Beschlussvorlage - 0406/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) Teil 1, - Ortskern Boele / Hilgenland1. Änderung nach § 13 BauGBhier:a) Beschluss über die Einleitung des Verfahrens nach § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht der frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und über den Verzicht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGBc) Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGBd) Beschluss über die eingeschränkte Abgabe von Stellungnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.06.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.06.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535),
Teil 1, - Ortskern Boele / Hilgenland – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
in der zur Zeit gültigen Fassung.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht
auf die Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Verzicht auf die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Zu c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland, 1.
Änderung nach § 13 BauGB einschl. der Begründung vom 02.05.2005 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit
der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zu d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass
Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland -, 1. Änderung nach § 13 BauGB im Stadtteil Boele umfasst die Fläche zwischen der Dortmunder Straße (einschl.), der Schwerter Straße und der Straße Hilgenland (einschl.) sowie der Straßenbegrenzungslinie der Ortsumgehung Boele, Teil 2.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes (Pläne
zum Grünordnungsplan) sind von der Änderung nicht betroffen und nicht
Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach der
öffentlichen Auslegung nach den Sommerferien, im IV.Quartal 2008 der
Satzungsbeschluss zum Änderungsverfahren gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist
aufgrund der Kürze der Vorlage nicht erforderlich.
Begründung
Im Rahmen der
Verhandlung zum Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 2/96 (481),
1.Änderung, 2. Fassung – Ortsumgehung Boele – 2. Bauabschnitt, zwischen
Schwerter Straße und Dortmunder Straße ist auch der Bebauungsplan Nr. 8/01
(535) Ortkern Boele / Hilgenland, Teil 1 besprochen worden. Dieser
Bebauungsplan setzt den Lärmschutzwall entlang der geplanten Ortsumgehung
Boele vom Kreisel Dortmunder Straße bis zur Straße Hilgenland fest.
In diesem
Bebauungsplan, der bereits seit 06.08.2005 rechtskräftig ist, ist die im späteren
Urteil zum B-Plan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fassung – Ortsumgehung
Boele – 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dortmunder Straße (November
2005) unbestimmte Festsetzung zur Höhe und zur Bepflanzung des Lärmschutzwalls
enthalten.
Mit dieser Änderung
nach § 13 BauGB soll diese Festsetzung bestimmt (konkret) formuliert werden und
dem angrenzenden geltenden Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1.Änderung, 2. Fassung
– Ortsumgehung Boele – 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße
und Dortmunder Straße angepasst werden.
Da die Festsetzung
die städtischen Flächen betrifft und ebenfalls ausschließlich städtische,
öffentliche Flächen angrenzen, sind Dritte von der Änderung nicht betroffen. Weiterhin
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Änderung des
Bebauungsplanes nach § 13 BauGB erfolgen kann.
Die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 8/01 (535), Teil 1, Ortskern Boele / Hilgenland vom
02.05.2005 bleibt so bestehen, eine Anpassung des Textes an die minimalen
Änderungen ist nicht erforderlich.
Wegen der
Geringfügigkeit der Änderung soll gleich mit der Einleitung des Änderungsverfahrens
die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Gemäß § 4a Abs. 3
Satz 2 BauGB wird beschlossen, dass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden können.
Da der Bebauungsplan
Nr. 8/01, Teil 1 sonst so Bestand haben soll und bereits eine Entscheidung über
die Anregungen aus der ersten Auslegung erfolgt, sollen wiederholte
inhaltsgleiche Anregungen zu unveränderten Bestandteilen des Bebauungsplanes
vermieden werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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198,2 kB
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