom
Investor wurde eine Artenschutzrechtliche
Prüfung und ein Landschaftspflegersicher
Begleitplan in Auftrag gegeben, um die Eingriffe durch das Vorhaben zu
ermitteln und um Ersatzmaßnahmen festzulegen. Der Landschaftspflegerische Begleitplan liegt im Entwurf vor,
für die Artenschutzrechtliche Prüfung
ein Zwischenbericht. Für den Artenschutz stehen noch letzte Erhebungen im
Verlauf des Monats Juni an. Nach derzeitigem Stand sind keine Brutvorkommen
streng geschützter Vogelarten festzustellen und bei den Reptilien liegen keine
Nachweise über streng geschützte Arten vor. Wesentlich ist, dass das Gutachterbüro insgesamt gesehen eine Ausgleichbarkeit
der Eingriffe prognostiziert.
·
Über
die Verwaltungsvorlage 520/2008 des Umweltamtes, gestützt auf den o.g.
Entwurf des „LBP“, wird
am 09.06.08 im Landschaftsbeirat bzw. am 12.06.08 im Umweltausschuss eine Ausnahmegenehmigung
von den Verboten des Landschaftsplanes beantragt. Das Umweltamt gibt in der
Vorlage die Empfehlung, die Ausnahme vorbehaltlich der noch ausstehenden
faunistischen Kartierungsdurchgänge zu erteilen.
·
Die
Untere Jagdbehörde bei 69 spricht sich nach Rücksprache mit ihrem
Jagdberater für eine Ablehnung des Vorhabens aus; das Regionalforstamt ist noch
zu hören. Gemäß Aussage in der Verwaltungsvorlage 520/2008 der Unteren
Landschaftsbehörde wurden dagegen keine forstrechtliche Bedenken geltend
gemacht.
·
Die
Feuerwehr fordert, mit Rettungsfahrzeugen bis zur mittig gelegenen,
zentralen Einstiegsstelle fahren und wenden zu können, um dort Verunglückte
aufnehmen zu können (siehe Übersichtsplan).
Nähere
Informationen:
·
Um
die Eingriffe an Natur und Landschaft möglichst gering zu halten, wurde die gesamte
Infrastruktur (Büro, Materialausgabe, Stellplätze, Toiletten etc.) auf
den baulich geprägten Uferabschnitt des Segelsportbereichs um „Haus Baukey“
ausgelagert (Nutzungsvertrag zwischen „Yachtclub Harkortsee“ und
Bauantragssteller). Der Verein erhält durch die Vermietung bessere finanzielle
Rahmenbedingungen, die er für die noch nicht abgeschlossene Restaurierung des
historischen Fachwerkhauses nutzen will.
·
Bei
Vorliegen aller erforderlichen Stellungsnahmen soll die Baugenehmigung vorerst
in Form einer temporären Baugenehmigung für den Zeitraum von 2 Jahren
erfolgen. Solange können die Stellplätze, die für Nutzungen im bisher nicht
fertig gestellten „Haus
Baukey“ vorgesehen sind (Gastronomie etc.), vom Investor genutzt
werden. Um danach eine unbegrenzte Baugenehmigung zu erhalten, muss er die
baurechtlich erforderlichen Stellplätze dann an anderer Stelle nachweisen.
·
Der
Klettergarten soll jeweils im Zeitraum von Ende März (ab Ostern) bis Ende
Oktober betrieben werden. Es wird von durchschnittlich 100 Besuchern je Tag
ausgegangen. Eine größere Anzahl der Besucher werden lt. Betreiber
Schulklassen, Vereine o.ä. Gruppen sein, die i.d.R. mit dem Bus bis
Wasserschloss Werdringen anfahren und von dort aus bis zum Servicezentrum des
Klettergartens in Haus Baukey laufen.
Die übrigen Nutzer fahren mit dem PKW bis zu den Stellplätzen, die im Bereich von
Haus Baukey verfügbar sind.
·
Durch
die geplante Nutzung werden lt. Angabe des Investors zwei Vollzeit- und
bis zu 8 Teilzeitarbeitsplätze
(Zeitraum Ende März bis Ende Oktober) entstehen.
·
Für
die Stadt Hagen entstehen durch das Bauvorhaben keine Kosten. Die Verwaltung wird mit dem
Investor einen Nutzungs-, Pachtvertrag über die benötigte Waldfläche schließen
(Haftungsausschluss, Nutzungsentschädigung). Der Betreiber soll anteilig die
Verkehrssicherungspflicht für einen Waldwegabschnitt, der als Zufahrt für den
Notverkehr erforderlich ist, erhalten (ab Erschließungsstraße zu Haus Baukey - ca. 300m).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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