Beschlussvorlage - 0528/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.   

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die erneute öffentliche Auslegung des im Sitzungssaal ausgehängten Entwurfes  des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA nebst der Begründung vom 28.05.2008 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den og. Bebauungsplan mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

 

c)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB.

 

d)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf drei Wochen verkürzt werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.

 

 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 28.05.2008 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

      Nächster Verfahrensschritt:

 

      Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung ist der Satzungsbeschluss in der zweiten Jahreshälfte vorgesehen.       

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 30.08.2007 die öffentliche Auslegung des  Bebauungsplanentwurfes beschlossen ( Drucksachennr.: 0673/2007 ), die in der Zeit vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 stattgefunden hat. Zeitgleich wurde die Behördenbeteiligung (TÖB) nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Aufgrund einer eingegangenen Stellungnahme und der weiteren Bearbeitung an dem Projekt Bahnhofshinterfahrung haben sich einige Änderungen für den Bebauungsplanentwurf ergeben. Eine erneute öffentliche Auslegung ist deshalb erforderlich. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme, die nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, werden auf drei Woche verkürzt.

 

 

 

Begründung

 

1 ) Zum Beschlussvorschlag a)

 

Es sind mehrere Stellungnahmen von Bürgern als auch von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Aufgrund dieser Stellungnahmen ist jedoch nur eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

·          Damit die Räume auf den westlichen Gebäudeseiten der Wohnhäuser Dieckstraße 2 und Wehringhauser Straße 80 wirkungsvoller vor dem Verkehrslärm geschützt werden, soll die bereits vorgesehene Lärmschutzanlage entlang der südöstlichen Seite der Bahnhofshinterfahrung bis zum Anschluss an die Wehringhauser Straße verlängert werden. (Siehe  „Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen einer Gesellschaft…“)

 

 

2)  Zum Beschlussvorschlag b)

 

Zusätzlicher Änderungsbedarf hat sich durch die weitere Bearbeitung an dem Gesamtprojekt Bahnhofshinterfahrung ergeben.

 

 

·          Grünordnung

 

Auf Baumpflanzungen westlich der Ennepe wird verzichtet. Aufgrund der vorhandenen Altlasten wären sehr hohe Kosten für die Anpflanzung von Bäumen entstanden. Anstelle der vereinzelten Bäume auf einer Rasenfläche sollen Gruppen mit flachwurzelnden Gebüschen in die Rasenflächen eingebunden werden. Der Wertzuwachs des geplanten Biotoptyp „Begleitgrün“ von 3 Wertpunkten bleibt dabei unverändert. Geändert werden die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu den Anpflanzungsmaßnahmen M.

 

Als ungünstigste Annahme (Worst Case) wurde die Spundwand auf der rechten Uferseite in der neuen Bilanzierung berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich eine Veränderung der Wertpunkte.

 

Der Erläuterungsbericht zum Grünordnungsplan und die Karte 3 „Maßnahmenplan “ wurden entsprechend überarbeitet und sollen deshalb mit öffentlich ausgelegt werden.

 

·          Die nördliche Lärmschutzmaßnahme ist Teil des Landschaftsbauwerkes zwischen der Weidestraße und dem 2. Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung. Statt eines Steilwalles ist jetzt eine Aufschüttung mit einer flacheren Böschung vorgesehen. Hierfür gilt die neue textliche Festsetzung Nr. 1a. Außerdem wird die Fläche zum Lärmschutz analog zur Festsetzung im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 8/07 Bahnhofshinterfahrung 2. Abschnitt zusätzlich als Teil der Parkanlage (Landschaftsbauwerk) mit entsprechenden Anpflanzungsmaßnahmen  festgesetzt.

 

·          Im textlichen Hinweis zur Kampfmittelbelastung wird eine Internetadresse aufgenommen.

 

 

Änderungen in der Begründung zum Bebauungsplan

 

An mehreren Stellen war eine Überarbeitung der Begründung notwendig. Die neue Begründung vom 28.05.2008 ersetzt die bisherige Fassung vom 02.08.2007. In folgenden Abschnitten wurden Änderungen vorgenommen:

 

  8.          Eingriffsregelung / Kompensation und Grünordnung

10.2.1    Schutzgut Mensch – Lärmschutz

17.         Anlagen zur Begründung

 

 

 

3)   Bestandteile der Vorlage

 

§      Stellungnahme v. 27.09.2007

§      Plan:  Lärmschutz Dieckstraße

§      Plan:  Darstellung der Änderungen

§      B-Planbegründung vom 28.05.2008

§      Übersichtsplan mit B-Planabgrenzung

 

Die folgenden Gutachten, die als Anlage zur Begründung Bestandteile des Bebauungsplanes sind, werden in den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zudem im Internet über das „Allriss“ – Ratsinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand dieser Gutachten wurde verzichtet.

