Beschlussvorlage - 0523/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau West - Oberhagen / EilpeMaßnahme "Volmeblick", Brueckenschlag und begruenter Uferbereich am Volmeknie Eilper Strassehier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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04.06.2008
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Beschlussvorschlag
- Die Empfehlung
des Auswahlgremiums wird zur Kenntnis genommen.
- Auf der
Grundlage des Preisträgerentwurfs soll die Planung in soweit modifiziert werden,
dass der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten wird.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendige Abstimmung mit der Bezirksregierung
Arnsberg bzgl. der für 2008 vorgesehenen Maßnahmen des Förderprogramms
Stadtumbaugebiets Oberhagen / Eilpe vorzunehmen und zu berichten.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage soll
das aus der Mehrfachbeauftragung ausgewählte Konzept für das Brückenbauwerk und
die Freianlagen in modifizierter Form als Grundlage für die Weiterbearbeitung
beschlossen werden.
Begründung
Wettbewerb
Nach vierwöchiger
Bearbeitungszeit haben die beiden parallel beauftragten Planungsteams
-
Wbp –
Landschaftsarchitekten und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge aus
Bochum mit Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund
-
Ruhrberg
Ingenieurgemeinschaft aus Hagen mit FSW Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf
am 14.03.2008 ihre Arbeiten
abgeliefert. Die beiden Entwürfe sind als Anlage
1 und 2 der Vorlage angefügt.
Das Auswahlgremium hat in
der Sitzung am 03.04.2008 den Entwurf von
Wbp
– Landschaftsarchitekten und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge
aus Bochum mit Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund
zur Weiterbearbeitung
empfohlen.
Die Empfehlung des
Auswahlgremiums ist der Anlage 3 zur
Vorlage zu entnehmen.
Vorprüfung und Teile des
Auswahlgremiums haben Zweifel angemeldet, dass der als bester ausgewählte
Entwurf nach den Kostenerfahrungen der Stadt Hagen zu den angegebenen
geschätzten Kosten umsetzbar sein wird. Damit die Massnahme überhaupt
finanziert werden kann, muss die Stadt Hagen einerseits innerhalb des in der
Auslobung vorgegebenen Kostenrahmens bleiben. Andererseits wurden im Auswahlgremium
Hinweise auf fehlende Bestandteile der Planung gegeben. Diese sind zu ergänzen
und kostenmäßig abzubilden. Die Planungsgemeinschaft wurde daher aufgefordert,
nachvollziehbar darzulegen, dass nach Modifizierung des Vorentwurfs für die
Brücke und die Freianlagen einschließlich der geänderten Kostenansätze die
Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens von
268.000 € brutto für das
Brückenbauwerk und
255.000 €
brutto für die Freianlagen
zugesagt werden kann.
Die Modifizierung des
Entwurfs (Anlage 4) soll dabei ohne
Aufgabe der schlüssigen Grundidee des „gebogenen Steinwurfs“ über
die Volme erfolgen. Die Verwaltung hat ihre Vorgaben für eine Überarbeitung
vorab mit der Planungsgemeinschaft erörtert.
Bewertung der modifizierten Fassung des
Wettbewerbsiegers
Die überarbeitete Brückenplanung sieht nun anstelle des
im Wettbewerb vorgestellten ca. 57 m langen Bauwerkes ein ca. 42 m langes
Bauwerk vor. Erreicht wurde diese Kürzung um 15 m durch den Verzicht auf die
Absenkung der Platzfläche auf der Seite Eilper Straße und Entfall der beiden
Brückenfelder auf dieser Seite. Das Hauptfeld über die Volme sowie der
Vorlandbereich auf der Wippermanninsel entsprechen weiterhin dem Wettbewerbsentwurf.
Darüber hinaus wurden die Bauteilabmessungen den gültigen Vorschriften
angepasst.
Das Planungsbüro hat eine
überarbeitete Kostenschätzung vorgelegt, die nach Änderung der Planung (d. h.
insbesondere Kürzung des Bauwerks um 15 m) eine Bruttogesamtsumme für die
Brücke von ca. 236.400 € ausweist. Gegenüber der im Wettbewerb
vorgelegten Kostenschätzung, die von 66 als unrealistisch niedrig angesehen
wird, wurden die Einheitspreise z. T. erheblich nach oben korrigiert. Die nun
vorgelegte Kostenschätzung erscheint in der Größenordnung realistisch.
Zusätzlich zu den aufgeführten reinen Baukosten werden allerdings neben den
Planungskosten für die Leistungsphasen 3, 4 und 6 (ca. 24.488 €) sowie
Bauüberwachungskosten (ca. 7.140 €) noch Kosten für Gründungsberatung,
Prüfstatik, Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie Fremdüberwachung
Stahl anfallen (schätzungsweise ca. 14.000 €).
Die Maßnahme bewegt sich
damit im vorgegebenen Kostenrahmen.
Für die Freianlagen wurden bei der Modifizierung des Entwurfs durch die
Architekten die Absenkung des Uferplatzes an der Eilper Straße reduziert und
bei der Naturinsel auf die Treppen-/
Rampenanlage verzichtet. Dafür wurden auf der Naturinsel für 25.000,-- €
Spielelemente in die Kosten eingeplant.
Die Maßnahme wird von den
Architekten auf rd. 255.000,-- € geschätzt.
Die Einzelkostenansätze
wurden dabei weiterhin nicht nachvollziehbar dargelegt. Verschiedene notwendige
Baumaßnahmen sind in der Kostenschätzung nicht
benannt, und der Preis für den Plattenbelag einschl. Unterbau,
Entwässerung und Baumscheiben erscheint der Verwaltung mit 120,-- €/m²
als wesentlich zu niedrig angesetzt. Hinzu kommt, dass die Größe des
Uferplatzes zu niedrig in der Kostenschätzung angesetzt wurde.
Insgesamt wird nach
Auffassung der Verwaltung für die Realisierung der von den Architekten
überarbeitete Planfassung überschlägig mit rd. 80.000,-- bis 100.000,-- €
an Mehrkosten zu rechnen sein. Allein durch Ersatz der Großplatten durch
handelsübliche Materialien ließen sich die Kosten um rd. 65.000,-- €
reduzieren.
Um den vorgegebenen
Kostenrahmen für die Freianlagen zu halten sind deshalb weitere Einsparungen
unbedingt erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Zur Realisierung der
Maßnahme „Volmeblick“ ist eine weitergehende Planung erforderlich. Die
Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme soll der Entwurf der Preisträger sein.
Sollte der Empfehlung des
Preisgerichts gefolgt und das Planungsteam Wbp – Landschaftsarchitekten
und Ingenieure Christine Wolf und Rebekka Junge aus Bochum mit dem
Ingenieurbüro Schülke und Wiesmann aus Dortmund mit der Weiterbearbeitung der
Planung beauftragt werden, so ist im Vorfeld mit den beteiligten Büros zu
klären, ob und wie aus der Sicht der Planungsbüros entsprechende weitere
Einsparungen herbeigeführt werden können.
Finanzierung
Für das Brückenbauwerk wurden nach verwaltungsinterner Schätzung
Herstellungskosten von 285.000 € brutto ermittelt und zur Förderung
angemeldet.
In diesen Kosten sind rd.
53.000,-- € für Gründungsberatung,
Prüfstatik, SIGEKO und Fremdüberwachung Stahl, sowie die Kosten für die
weiteren Planungsleistungen enthalten.
Eine 80-Prozent-Förderung
bis zu diesem Betrag wurde bewilligt.
Auf der Grundlage des
ausgewählten und modifizierten Entwurfs ist von geschätzten reinen Baukosten
für das Brückenbauwerk von 236.396,23
€ auszugehen.
Da es sich bei den
Herstellungskosten gemäß der bisherigen Beauftragung der Leistungsphasen 1 und
2 nur um Schätzungen handelt, wird es mit zunehmendem Detaillierungsgrad der
Planung in der Leistungsphase 3 noch zu Veränderungen kommen können. Der
tatsächliche Bedarf für eine Umschichtung der Mittel zur Finanzierung der
Weiterbeauftragung für die Brücke aus dem Gesamtbudget des Stadtumbaus
Oberhagen / Eilpe wird erst zu einem späteren Zeitpunkt zu benennen sein.
Für die Freianlagen (Flächen Wippermann und Eilper Straße) werden von den
Architekten Herstellungskosten von
255.000 € brutto angenommen. Auf der Grundlage des ausgewählten
Entwurfs - in der modifizierten Fassung
– sind die Herstellungskosten so
zu reduzieren, dass der vorgegebene Kostenrahmen von 255.000,-- € auch
eingehalten werden kann.
Eine Finanzierung der
Freianlagen aus den schon bewilligten Mitteln der Maßnahme B.6 „Begrünte
Uferzone mit Wegeverbindung entlang der Volme“ mit einem Fördersatz von
80 % ist aus dem Jahreskontingent dieser Maßnahme bis zum Betrag von 275.000
€ (einschl. weiteres Planungshonorar) in 2008 gesichert. Darüber hinaus gehende Kosten sind
durch Reduzierung anderer Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus West zu
kompensieren.
Zum Abruf der Mittel ist
jedoch vorab mit Vorlage des Durchführungsbeschlusses und der
Ausführungsplanung die Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.
Die Finanzierung soll aus
Mitteln des Stadtumbaus West erfolgen.
Nach derzeitiger Sicht sind
die Kosten für eine weitere Beauftragung der Wettbewerbspreisträger durch
Umschichtungen innerhalb der Maßnahmen B.4 und B.6 in 2008 finanzierbar.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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398,1 kB
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2
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401,6 kB
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3
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672,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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639,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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410,3 kB
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6
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(wie Dokument)
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478,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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452,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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443,7 kB
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9
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(wie Dokument)
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397 kB
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10
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(wie Dokument)
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31 kB
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11
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(wie Dokument)
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234,2 kB
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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die
Empfehlung des Auswahlgremiums wird zur Kenntnis genommen.
- Auf
der Grundlage des Preisträgerentwurfs soll
die Planung in soweit modifiziert werden, dass der vorgegebene
Kostenrahmen eingehalten wird.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Abstimmung mit der
Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der für 2008 vorgesehenen Maßnahmen des
Förderprogramms Stadtumbaugebiets Oberhagen / Eilpe vorzunehmen und zu
berichten.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Brückenplanung an das genannte Büro zu
vergeben.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Grünplanung selbst zu erarbeiten.