 

Anlage 1  Erläuterungsbericht zum Landschaftspflegerischen Begleitplan / Grünordnungsplan

Aufgestellt durch die Stadt Hagen / Fachbereich für Stadtentwicklung und Stadtplanung  im Juli 2007, geändert im Februar 2008

 

Anlage 2        Verkehrslärmgutachten

Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 6.09.2007

Prüfung des Endzustands mit Fortführung über den Knoten 2

 

Anlage 3        Verkehrslärmgutachten

Lärmgutachten des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld vom 17.09.2007

Prüfung des Zwischenzustands ohne Fortführung über den Knoten K2

 

Anlage 4        Verkehrslärmgutachten

Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme des Ingenieurbüros für Schall- und Schwingungstechnik  ACCON Köln GmbH Eupener Str. 150, 50933 Köln-Braunsfeld  vom 22.11.2007

 

 

 

Der bisherige Bebauungsplanentwurf (ohne Änderungen, Stand 1. öffentliche Auslegung) mit der Begründung vom 02.08.2007 und den Anlagen kann im Internet auf folgendem Wege eingesehen werden:

 

www.hagen.de/ (TOP- LINKS) Ämter und Fachbereiche der Stadt Hagen / Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung / Verbindliche Bauleitplanung / Bebauungspläne im Verfahren / Bebauungsplan Nr. 9/00


                                                                                               

Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen einer Gesellschaft vertreten durch Rechtsanwälte Kleffner Fischer, Reinoldistraße 17 / 19, 44135 Dortmund vom 27.09.2007 zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9/00 (527) Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser Straße – VARTA

 

 

 

Zu Absatz 1

 

Aufgrund des Schreibens von Rechtsanwalt Krane hat die Verwaltung von dem Lärmgutachter mehrere Varianten einer Verlängerung des bereits geplanten Lärmschutzsteilwalles untersuchen lassen.

 

1.2.1  ,Lärmschutzwand endet auf der Wallkrone (ursprüngliche Planung)

1.2.2 Lärmschutzwand wird in gleicher Höhe (4 m) entlang der Straßenbegrenzung bis zur   Dieckstraße verlängert

1.2.3   Lärmschutzwand wird in 4 m Höhe abknickend zur Dieckstraße verlängert

1.2.4 Lärmschutzwand wird in 5,5 m Höhe über Fahrbahn abknickend zur Dieckstraße verlängert

 

Die Ergebnisse haben gezeigt, dass der wirkungsvollste Schutz durch die Verlängerung des Steilwalles entlang der Gehweghinterkante bis zum Anschlussbereich Wehringhauser Straße erzielt wird. Eine Verbesserung wird hauptsächlich für die beiden unteren Geschosse des Wohngebäudes Dieckstr. 2 erreicht.

 

Der Bebauungsplanentwurf sieht deshalb jetzt eine Verlängerung der  aktiven Lärmschutzmaßnahme vor (s.o. 1.2.2). Damit allerdings zwei vorhandene Bäume erhalten werden können, ist die Verlängerung nicht durch einen Steilwall sondern durch eine Lärmschutzwand beabsichtigt.

 

 

Der Anregung wird gefolgt.

 

 

 

Zu Absatz 2

 

Das Wohngebäude Dieckstr.2 liegt an der Wehringhauser Straße Ecke Dieckstraße  / Parkplatz an der Dieckstraße). Hier beginnt die sogenannte Straßenschlucht der Wehringhauser Straße. Im Umweltbericht wurde auf die hohe Schadstoffbelastung dieses Straßenabschnittes hingewiesen. Der erste Abschnitt der Bahnhofshinterfahrung führt zu einer starken Entlastung dieses Straßenabschnittes. Angesichts der Höhe der heutigen Belastung ist eine Entlastung der Wohnbevölkerung eine zwingende Notwendigkeit. Auf der anderen Seite darf diese Entlastung nicht zu einer Gesundheitsgefährdung anderer Bevölkerungsteile führen. Bewertungsmaßstäbe sind hierbei die Grenzwerte der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz und die EU-Grenzwerte.

 

Die Eckbebauung Dieckstraße 2 und Wehringhauser Straße 80 wird zukünftig in der Richtung zur Wehringhauser Straße (heutige B 7) hin entlastet. Allerdings wird das Gebäude Dieckstraße 2 zukünftig von der geplanten Straßentrasse der Bahnhofshinterfahrung des ersten Bauabschnittes belastet. Da hier die Wehringhauser Straße von der Bahnhofshinterfahrung abzweigt, wird der Bereich als Kreuzung ausgebildet.

 

Die Belüftung ist aufgrund der i.d.R. offenen Straßenbereiche an großen Straßenkreuzungen günstiger als in Straßenschluchten. Das zeigt beispielsweise ein Vergleich zwischen dem Emilienplatz mit ca. 60.000 Kfz täglich und dem Graf-von-Galen-Ring mit ca. 33.000 Kfz täglich:

EU-Jahreskenngrößen 2006 (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

§      Stickstoffdioxid Jahresmittelwert (EU-Grenzwert ab 2010 40 µg/m³)

Emilienplatz                                       45 µg/m³

Graf-von-Galen-Ring                        68 µg/m³

§      PM10 (Feinstaubbelastung) Jahresmittelwert (EU-Grenzwert 40 µg/m³)

Emilienplatz                                   28 µg/m³

Graf-von-Galen-Ring                     36 µg/m³

 

Im südlichen Abschnitt zwischen Dieckstraße und Anbindung Kuhlerkamp (neu) wird die Verkehrsbelastung zukünftig bei knapp 30.000 Kfz./ 24 h liegen. Der Kreuzungsbereich liegt um ca. 2.300 Kfz höher (Anteil Wehringhauser Straße). Angesichts der wesentlich geringeren Fahrzeugbelastung als am Emilieplatz und angesichts der Messergebnisse des Emilienplatzes wird davon ausgegangen, dass die zukünftige Belastung des Wohngebäudes Dieckstr.2 mit Luftschadstoffen unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen wird. Angesichts der Entlastungen der Wehringhauser Straße (Bereich Bodelschwinghplatz) und des Graf-von-Galen-Rings (zweiter Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung) ist die Belastung des Hauses Dieckstr.2 in der Abwägung zumutbar.

 

 

 

Die Anregung wird zurückgewiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2008 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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10.06.2008 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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12.06.2008 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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17.06.2008 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.06.2008 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen